Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe dieser Tage eine Nebenkostenabrechnung für die Wohnung erhalten, in der ich im letzten Jahr zum Ende Dezember ausgezogen bin.

Die Nebenkostenabrechnung wurde teilweise von der BrunataMetrona erstellt. Unter anderem steht in dieser Heizkostenabrechnung „24 Einheiten“ Verbrauch und „31 Einheiten“ für die Kaltverdunstung. Nachdem ich mich im Internet ein wenig orientiert habe, soll die Kaltverdunstung den Teil kostenfrei abdecken, der durch die normale, temperaturbedingte Verdunstung z.B. im Sommer entsteht. Abgerechnet wurden und bezahlt sollen werden „55 Einheiten“ - ist dies korrekt?

Stichtag der Abrechnung ist immer der 31.08. beim alten Vermieter gewesen. Mir ist bewusst, dass ich für die Monate 9 - 12 des vergangenen Jahres ebenso die Nebenkosten zu entrichten habe. Nur soll ich für diese vier Monate nunmehr in etwa die gleiche Summe nachzahlen, wie ich dies fast jedes Jahr gemacht habe. Wie kann ich die Nebenkostenabrechnung am Besten angehen? Welche Vorschriften sind hier einzuhalten? - Ich kann beispielsweise nicht genau erkennen, ob die restlichen Betriebskosten wirklich nur 4 Monate enthalten…

Gibt es eventuell kostenfreie oder günstige Portale, um die Abrechnung prüfen lassen zu können?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße
Chris

Hallo Chris,

dies ist keine Rechtsberatung, lediglich eine Wiedergabe meiner persönlichen Meinung. Im Zweifelsfalle ist bitte ein Rechtsanwalt oder eine zugelassene Rechtsberatungsstelle einzuschalten und zu konsultieren.

Dein Fall ist recht detailliert. So aus dem Stegreif habe ich schwierigkeiten drauf einzugehen und eine eindeutige Aussage auf Deine Anfrage zu geben.

Es ist normal und unvermeidbar, dass diese „Kaltverdunstung“ statt findet, drum bin ich kein Freund von diesen Verdunstern, heutzutage gibt es elektronische Heizkostenverteiler, haben sehr viele Vorteile. In welchem Ausmaß diese Einheiten bei der Abrechnung einwirken ist mir persönlich nicht ganz bekannt, hängt auch ein wenig von der abrechnenden Firma (gehört auch zu deren „Geheimnis“ der Abrechnung - dafür sind sie schliesslich Spezialisten).

Stichtag 31.08.: Das Wirtschaftsjahr geht in der REgel über 12 Monate, meistens vom 01.01. bis 31.12. Klar kann hiervon abgewichen werden, sofern es sich um den Abrechnungszeitraum um 12 Monate handelt. Ist auch der Abrechnungszeitraum der Heizkosten bis 01.09.-31.08. genauso wie die Nebenkostenabrechnung?
In der Regel kann die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr als Ansatz zur Abrechnung im Auszugsjahr angesetzt werden, mit dem Hinweis auf engültige Abrechnung bei Vorliegen der tatsächlichen Abrechnung nach Ende des Wirtschaftsjahres (in deinem Beispiel Auszug Dezember 2008, Ende Wirtschaftsjahr zum 31.08.2009, späteste Vorlage der zeitanteiligen Abrechnung der vier Monate 01.09.08-31.12.08 dann zum 31.08.2010), dann aber endgültige Abrechnung.

Da näheres zu der Abrechnung nur schwer zu sagen ist, biete ich Dir an, mir zumindest mal die Abrechnung anzuschauen. Es entstehen keine Kosten, es ist aber auch keine verbindliche Rechtsberatung. Zumindest kann ich auf das eine oder andere hinweisen. Dieses Angebot ist einmalig. Ansonsten rate ich, sich an den örtlichen Mietverein zu wenden. Gegen eine einmalige Aufnahmegebühr und jährlichen Mitgliedsbeitrag kannst Du dort die Abrechnung vorlegen und prüfen lassen, als auch rechtlichen Beistand und Rat bekommen.

Ich hoffe, wenigstens soweit geholfen zu haben und wünsche in diesem Sinne viel Erfolg,

Jürgen Lehmann

Hallo,

tut mir Leid, aber ich kann da nicht weiterhelfen.

Hallo Chris,
Zur Kaltverdunstung: In der Regel werden von den Abrechnungsdienstleistern
genormte Verfahren und Geräte angewendet. In Ihrem Fall würde ich mich mit der
BrunataMetrona direkt in Verbindung setzen und um Erklärung bitten.
Zur Nachberechnung September bis Dezember: Die Höhe der Summe ist für eine
Frage irrelevant. Die Heizkosten (ÖL;GAS) waren im letzten Jahr extrem hoch,
ALLE mussten sehr viel nachzahlen. Wenn Sie jedoch nicht erkennen können, ob
die Abrechnung nur 4 Monate enthalten (genau prüfen!!!), ist sie fehlerhaft
erstellt.
Widersprechen Sie der Nebenkostenabrechnung und fordern Sie den Vermieter
zur Stellungnahme und Einsicht in die Belege.

