Nebenkostenabrechnung

hallo leute, ich bin vor ungefähr 1,5 jahren aus einer mietwohnung ausgezogen. mein damaliger vermieter hat mir jetzt eine endabrechnung geschickt mit den nebenkosten summen der jahre 06, 07 und 08 . mein vermieter hatte mir die nebenkostenabrechnungen immer zeitig geschickt gehabt, aber mal stimmte etwas nicht ganz mit der abrechnung und mal wollte mir das jobcenter unter die arme greifen und dann wieder wollten wir es mit der kaution verrechnen. zwischenzeitlich hat sich auch ungefähr 3 mal die hausverwaltung geändert weshalb es auch so in die länge gegangen ist. wer von euch kann mir nun sagen was ich alles zahlen muss und was nicht ? danke für eure antworten.

also wenn die abrechnungen stimmen und immer rechtzeitig geschickt wurden - alles

Hallo, die nebenkosten 2006 sind nicht fällig!!!Die Kosten 2007 auch Nicht!!!Wann hast du Genau die LLetzte Nebenkostenabrechnung erhalten letztes Jahr für welchen ZeitraumIst super wichtig wenn du Glück hast brauchst du die Nebenkosten2008 auch nicht zahlen.
Lg

Hallo tabo1,

bei diesem Durcheinander sehe ich nur eine Lösung:
Nehmen Sie alle Dokumente,die ihnen in dieser Angelegenheit vorliegen und gehen Sie damit zu einem Anwalt oder zu einem Mieterschutzverein, die Ihre Unterlagen sichten und Ihnen dann helfen können.
Mehr ist von hieraus nicht zu sagen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Tabo1,
deine Fragen kann ich ohne die jeweiligen Einzelheiten zu kennen NICHT beantworten.
Ganz allgemein kann ich dir aber folgende Hinweise geben
a ein schriftlicher Widerspruch mit konkreten Aussagen muss jeweils dem Vermieter zugestellt werden
b die jeweilig Widerspruchsfrist betraegt 12 Monate ab Erhalt der NK Abrechnung
c die unstrittigen Nebenkosten sind aber unabhaengig von der Widerspruchsfrist von 12 Monaten zu zahlen
d an deiner Stelle wuerde ich zur Verbraucherberatung oder zum ortsansaessigen Mieterverein gehen.
Beste Gruesse aus Duesseldorf
Kocki

hallo tabo,
wenn du erst jetzt die abrechnung für 06 und 07 erhalten hast, dann sind diese hinfällig und müssen nicht mehr beglichen werden.
gruß
mahema

Der Vermieter muß innerhalb eines Jahres nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes die Betriebskosten mit dem Mieter abrechnen.
Nach deiner Anfrage hat der Vermieter dir wohl die Abrechnungen schon einmal vorgelegt. Wenn sie seinerzeit ok und fristgerecht waren und du keinen Widerspruch eingelegt hast, musst du zahlen, sofern du eine Nachzahlung leisten musst. Jobcenter-Probleme oder dergleichen spielen da dann keine Rolle.
Guthaben muss dir der Vermieter übrigens auf jeden Fall auszahlen.

Ich mache es kurz, alle Abrechnungen sind verjährt !
Er hat keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen.
Gruss