Guten Tag,
bei unserem Vermieter hat sich heraus gestellt, dass dieser seit Jahren keinen Hausmeister beschäftigt, aber jeden Monat von den Mietern für den Posten Hauswart/Hausmeister eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe zwischen € 12,- und € 24,- ab kassiert. Nachdem ihn mehrere Mieter auf diesen Missstand hingewiesen und angekündigt haben, dass sie die in den vergangenen Jahren zu Unrecht gezahlten Kostenvorauszahlungen für den Hauswart/Hausmeister von den künftig zu zahlenden Betriebskosten in Anzug bringen wollen hat es den Anschein, als ob der Vermieter in diesem Jahr die Nebenkostenabrechnung nicht wie bisher üblich Mitte Dezember erstellt, sondern damit wartet, weil wahrscheinlich für alle Mieter eine Rückzahlung fällig sein wird.
Das Gesetz sieht vor, dass bei vom Vermieter verschuldeter verspäteter Erstellung der Nebenkostenabrechnung keine Nachforderungen mehr gestellt werden können. Wie verhält es sich aber, wenn die Mieter wesentlich höhere Vorauszahlungen leisten, als im Betriebskostenspiegel ausgewiesen werden? Hat der Mieter das Recht, die zu zahlenden Vorauszahlungen zu kürzen, wenn diese wesentlich zu hoch sind?
Ich danke schon einmal sehr herzlich für eventuelle hilfreiche Antworten.
Hallo,
du hast auf jeden Fall das Recht das zu Unrecht abkassierte Geld wieder zurück zu verlangen.
Wenn der Vermieter die aktuelle Abrechnung zu spät rausrückt, dann musst du als Mieter nicht zahlen, aber er muss als Vermieter dennoch nachzahlen.
MfG
Mustafa aus Krefeld
Hallo Mustafa,
zunächst einmal meinen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist in meiner Fragestellung aber anscheinend nicht so ganz ersichtlich geworden, um was es mir im Grunde genommen geht. Der Vermieter verlangt für die verschiedenen Positionen der Nebenkostenvorauszahlungen wesentlich höhere Beträge, als sie für unsere Region in dem hier anzulegenden Nebenkostenspiegel gelten. Wenn also, aus welchen Gründen auch immer, die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2008 erst nach dem 31.12.2009 erstellt und ausgehändigt wird; bin ich in diesem Fall berechtigt, meinerseits die Nebenkostenvorauszahlung zu reduzieren. Zur Information: Obwohl im Jahre 2007 ein als „Hausmeister“ beschäftigter Mieter unserer Wohnanlage (51 Wohneinheiten in 9 Häusern) nachweislich nur € 950,- von dem Vermieter erhielt hat eben dieser Vermieter in 2007 an Vorauszahlungen alleine für die Position Hausmeister fast € 11.000,- kassiert. Er wurde daher bereits wegen Betruges bei der Kripo unseres Wohnortes angezeigt und die von mir bisher gezahlten Vorauszahlungen für den Posten Hausmeister ab Januar 2008 (mein Einzugstermin) werden von mir seit dem Dezember diesen Jahres mit der zu leistenden Nebenkostenvorauszahlung verrechnet.
Hallo,
fakt ist, Nachforderungen „verjähren“ wenn nicht innerhalb von 12 Monaten abgerechnet wurde (1.1.-31.12.08 bis zum 31.12.09) GUTHABEN ABER NICHT. Ich würde den Vermieter Anfang Januar anschreiben und um die Abrechnung bitten. Wenn er dies nicht tut, nochmal eine Frist setzen und ankündigen,dass Ihr die Vorauszahlungen sonst ab ??/2010 um ?? kürzt !
Gruss und viel Erfolgt…wird schon so klappen
Hallo SmillaW,
genau so werde ich es machen.
Danke für die guten Wünsche.
sorry, aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
gruß
sorry, aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
gruß
Hallo Mahema und alle anderen,
das macht nichts; aufgrund Eurer Antworten habe ich jetzt einen Termin beim Rechtsanwalt ausgemacht und dieser hat mir bereits am Telefon gesagt, dass ich, wenn die Nebenkostenabrechnung nicht pünktlich eingeht, ab Januar die Nebenkostenvorauszahlung pauschal um bis zu 25% kürzen darf.
Ich danke für die hilfreichen Antworten und wünsche allen einen Guten Rutsch