Nebenkostenabrechnung

Hallo liebes Forum,
habe bisher viel hier gelesen und erfahren und werde jetzt mal den Versuch starten selber eine Frage zu stellen.
Wir haben am 30.12.2009 die Nebenkostenabrechnung (Datum 29.12.2009) für 2008 erhalten. Der Vermieter hat vermerkt, dass gegen ein Entgelt die Belege zugeschickt werden könnten. Da uns auch für die Heiz- und Wasserzählerablesung keine Belege vorliegen haben wir diese am 30.12.2009 sofort schriftlich angefordert. Laut Schreiben haben wir eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Nach zweimaligem Nachfragen sowohl schriftlich auch als telefonisch wurde uns die Zusendung versprochen. Nun haben wir den 25.01.2010, die Frist läuft ab und wir haben nach wie vor keine Belege.

Was können wir tun?

Ich möchte mich schon jetzt für eure Antworten bedanken.

MfG

einfach vorsorglich widerspruch einlegen, wegen nicht vorliegender belege.

Hallo Destiny82,

hier irrt der Vermieter, denn das mit der Einspruchsfrist von 4 Wochen ist falsch.
Laut § 556 Abs.3 BGB hat der Mieter das Recht,innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt der Abrechnung Einspruch zu erheben und daher brauchen sie sich keinerlei Sorgen zu machen.
Sagen Sie dem Vermieter, dass er diesbezüglich mal ins Bürgerliche Gesetzbuch schauen soll, dann dürfte auch für ihn alles klar sein.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel