Nebenkostenabrechnung

Halli Hallo,

habe eine dringende Frage auf die es mir schwer fällt im www eine antwort zu finden.
ich schildere zunächst erstmal meine situation.

ich wohne seit sep. 2007 in einer kleinen mietwohnung.
als ich damals eingezogen bin war mit meiner vermieterin mündlich abgemacht, dass die mieter keine nebenkostenabrechung tragen müssen, da das haus sehr alt ist und starke mängel (isolierung, undichte fenster etc.) aufweist. da das alles mängel sind die behebbar sind, meine vermieterin,eine alte frau, jedoch alles beim alten lassen wollte, ersparte sie uns jedes jahr die nk-abrechnung und sah davon ab.
zudem muss ich auch sagen, dass meine wohnung mit der wohnung der jetzt verstorbenen vermieterin heiztechnisch gekoppelt ist und alles über EINEN zähler läuft. ich habe jeden monat eine pauschale von 40 euro gezahlt und gut war die sache.

seit mitte 2009 ist die dame jedoch verstorben und die neuen vermieter (verwandte) haben uns jetzt diesmal erstmalig eine nk-abrechnung vorgelegt und zwar für 2008!! (damals lebte die vermieterin noch und hatte ja alles bezahlt )
meine frage: dürfen sie das überhaupt? (soweit ich weiß gelten auch mündliche absprachen)

jetzt zu meinem hauptanliegen :
wenn man nach der nk-abrechnung für 2008 geht, muss ich sehr viel heizkosten nachzahlen.
da beide wohungen über EINEN einzigen zähler laufen und KEINE vermessungsröhrchen oder ähnliches angebracht sind und somit nicht nachweisbar ist wie viel heizkosten ich als mieterin verursacht habe,frage ich mich jetzt ob das rechtens ist??
der vermieter hat auf fläche gerechnet um den anteiligen verbrauch auszurechnen. dabei ist trotzdem nicht klar, wie viel ich verbraucht habe. (ich habe auch im winter sehr sparsam geheizt).

warte dringend auf antwort!

vielen dank für eure hilfe :wink:
gruß

Hallo,

mein Standard-Satz: dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich die wiedergabe meiner persönlichen meinung, in Anlehnung an mein wissen über die aktuelle Rechtsprechung. Im Bedarfsfalle ist eine Rücksprache mit einem Anwalt oder rechtsberatenden Stelle zwingend erforderlich.

Unabhängig der (warum nur) mündlichen Abmachung mit der Vermieterin:
Zur Abrechnung 2008 (ich setze voraus, das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr): kommt drauf an, wann sie dir zugegangen ist, nämlich noch vor dem oder am 31.12.2009 ist die einjährige Frist gewahrt, somit ist die Abrechnung zunächst gültig. Ist die Abrechnung erst nach dem 31.12.2009 zugegangen, ist es streitig, die Abrechnung durchzusetzen, es sei den, die verspätete Abrechnung ist nicht auf ein Verschulden des Vermieters oder dessen Bevollmächtigten zu vertreten.
Für 2009 wird dann sicherlich auch noch eine Abrechnung kommen.

Zur Nebenkostenpauschale: Es gilt, was im Mietvertrag drin steht. Wenn es schriftlich festgehalten wurde, dass es eine Nebenkostenpauschale ist, die auch nicht abgerechnet wird, höchstens noch in angemessener Höhe angepasst wird, dann könntest du Glück haben und Dein Recht, so wie du es hier beschreibst, durchsetzen.
Ist aber eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, bedeutet dies eine Abrechnung erfolgt.
Aus deinem Sachverhalt geht nicht hervor, ob nur du als zusätzliche Mieterin in dem Haus gewohnt hast (2-Familienhaus), oder ob es sich um ein entsprechendes Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr parteien handelt. Gehört das ganze Haus der Vermieterin und haben mehrere Mieter die gleiche Kondition, nur eine Pauschale zu zahlen, ließe sich evtl. draus folgern, dass das grundsätzlich so war, ansonsten gilt prinzipiell das, was im Mietvertrag drinsteht.
Trennung der Heizkosten (HK): Es ist verwunderlich, dass sonst nichts weiter vereinbart wurde, gerade angesichts, dass nur ein Zähler vorhanden ist, zumal auch keine weiteren HK-Ablesegeräte vorhanden sind. Ein Zähler lässt mich vermuten, dass mit Gas beheizt wird, somit zwar unterschiedlicher Verbrauch statt gefunden haben könnte, jedoch sich dies nicht feststellen lässt. Das ist schlecht und nun scheinbar auch zu deinem Nachteil.

Mündliche Abmachung: Nur wer schreibt, der bleibt!

Ich wünschte, ich könnte Dir positiveres Antworten, aber das ist meiner Ansicht nach einfach nur schlecht von vorn herein. Ich wünsche Dir viel Erfolg,

freundliche Grüße,

J.L.

vielen dank schonmal für die schnelle antwort! :wink:

ja, es ist so,dass es ein mehrfam.-haus ist (insgesamt 5 parteien inkl. damalige vermieterwohnung die jetzt leer steht)

ich bin mir bewusst, dass ich mir hier nur tipps holen kann und ich bin auch um jeden hinweis dankbar, weil ich selbst erst 20 bin und das meine erste eigene wohnung ist.
bisher war ich auch immer sehr zufrieden, bis zu dem stress jetzt.

im mietvertrag steht nur die pauschale von 40€.
es sind KEINE vorauszahlungen vereinbart.

danke trotzdem für die schnelle hilfe :wink:
gruß

ui - wie da ein richter entscheiden würde - das ist nicht sicher.
hast du zeugen für die absprache - neutrale?
und läuft das schon viele jahre so, dann würde ich drauf beharren.
wenn die nachzahlung aber nicht mehr als 200 euro ist, muss man überlegen, ob man nicht zahlt.
dann würde ich ab sofort auch mit vorankündigung wenn an dem schlechten zustand des hauses nicht gedämmt und repariert wird, die kaltmiete kürzen.
nur so kommst du den erben bei und es hält sich dann mit der gesamtmiete wieder die waage. wenn du da länger bleiben willst, geh in einen mieterverein für ca. 40 euro im jahr - die helfen dir für den tarif mit anwalt.
ich hoffe dass dir das bisserl hift. grüße