Guten Tag,
Wir haben Gestern die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.05.08 - 30.04.2009 erhalten. Es wunderte uns das wir schon wieder über 300 Euro zurückzahlen müssen.Wir Heizen immer weniger, und verbrauchen immer weniger Wasser. Wir zahlen auch schon mehr Nebenkosten als wie die Jahre zuvor, damit wir nicht so viel nachzahlen müssen. Nun haben wir festgestellt, dass unser Gasanbieter im Januar 2009 und April 2009 die Gaspreise um 25% gesenkt hat und so günstig wie 2005 ist. Der neue Gaspreis beträgt ca. 0,05145 unser Vermieter hat uns aber mit 0,063 berechnet. Dies würde eine Preissenkung bei uns von 224 Euro betragen. Mein Vermieter, hat keine Mitteilung mit dem aktuellen Zählerstand bei einer Preissenkung an den Gasanbieter getätigt. Sind wir nun die dummen? Oder musste unser Vermieter den Verbrauch bei jeder Preissenkung an den Gasanbieter mitteilen? Wenn die Preise steigen, müssen wir dies ja auch ausgleichen?
Fragen 2: Wir haben bei der Heizkostenabrechnung, gesehen, dass die Verteilung der Gesamtkosten, vollgendermaßen lauten: 50% Grundkosten sowie 50% Verbrauchskosten. Der Gesetzgeber gibt vor 30%-50% dürfen die Grundkosten betragen. Ist unser Vermieter verpflichtet die Grundkosten auf 30% zu senken? Unser Verbrauch, ist weniger als wie die Grundkosten betragen. Wir sparen bei der Heizung und sind die dummen das die andren im Haus keine rücksicht nehmen. Es ist doch nicht gerecht, dass wir für unsere 2 Nachbarn sowei für das Geschäft im Haus mitbezahlen. Zumindest keine 50%.
Frage 3: Seit 2 Jahren hat unser Nachbarin einen Lebensgefährten der außerhalb wohnt, aber jede Woche von Do. bis Mo. morgen im Hause ist. Und neuerdings auch schon am Mittwoch kommt. Wir haben unseren Vermieter letztes Jahr im Mai schon darauf hingewiesen. Der Lebensgefährte ist ja nun kein regelmäßiger Besucher mehr sondern ein Dauergast. Muß er durch seine dauerhafte Anwesenheit, auch als Person in den Nebenkosten berücksichtigt werden?
Danke für die zahlreichen Antworten im vorraus.
Hallo,
dies ist kenie Rechtsberatung und auch nicht als solche zu verstehen, lediglich handelt es sich hier um die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung nach den Kenntnissen der aktuellen Rechtslage. Im Zweifelsfalle ist ein Rechtsanwalt oder eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren.
Zu Frage 1. (Kleinigkeit) 300 EUR nachzahlen, nicht zurückzahlen, Du hast das Geld nicht bekommen, somit gibt es nichts zurück zu zahlen.
Restliche Frage 1. Der Sachverhalt ist an dieser Stelle sehr Umfangreich, um das in diesem Maße korrekt beantworten zu können. Mein Rat: Frage beim Mieterschutzbund nach, dort kann direkt geholfen werden.
Zu Frage 2: Sofern der Maßstab für die Abrechnung einmal festgelegt wurde, kann das nur schwer geändert werden. Es ist vertraglich vereinbart, jeder mit einem im gleichen Rahmen gebundenen Vertrag muss einverstanden sein. Das Verhältnis 30 bis 50 : 70 bis 50 ist im „legalen“ Rahmen der Heizkostenverordnung und somit legitim. Der Eigentümer/Vermieter ist NICHT dazu verpflichtet, das Verhältnis zu ändern. Mit dem Grundsatz der Konitnuität muss nur jedes Jahr gleichbleibend abgerechnet werden. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die anderen Wohnungen, gerade bei so wenig Wohneinheiten, unabhängig von der Wohnungsgröße, diese auch dazu beitragen, die eigene Wohnung „warm zu halten“.
Zu Frage 3: Sofern der Umlageschlüssel einzelner Posten der Nebenkostenabrechnung nach Personen je Haushalt abgerechnet werden und dies auch so im Mietvertrag vereinbart ist, kann dieser Sachverhalt von entsprechender Bedeutung sein. Bsp. Müll (1 Person verursacht weniger Müll als 4 Personen, sofern die Müllgebühren über die Gemeinschaft/Hausverwaltung bezahlt werden). Dagegen bei anderen Posten wie Kabelgebühren oder Strom Treppenhaus kann es nicht ausschlaggebend sein, da diese Kosten (sofern in der Teilungserklärung nicht anders vereinbart ist) über die Anzahl der Miteigentumsanteile (gewissermaßen in Abhängigkeit der Wohnfläche) abgerechnet und aufgeteilt werden.
Ich hoffe, ich konnte entsprechend weiterhelfen.
Freundliche Grüße,
J. L.
Hallo Sweatboy,
Ihr Anliegen ist so umfangreich, dass Sie unbedingt die Beratungsstelle eines Mieterschutzvereins oder einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten.
