Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,
was darf bei der Nebenkostenabrechnung nach Quadratmeter und was nach Wohneinheit abgerechnet werden?

Guten Tag,
was darf bei der Nebenkostenabrechnung nach Quadratmeter und
was nach Wohneinheit abgerechnet werden?

Hallo marion,

außer Energiekosten, soll alles was Nutzungsunterschiede in der Wohnfläche macht, nach m² abgerechnet werden.
Das gilt für die Grundsteuer, die Hausversicherungen, Hausmeister,usw.
Nach Wohneinheiten würde ich nur die Grundgebühren für Wasser und Abwasser berechnen.
Allgemeinstrom, Personenaufzug, Straßenreinigung berechne ich nach der Anzahl der Personen, denn mehr Personen, bedeutet mehr Aufzugfahrten, mehr Hauslicht und auch mehr Außenverschmutzung, ohne Rücksicht auf die Größe einer Wohnung.
Strom, Gas, Wasser, Heizung werden bei uns über entsprechende Zähler abgelesen und verrechnet.
Hier weise ich aber ausdrücklich darauf hin, dass Vermieter bei der Einstufung einzelner Kategorien Spielraum haben und unterschiedliche Ansätze haben.
Dieses muss im Mietvertrag genau aufgeschlüsselt sein.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Das ist sowas von kurios,

es gibt keine gesetzlichen Vorschriften dafür.
Man müsste sich den Mietvertrag genauer angucken, ansonsten darf der Vermieter dies frei bestimmen.

ABER: Er darf nicht ohne Grund von einem Jahr zum anderen den Verteilerschlüssel ändern.

MfG
Mustafa aus Krefeld

Guten Tag,
was darf bei der Nebenkostenabrechnung nach Quadratmeter und
was nach Wohneinheit abgerechnet werden?

das ist nicht festegelegt, sondern wird durch die eigentümergemeinschaft festgelegt.

Guten Tag,
was darf bei der Nebenkostenabrechnung nach Quadratmeter und
was nach Wohneinheit abgerechnet werden?

Hallo Marion,
die Nebenkostenabrechnung ist ein sehr umfangreicher Komplex. Erst einmal kommt es auf den Mietvertrag an.Maßgeblich ist der vertraglich vereinbarte Verteilerschlüssel,( z. B. Wohnfläche, Personenzahl). Wenn im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart wurde, wird vom Gesetzgeber die Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab festgelegt.
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch abhängen wie z. B. Heizung und Warmwasser, sind nach Verbrauch abzurechnen. Für die Abrechnung der Heiz-u. Warmwasserkosten ist in der Heizkostenverordnung ein bestimmter Umlageschlüssel vorgeschrieben. So müssen diese Kosten mindesten 50 %, höchsten 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden. Die restlichen 30-50% müssen nach einem festen Maßstab, nämlich der Wohnfläche abgerechnet werden.
Die Heizkostenverordnung und die damit verbundene verbrauchsabhängige Abrechnung ist zwingend, d.h. auch im Mietvertrag kann nichts anderes vereinbart werden.
Um hier genaue Auskunft zu geben müsste ich wissen, um was für eine Wohnung, Haus es sich handelt.
Bei Mehrfamilienhäusern werden in der Regel die Gemeinschaftskosten mittels Verteilerschlüssel auf die Wohneinheiten umgelegt. Lediglich die Warmwasser und Heizkosten werden sowohl verbrauchsabhängig und nach Wohnfläche berechnet.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Sonst müssten Sie mir genauere Infos geben.
Viele Grüße Memorys

Grundsätzlich wird nach Wohnfläche abgerechnet, falls nichts anderes vereinbart wurde. Achten Sie darauf. Besteht eine Vereinbarung? Die Vereinbarung kann beinhalte, dass nach Wohneinheiten oder Personen abgerechnet wird. Heizkosten und Warmwasser werden immer nach dem jeweiligen Verbrauch abgerechnet.