Dabei ist zu beachten:

„Wer eine zu hohe Nebenkostenabrechnung erhalten hat, sollte mit einem
Widerspruch nicht zu lange warten. Es gilt: 12 Monate bleiben Zeit, um strittige
Zahlungen zu klären. Die unstrittigen Posten sollten bezahlt werden. Zwar gibt es
eine generelle Zahlungsfrist von 4 Wochen, mit denen Vermieter oft aufs Tempo
drücken, die gilt aber in diesen Fällen nicht. Trotzdem: um eben diesen Fristärger
zu vermeiden, sollten bei strittigen Posten die Einsprüche innerhalb der 4 Wochen
dem Vermieter zukommen.
Auch der Vermieter muss Fristen einhalten. So ist die Betriebskostenabrechnung
innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode fällig. Wer also
jetzt mit der Abrechnung für 2001 ankommt, darf von seinen Mietern keine
Zahlungen erwarten.“

Mfg
Mary

Hallo Christian, bevor ich Ihnen eine korrekte Antwort geben kann,habe ich noch eine Frage.
Es ist üblich, dass der Zählerstand bei Heiz-u.Warmwasserkosten bei Auszug des Mieters abgelesen werden.Wurde das bei Ihnen versäumt? Wenn ja, gibt es eine besondere Form der Berechnung.Was steht in Ihrer Betriebskostenverornung die Ihnen der Vermieter mit dem Mietvertrag ausgehändigt hat.Um Ihnen genaue Auskunft geben zu können müssten Sie mir diese Frage beantworten.
Ausserdem kann ich Ihnen jetzt schon sagen,dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung so zu erstellen hat, dass der Mieter alle Posten nachvollziehen kann.
Bin jetzt für ein paar Stunden im Büro,wenn ich Ihre Antwort habe, melde ich mich auf alle Fälle noch heute.
Grüße Memorys

Hallo auch!
In der Tat wurde eine Zwischenablesung durchgeführt, die die Brunata auch mit separaten Kosten von insgesamt (!) 81,93 Euro angesetzt hat. Hier habe ich bereits nachgelesen, dass gem. Urteil BGH, Az. VIII ZR 19/07, diese Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Nur finde ich nichts konkretes zur Kaltverdunstung, die ich gemäß Abrechnungsschreiben Brunata auch bezahlen soll. Dies sind in Summe nochmals ca. 80 Euro. Muss hier denn dies bezahlt werden?

Gruß Chris

Hallo Mary,

es ist mir bewusst, dass die Heizkosten bei der Ölheizung in der Vergangenheit extrem hoch waren. Laut Brunata-Abrechnung sind die Kosten aber um 150 Euro GESUNKEN, ich soll aber nunmehr soviel für vier Monate nachzahlen, wie ich im gesamten Jahr nachgezahlt habe. Dies bedeutet rein rechnerisch, dass ich für vier Monate soviel geheizt haben soll wie für ein gesamtes Jahr. Zu den vier Monaten zählen der September und Oktober, in denen wir auf Grund guter Isolierung nie beheizt haben. Mitte Dezember ca. um den 15. sind wir ausgezogen, so dass letztendlich 6 Wochen zum Heizen verblieben sind. - Daher die Frage: Darf die Kaltverdunstung abgerechnet werden und wenn ja, auf Grund welcher rechtlichen Grundlage?

Gruß
Chris

Für wen sind die Kosten um 150 Euro gesunken?

Um konkret beurteilen und rechnen zu können müssen Sie die Verbrauchs-
Einheiten der Vorjahres-Berechnung sowie der 4-Monats-Nachberechnung
sowohl vom ganzen Haus und ihrem Anteil in Relation setzen.

Die Kaltverdunstung darf m.E. anteilig für die berechneten Monate abgerechnet
werden:
„Nach der Europäischen Norm EN 835 für Heizkostenverteiler nach dem
Verdunstungsprinzip ist eine Flüssigkeitsüberfüllung für 120 heizfreie Tage
bei 20 °C Raumtemperatur vorgeschrieben. In wärmeren Sommern
kann es vorkommen, dass auch an unbenutzten Heizkörpern ein Verbrauch
angezeigt wird. Weil das aber bei allen Wohnungen der Fall ist, ergibt sich daraus
für den Einzelnen kein Nachteil.“

Um sicher zu gehen, würde ich mich jedoch mit einem Mieterverein in Verbindung
setzten.

MfG
Mary

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe dieser Tage eine Nebenkostenabrechnung für die
Wohnung erhalten, in der ich im letzten Jahr zum Ende Dezember
ausgezogen bin.

