Hallo,
dies ist keine Rechtsberatung, ich gebe lediglich meine persönliche Meinung wieder. Diese stützt sich auf meine Kenntnisse der Rechtslage. Im Zweifelsfall ist auf jeden Fall ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatende Stelle (örtlicher Mieterschutzverein) zu konsultieren.
Jemand erhält vor Weihnachten eine Nebenkostenabrechnung für
2008, die offentsichtlich falsch ist.
Was „offensichtlich falsch“, was „nicht richtig“ und was richtig ist, das kann ich nicht beurteilen, wenn ich es nicht sehen kann.
Also die NK-Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen
Bestimmungen und ist nicht nachvollziehbar und null
detailliert; auch rechtliche Eigenanteile wie z. b. 20 % der
Aufzugskosten, die der Vermieter selber zu tragen hat, sind
nicht aufgelistet.
Gesetzliche Bestimmungen? Mir bekannt, es soll übersichtlich sein und auch für den nicht geübten Menschen verständlich sein, darüber hinaus ist mir nichts von „gesetzlichen Bestimmungen“ bekannt.
Die NK-Abrechnung muss doch nachvollziehbar sein, oder?
Ja.
Abgesehen davon sind dort noch Zahlen aufgelistet, die auf
einmal extrem höher sind als im Vorjahr.
Eine Preissteigerung von 50% kann ich mir nicht vorstellen, selbst bei Erdgas und Öl für Heizung sollte es nicht vorkommen. Auf jeden Fall ist es mal sinvoll, nachzufragen und aufschlüsseln lassen, wie es zu den Kosten kommt.
wenn man schriftlich die NK-Abrechnung bemängelt und den Brief
am 30.12. abgeschickt, hat ja der Vermieter nun keine Zeit
mehr diese noch fristgerecht zu korrigieren, sodass man diese
nicht mehr zahlen muss?
Falsch - die Abrechnung wurde erstmalig fristgerecht abgeliefert. Nun sollte er spurten, die Abrechnung nachzulegen. Angemessene Frist ist 14 Tage, ggf. einen Monat hat schliesslich der Mieter Zeit, Widerspruch egegen die Abrechnung einzulegen (z.B. Abrechnung am 31.12. zugestellt, dann immernoch bis 31.01. Zeit zu widersprechen, dann aber ist die Abrechnung trotzdem rechtzeitig erfolgt und muss bei Nachzahlung bezahlt werden, in besonderen Fällen kann das auch sogar später erfolgen, wenn der Eigentümer die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat).
Hat der Vermieter noch Anspruch auf
etwaige Forderungen?
korriegieren, oder?
Er kann es in angemessener Frist fällig stellen, und da er ja ursprünglich rechtzeitig abgerechnet hat, ja!
Für Infos wäre ich dankbar…
Bitteschön!
LG Tamara
Freundliche Grüße,
J.L.