Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe anfangs des Jahres Einspruch auf meine Nebenkostenabrechnung von 2008 eingelegt aber die Vermietung hat mir immer noch nicht geantwortet jetzt ist meine Frage wie lange hat die Vermietung Zeit mir zu antworten bis die Abrechnung ungültig ist.
Mit freundlichen Grüßen Franzy
Zunächst wäre es wichtig zu wissen, wann Sie die Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten haben. Sollten Sie die Abrechnung nicht spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes erhalten haben, so darf der Vermieter in der Regel keine Nachforderung mehr erheben. Sollte die Abrechnung rechtzeitig zugegangen sein oder Sie wegen eines etwaigen Guthabens Widerspruch eingelegt haben: der Vermieter muss Ihren Einspruch nicht direkt „bearbeiten“, vielmehr haben Sie einen Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsbelege. Meinen Sie, dass noch ein Rückzahlung an Sie erfolgen muss, so sollten Sie dies dem Vermieter unter Fristsetzung mitteilen. Warten Sie dann die Reaktion des Vermieters ab - notfalls können Sie nach Fristablauf klagen.
Hallo liebe Franzy,
sofern Deine Anfrage an den Vermieter das Wirtschaftsjahr 2007 betraf, konntest du bis zum 31.12.2009 12.00 Uhr Einspruch einlegen. Wenn du jedoch erst anfangs des Jahres 2010 den Einspruch deinem Vermieter mit-geteilt haben, wird er keinen Grund darin sehen dir zu dem Einspruch eine Auskunft zu geben. Denn du konntest nach §§ 556 ff. BGB nur wie erwähnt nur bis zum 31. 12. 2009 zu der Abrechnung für das Wirtschafts-jahr 2008 Einspruch erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe anfangs des Jahres Einspruch auf meine Nebenkostenabrechnung von 2008 eingelegt aber die Ver-mietung hat mir immer noch nicht geantwortet jetzt ist meine Frage wie lange hat die Vermietung Zeit mir zu antworten bis die Abrechnung ungültig ist.
Mit freundlichen Grüßen Franzy
ups - eine finanz. Forderung wird durch einen
Widerspruch nicht ungültig!
ist der Widerspruch belegbar angekommen? war er
berechtigt? nur dann müsste der Vermieter aktiv werden.
ansonsten droht Zahlungsverzug, gerichtlicher Titel,
Gerichtsvollzieher,Zwangsvollstreckung, Abschaltung
bestimmter Leistungen usw.
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe anfangs des Jahres Einspruch auf meine
Nebenkostenabrechnung von 2008 eingelegt aber die
Vermietung
hat mir immer noch nicht geantwortet jetzt ist meine
Frage wie
lange hat die Vermietung Zeit mir zu antworten bis die
Abrechnung ungültig ist.
Mit freundlichen Grüßen Franzy
Guten Abend
und danke für die Anfrage.
Können Sie uns bitte kurz mitteilen, über welchen Abrechnungszeitraum sich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 genau beläuft.
Die Nebenkostenabrechnung muss nicht zwingend das normale Kalenderjahr abrechnen. Auch sind Abrechnungen zum Beispiel von Juli eines Jahres bis Ende Juni des darauf folgenden Jahres möglicht.
Wir benötigen diese Angaben und den Sachverhalt korrekt einschätzen zu können.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo Franzy,
die Abrechnung verjährt drei Jahre nach der Zustellung.
Sollte die Verwaltung es nicht schaffen, innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres die Abrechnung zu erstellen, verfallen die Nachforderungen. Eine Guthabenauszahlung ist aber weiterhin möglich.
Sollte die Hausverwaltung nicht antworten, nochmal erinnern und eine Frist setzen (2-3 Wochen).
Auch wenn man Einspruch eingelegt hat, ist man trotzdem zur Zahlung verpflichtet. Also auf jeden Fall den unstreitigen Teil bezahlen. Den Rest unter Vorbehalt bezahlen, dann ist eine Rückforderung jederzeit möglich. Ansonsten droht der Mahnbescheid oder Kündigung.
Gruß
Lendzy