Nebenkostenabrechnung

wie ist es eigentlich, wenn der Vermieter jahrelang keine Nebenkostenabrechnung erstellt hat, und dann plötzlich (weil sich der Hausverwalter ändert) eine Nachzahlung ins Haus flattert? Der Vermieter wurde anfangs auch mehrmals schriftlich aufgefordert eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Es fehlen ca. 7 Jahre…

hallo pemann,
also wenn du die abrechnung für 2008 schon erhalten hast, dann musst du die auch begleichen, die jahre vorher musst du nicht mehr zahlen. die abrechnung muß innerhalb eines jahre nach abrechnungszeitraum vorliegen.
soviel hab ich im internet herausgefunden.

Hallo,

keine Chance für den Vermieter. Die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes erfolgen, ansonsten keine etwaige Nachzahlungsverpflichtung seitens des Mieters.
Also zählt maximal die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 noch.
Aber einen Versuch war es wohl wert für den neuen Verwalter…

Gruß
Anna

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Hallo pemann,

die Nebenkostenabrechnung muss für die letzten 12 Monate des Abrechnungszeitraums auch genau bis zum Ende des 12ten Monats danach dem Mieter vorliegen.
Beispiel: Für das Kalenderjahr 2008 (01.01.bis 31.12.)
muss die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2009 dem Mieter vorliegen.
Ist das nicht der Fall, hat der Vermieter seine Nachforderungen verwirkt.
Alle früheren Forderungen sind sowieso verjährt.

Natürlich ist dieses zwar die derzeitige Rechtsgrundlage, aber da ich Ihren Mietvertrag nicht kenne, weiss ich nicht, ob es da noch andere Vereinbarungen gibt und ob oder wieviel Nebenkosten-Vorauszahlungen von Ihnen geleistet wurden und ob dadurch eventuell sogar von Ihnen eine Rückerstattung verlangt werden könnte.
Meine Empfehlung an Sie:
Konsultieren Sie eine Mieterberatungsstelle in Ihrer Nähe oder einen Anwalt für Mietrecht, dem Sie dann Ihre Unterlagen vorlegen können.
Eine Kurzberatung kostet nicht viel und falls der Anwalt für Sie tätig würde, zahlt der Verlierer alle Kosten und das ist der Vermieter(wenn alles so stimmt, wie Sie mir das schildern).
Herzliche Grüße und ein Frohes Neues Jahr 2010
sendet und wünscht Ihnen

Heinz Brassel

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Hallo permann,
Der Vermieter kann keine Nachzahlung für die vergangenen Jahre mehr verlangen.
Er muss die Abrechnungsfrist von 12 Monaten einhalten.
Siehe hierzu § 556 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Gruß und guten Rutsch
Mary