Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,ich habe heute (09.01.2010) eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 140€ bekommen.
Die Abrechung ist für den Zeitraum vom 01.01.08 bis 30.06.08 (am 30.06.08 bin ich ausgezogen).
Anbei lag ein Schreiben mit einem Vermerk das dass Ursprungsanschreiben vom 09.12.09 nicht zugestellt werden konnte.
Jetzt ist meine Frage ob ich die Kosten überhaupt noch zahlen muss weil ja eigentlich die Frist von 12 Monaten am 31.12.2009 abgelaufen ist. Ich denke das sie nur das Geld noch haben wollen und deswegen das Schreiben beigelegt haben.
Wie ist in diesem Fall mein Recht?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Und falls noch Fragen bestehen gerne Nachfragen.
Danke schon einmal im vorraus.

Hallo jennyfragtnach,

wenn Sie am 30.06.08 ausgezogen sind, dann musste Ihnen die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum 30.06.09 zugestellt sein, sonst brauchen Sie nichts mehr nachzahlen, weil dann die Frist für den Vermieter verjährt ist.
Die Frist von 12 Monaten nach Ihrem Auszug war also auch schon am 09.12.09 verstrichen und daher besteht für Sie keine Zahlungsverpflichtung mehr.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Jenny,

wenn du bei deinem Auszug dem Vermieter deine neue Adresse hinterlassen hast, dann bist du fein raus und musst nicht nachzahlen wegen Vermieterverzug der NK-Abrechnung von größer 12 Monate. Sollte aber eine falsche oder keine Adresse dem Vermieter bei Auszug mitgeteilt worden sein, so ist aus meiner Sicht die 2te Zustellung rechtens und du musst falls die NK-Abrechnung korrekt ist diese auch begleichen.

Sollte die 1te Zustellung an die richtige Adresse gegangen sein, so verstehe ich die Aussage der NICHT-Zustellung nicht. Die Post oder ein alternativer Postdienst wird dir doch wohl die Post zustellen können. Du hast doch sicher einen Briefkasten der auch von aussen zugehbar ist oder? Oder hast du in der Vergangenheit öfters Probleme mit der Postzustellung?

Beste Grüße aus Düsseldorf
Kocki

Hallo Jenny, laut Gesetz müssen Sie nicht bezahlen da die Frist zum 31.12.2009 abgelaufen ist. Der Vermieter hatte genügend Zeit um die Nebenkosten abzurechnen. Er hätte dafür sorgen müssen, dass die Post Sie noch vor Fristablauf erreicht. Weisen Sie Ihren Vermieter höflich aber bestimmt daraufhin, dass die Frist am 31.12.2009 abgelaufen ist und Sie deshalb nicht bereit sind die Nachzahlung zu leisten.
Freundliche Grüße Memorys

Hallo,

sorry für die verspätete Antwort!
Selbst wenn versucht wurde Sie am 9.12. postalisch zu erreichen und die Hausverwaltung/Eigentümer den Brief mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurück erhalten hat (warum müsste natürlich geprüft werden „falsche Adresse, Namen falsch geschrieben ,…“), würde ich, wäre ich ein Richter folgendermassen entscheiden:
Es bestand aussreichend Zeit die (falls falsche Adresse) die richtige Adresse innerhalb von 12 Monaten festzustellen Fakt ist, die Zustellung erfolgte erst am 09.01.2010 somit erfolgte die Zustellung nach 12 Monaten somit keine Nachzahlungspflicht!

Würde schreiben keine Erstattung des Nachzahlungsbetrages wegen Fristablauf!!

Hoffe konnte helfen mfg. A.M.