Legen Sie diesen Leuten Ihren gültigen Mietvertrag und alle Dokumente vor, damit man Sie auf Grund dieser Unterlagen richtig beraten kann.
Ich bin der Überzeugung, dass Sie dadurch nur gewinnen können.
Für mich ist das ohne Unterlageneinsicht nicht möglich.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
zu 1.
es ist maßgeblich was der vermieter vom gasanbieter abgerechnet bekommt - die rechnung einfach einsehen
zu 2.
ob 30 oder 50 kann der mieter nicht festlegen, der gesetzgeber gibt den spielraum 30-50, da liegt der vermieter drin
zu 3.
da die person nicht dort dauerhaft wohnt und gemeldet ist keine chance. aber ich weiß auch nicht warum das wohnen der person dort für nachbarn teurer sein soll. geheizt werden muss eine wohnung eh und heißwasser wird per zähler abgerechnet. heutzutage gibt es fast keine psoten mehr die pro person abgerechnet werden -
vielleicht höchstens müll - aber wegen so 3 euro fünfzig die welt verrückt machen lohnt nicht!
Guten Tag,
Wir haben Gestern die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum
01.05.08 - 30.04.2009 erhalten. Es wunderte uns das wir schon
wieder über 300 Euro zurückzahlen müssen.Wir Heizen immer
weniger, und verbrauchen immer weniger Wasser. Wir zahlen auch
schon mehr Nebenkosten als wie die Jahre zuvor, damit wir
nicht so viel nachzahlen müssen. Nun haben wir festgestellt,
dass unser Gasanbieter im Januar 2009 und April 2009 die
Gaspreise um 25% gesenkt hat und so günstig wie 2005 ist. Der
neue Gaspreis beträgt ca. 0,05145 unser Vermieter hat uns aber
mit 0,063 berechnet. Dies würde eine Preissenkung bei uns von
224 Euro betragen. Mein Vermieter, hat keine Mitteilung mit
dem aktuellen Zählerstand bei einer Preissenkung an den
Gasanbieter getätigt. Sind wir nun die dummen? Oder musste
unser Vermieter den Verbrauch bei jeder Preissenkung an den
Gasanbieter mitteilen? Wenn die Preise steigen, müssen wir
dies ja auch ausgleichen?
Guten Abend,
hat Ihr Vermieter den Vertrag mit den Gasanbieter abgeschlossen? Haben Sie einen eigenen Zähler? Bevor Sie die Rechnung bezahlen sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich auffordern Ihnen zu erklären warum er den erniedrigten Gaspreis nicht an Sie weitergibt. Dazu ist er nämlich verpflichtet.
Fragen 2: Wir haben bei der Heizkostenabrechnung, gesehen,
dass die Verteilung der Gesamtkosten, vollgendermaßen lauten:
50% Grundkosten sowie 50% Verbrauchskosten. Der Gesetzgeber
gibt vor 30%-50% dürfen die Grundkosten betragen. Ist unser
Vermieter verpflichtet die Grundkosten auf 30% zu senken?
Unser Verbrauch, ist weniger als wie die Grundkosten betragen.
Wir sparen bei der Heizung und sind die dummen das die andren
im Haus keine rücksicht nehmen. Es ist doch nicht gerecht,
dass wir für unsere 2 Nachbarn sowei für das Geschäft im Haus
mitbezahlen. Zumindest keine 50%.
Hallo, leider muss Ihr Vermieter die Grundkosten nicht auf 30 % senken. Nach der Heizkostenverordnung muss der Vermieter mindestens 50 % ,höchstens 70 % nach Verbrauch abrechnen. Die restlichen 30-50% werden im Regelfall nach der Wohnfläche berechnet.
Frage 3: Seit 2 Jahren hat unser Nachbarin einen
Lebensgefährten der außerhalb wohnt, aber jede Woche von Do.
bis Mo. morgen im Hause ist. Und neuerdings auch schon am
Mittwoch kommt. Wir haben unseren Vermieter letztes Jahr im
Mai schon darauf hingewiesen. Der Lebensgefährte ist ja nun
kein regelmäßiger Besucher mehr sondern ein Dauergast. Muß er
durch seine dauerhafte Anwesenheit, auch als Person in den
Nebenkosten berücksichtigt werden?
Danke für die zahlreichen Antworten im vorraus.
Ich nehme an, dass Ihr Vermieter verbrauchsabhängig abrechnet, somit ist der Lebensgefährte Ihrer Nachbarin bereits erfasst, denn das Wasser das er verbraucht wird ja durch den Zählerstand ermittelt. Wenn der Lebensgefährte Ihrer Nachbarin nicht polizeilich unter der Adresse gemeldet ist und auch nicht im Mietvertrag erscheint wird Ihr Vermieter da auch gar nichts machen können.
Eine Heiz-und Warmwasserabrechnung die verbrauchsabhängig und nach Wohnfläche abgerechnet wird kann nicht zusätzlich noch auf Personen aufgeteilt werden.
Viele Grüße Memorys
Hallo Sweatboy,
leider erst heute die Antwort, da ich unterwegs war… aber ich kann mich auch nur
den Ausführungen von Memory anschließen. Sicher hat sich das Problem auch schon
gelöst.
Gruß
Mary