Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage, finde dazu nichts gescheites im I-Net.

Jemand erhält vor Weihnachten eine Nebenkostenabrechnung für 2008, die offentsichtlich falsch ist.

Also die NK-Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen und ist nicht nachvollziehbar und null detailliert; auch rechtliche Eigenanteile wie z. b. 20 % der Aufzugskosten, die der Vermieter selber zu tragen hat, sind nicht aufgelistet.

Die NK-Abrechnung muss doch nachvollziehbar sein, oder?

Abgesehen davon sind dort noch Zahlen aufgelistet, die auf einmal extrem höher sind als im Vorjahr.

wenn man schriftlich die NK-Abrechnung bemängelt und den Brief am 30.12. abgeschickt, hat ja der Vermieter nun keine Zeit mehr diese noch fristgerecht zu korrigieren, sodass man diese nicht mehr zahlen muss? Hat der Vermieter noch Anspruch auf etwaige Forderungen?
korriegieren, oder?

Für Infos wäre ich dankbar…

LG Tamara

Hallo,

auch wenn die Nebenkostenabrechnung knapp vor Ende des Jahres bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie 12 Monate!! nach Eingang dieser Abrechnung eine Einspruchsmöglichkeit (BGB neu §§556 Abbs. 3,4)!
Nachdem Sie aber in einer sicherlich vom Vermieter gesetzten Frist die Nachzahlung fällig gestellt wird, sollten Sie einen Einspruch umgehend prüfen!(machen Sie ja gerade).
Bevor ich Ihnen hier alles mögliche Schreibe einfach in Google oder anderer Suchmaschine folgendes eingeben:
BGB $$556 und $$556a
oder: http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Ps. Aufzugkosten können auf alle Mieter/Nutzer umgelegt werden, sofern sich dieser im genutzen Anwesen befindet auch wenn sich die Wohnung im EG befindet (Umlageschl. bei Eigentumswohnungen z.b. Miteigentumsanteile oder Anzahl Einheiten!

  • Im allgemeinen gilt: Die NK-Abrechnung muss die Gesamtkosten, den umlageschlüßel, die gesamtanteile, und Ihren Anteil enthalten, sowie im allgemeinen Nachvollziehbar sein!

Stellen Sie jetzt Fehler Ihrer Abrechnung fest, Schreiben Sie ihren Vermieter dies mit einer Nachfrist (ca. 2 Wochen) und bitten Sie innerhalb dieser Frist um eine nachgebesserte NK-Abrechnung (am besten mit Einschreiben „vereinfachte Form Abgabenachweis durch Briefträger“)! Ist Ihr Vermieter aber sonst ok genügt sicherlich auch ein Anruf/persönliches Gespräch!

Gruß A. Meier

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung, ich gebe lediglich meine persönliche Meinung wieder. Diese stützt sich auf meine Kenntnisse der Rechtslage. Im Zweifelsfall ist auf jeden Fall ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatende Stelle (örtlicher Mieterschutzverein) zu konsultieren.

Jemand erhält vor Weihnachten eine Nebenkostenabrechnung für
2008, die offentsichtlich falsch ist.

Was „offensichtlich falsch“, was „nicht richtig“ und was richtig ist, das kann ich nicht beurteilen, wenn ich es nicht sehen kann.

Also die NK-Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen
Bestimmungen und ist nicht nachvollziehbar und null
detailliert; auch rechtliche Eigenanteile wie z. b. 20 % der
Aufzugskosten, die der Vermieter selber zu tragen hat, sind
nicht aufgelistet.

Gesetzliche Bestimmungen? Mir bekannt, es soll übersichtlich sein und auch für den nicht geübten Menschen verständlich sein, darüber hinaus ist mir nichts von „gesetzlichen Bestimmungen“ bekannt.

Die NK-Abrechnung muss doch nachvollziehbar sein, oder?

Ja.

Abgesehen davon sind dort noch Zahlen aufgelistet, die auf
einmal extrem höher sind als im Vorjahr.

Eine Preissteigerung von 50% kann ich mir nicht vorstellen, selbst bei Erdgas und Öl für Heizung sollte es nicht vorkommen. Auf jeden Fall ist es mal sinvoll, nachzufragen und aufschlüsseln lassen, wie es zu den Kosten kommt.

wenn man schriftlich die NK-Abrechnung bemängelt und den Brief
am 30.12. abgeschickt, hat ja der Vermieter nun keine Zeit
mehr diese noch fristgerecht zu korrigieren, sodass man diese
nicht mehr zahlen muss?

Falsch - die Abrechnung wurde erstmalig fristgerecht abgeliefert. Nun sollte er spurten, die Abrechnung nachzulegen. Angemessene Frist ist 14 Tage, ggf. einen Monat hat schliesslich der Mieter Zeit, Widerspruch egegen die Abrechnung einzulegen (z.B. Abrechnung am 31.12. zugestellt, dann immernoch bis 31.01. Zeit zu widersprechen, dann aber ist die Abrechnung trotzdem rechtzeitig erfolgt und muss bei Nachzahlung bezahlt werden, in besonderen Fällen kann das auch sogar später erfolgen, wenn der Eigentümer die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat).

Hat der Vermieter noch Anspruch auf
etwaige Forderungen?
korriegieren, oder?

Er kann es in angemessener Frist fällig stellen, und da er ja ursprünglich rechtzeitig abgerechnet hat, ja!

Für Infos wäre ich dankbar…

Bitteschön!

LG Tamara

Freundliche Grüße,

J.L.