Die Nebenkostenabrechnung wurde teilweise von der
BrunataMetrona erstellt. Unter anderem steht in dieser
Heizkostenabrechnung „24 Einheiten“ Verbrauch und „31
Einheiten“ für die Kaltverdunstung. Nachdem ich mich im
Internet ein wenig orientiert habe, soll die Kaltverdunstung
den Teil kostenfrei abdecken, der durch die normale,
temperaturbedingte Verdunstung z.B. im Sommer entsteht.
Abgerechnet wurden und bezahlt sollen werden „55 Einheiten“ -
ist dies korrekt?

Stichtag der Abrechnung ist immer der 31.08. beim alten
Vermieter gewesen. Mir ist bewusst, dass ich für die Monate 9

  • 12 des vergangenen Jahres ebenso die Nebenkosten zu
    entrichten habe. Nur soll ich für diese vier Monate nunmehr in
    etwa die gleiche Summe nachzahlen, wie ich dies fast jedes
    Jahr gemacht habe. Wie kann ich die Nebenkostenabrechnung am
    Besten angehen? Welche Vorschriften sind hier einzuhalten? -
    Ich kann beispielsweise nicht genau erkennen, ob die
    restlichen Betriebskosten wirklich nur 4 Monate enthalten…

Gibt es eventuell kostenfreie oder günstige Portale, um die
Abrechnung prüfen lassen zu können?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Sie sprechen hier zwar von Nebenkosten, meinen aber Heizkosten,die Ihnen die Firma Brunata-Metrona berechnet hat.
Dass Ihnen nach Ihrem Auszug am 31.12.2008 noch für die Monate September bis Dezember die Heizkosten berechnet wurden, ist ok und leider ist es so, dass diese Monate(im Gegensatz zu den Sommermonaten) ja auch die meisten Heizkosten verbrauchen, wenn man von den Monaten Januar bis März absieht.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an einen Mieterschutzverein oder an ein anderes Verbraucherschutzunternehmen zu wenden, evtl. auch einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. unter Vorlage der erforderlichen Dokumente, einschl.Mietvertrag, in dem alle Nebenkostenpositionen aufgelistet sein müssen.
Mehr kann ich ohne Einsicht in die Unterlagen von hier aus nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

Für wen sind die Kosten um 150 Euro gesunken?

Die Gesamtkosten der Liegenschaft sind um rund 150 Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken bezogen auf den Heizkostenanteil. Ebenso ist auch der Anteil des verbrauchten Öls erheblich gesunken.

"Nach der Europäischen Norm EN 835 für Heizkostenverteiler
nach dem
Verdunstungsprinzip ist eine Flüssigkeitsüberfüllung für 120
heizfreie Tage
bei 20 °C Raumtemperatur vorgeschrieben.

Wenn dies so ist, warum muss ich diesen Teil dann effektiv bezahlen??? Diese Überfüllung kostet mich im konkreten Fall knapp 100 Euro!! - Nebenbei habe ich mir die vorangegangenen Abrechnungen angesehen. In keinem einzelnen Jahr zuvor wurde die Kaltverdunstung berechnet. Warum also gerade bei einem Auszug aus einer Wohnung?

Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

Gruß
Chris

Hallo Christ,

die Heizkostenarbechnungsfirmen rechnen in der Regel korrekt und gesetzeskonform ab. Nun den Verbrauch sollte man mit seinem Ablesezettel vergleichen. Was die andere Abrechnung betrifft kannst Du die Belege einsehen.

ich empfehle mieterschutzbund - gibt es in jeder stadt - kostet so 40 euro.

Hallo Christian,
In Ihrer Brunata-Abrechnung muss das Abrechnungsverhältnis aufgeführt sein. Eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung richtet sich nach der Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent nach Verbrauch abrechnen. Die restlichen 30 oder 50 Prozent werden in der Regel nach Wohnfläche berechne.Über Brunate wird meistens 50 zu 50 abgerechnet. Die Abrechnung besteht somit aus zwei Posten, 1. die Grundkosten, 2. die verbrauchsabhängigen Kosten. Leider muss die Kaltverdunstung auch bezahlt werden. Laut Hinweis, siehe Erläuterung der Abrechnung,wird beim Austausch der Röhrchen durch Zugabe der Verdunsterflüssigkeit die Kaltverdunstung ausgeglichen, da in einem verkürzten Nutzungszeitraum der Vornutzer ( also Sie) Anteile des Nachnutzers verbraucht hat.Diese Anteile werden dem Zwischenablesewert hinzugezählt.Ich hoffe mein Text kommt komplett bei Ihnen an, da mir schon wieder mit Textkürzung gedroht wird.
Viele Grüße
Memorys

Hallo nochmal,

Nun den Verbrauch sollte man mit
seinem Ablesezettel vergleichen.

Was mache ich, wenn die Brunata bei Ablesung einen schriftlichen Beleg verweigert mit dem Hinweis, es wird alles elektronisch gemacht?

Besten Dank nochmal!

Gruß
Chris