Hallo an alle, ich habe eine Frage bezüglich meiner Nebenkostenabrechnung.
Laut Mietvertrag ist vereinbart, „Nebenkosten für Heiz- und Betriebskosten, Müllabfuhr Wasserverbrauch,Schmutzwassergebühr werden separat abgerechnet und vom Mieter bezahlt.Vereinbart werden 50,00€ im Monat Vorauszahlung“.
Bei der Nebenkostenabrechnung kommt jetzt zu Tage, dass die Betriebskostenabrechnung von einer Messfirma übernommen wird,die mit fast 1000,-€ für Wartungsarbeiten ( Brenner-Service)etc.bei der Abrechnung zu buche schlägt. Desweiteren kommen dort Zahlungen wie Hausversicherung für Sturm u.s.w zu Tage und Ablese und Abrechnungsgebühren vor.
Dann sind da noch Kosten Ablesung und Mietzahlungen der einzelnen Geräte und noch diverse andere Sachen,die noch zusätzlich berechnet werden.
Da dies aber nicht so im Mietvertrag vereinbart ist,wäre meine Frage, ob das so bezahlt werden muss, zumal durch diese Kosten eine wesentlich höhere Nachzahlung zu leisten sind.
Die berechnete Quadratmeterzahl stimmt auch nicht mit der im Mietvertrag überein.
Ich hoffe, dass sich jemand auskennt.
Viele Grüße
Hallo,
da bin ich leider auch überfragt.
Wir müssen bzww. mussten aber auch anteilig die Wohngebäuseversicherung zahlen.
Gruss
TK
Hallo Marussja,
entscheident ist der Mietvertrag und die präzise Formulierung zu den Heizkosten und den anderen Nebenkosten. Hier ist lt BGB §556 und Anlage 3 zu § 27 II. BV. die entscheidene Basis. Auf diese verweisen viele Mietverträge, was auch in Ordnung ist.
Per Faustegel kann man sagen, dass eine pauschale Verweisung auf diese Heizkosten-Passage in §27 ausreichend ist.
Besteht diese Präsizierung nicht, ist nach Mietvertragsinhalt zu entscheiden, ob zu deinen Fragen Vereinbarungen im M-Vertrag voliegen. Falls ja sind alle deine genannten Kosten auch Betriebskosten, die auf alle Mieter zu verteilen sind.
Nun zu den Qm. Weicht deine Qm-Zahl, die berechnet wird für die Nebenkosten, um 10% ab von den tatsächlichen Qm, dann kann man Mietminderung bekommen.
Beste Grüße
Kocki
Hallo, vielen Dank für die Antworten.
In meinem Mietvertrag steht genau dieser Wortlaut drin, den ich oben in Anführungsstriche bgeschrieben habe.Da ist kein Verweis auf irgendwelche Paragraphen.Wie sieht die Sachlage dann aus?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo marussja,
im Mietvertrag müssen alle zur Nebenkostenabrechnung anstehenden Positionen einzeln aufgeführt sein.
Nur über diese Positionen kann der Vermieter bei der Jahresabrechnung auch eventuelle Nachzahlungen fordern.
Allerdings muss er Ihnen auf Wunsch Einsicht in die Originalrechnungen gewähren, oder gleich entsprechende Kopien beifügen.
Alles Andere sollten Sie ablehnen, denn wenn eine Änderung in dieser Angelegenheit erfolgen soll, dann muss er das vorher rechtzeitig den Mietern mitteilen,
damit diese dazu Stellung nehmen können.
Die Heizungswartung muss normalerweise im Mietvertrag enthalten sein, nicht aber eine eventuelle Reparatur,denn diese hat der Vermieter zu tragen.
Meine Empfehlung an Sie:
Gehen Sie mit Ihren Unterlagen zu einem Mieterschutzverein in Ihrer Nähe oder zu einem Anwalt für Mietrecht, dort wird man Ihnen helfen.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
also dann kann ich nur sagen wenn ich den genauen wortlaut im mietvertrag kenne - meist haben die formularverträge alle 17 betriebskostenarten drin -
sorry - und wärmemengenzähler als miet und wartungsvertrag ist leider umlegbar, wie auch alles andere was ich gelesen hab.
also dann kann ich nur sagen wenn ich den genauen wortlaut im
mietvertrag kenne - meist haben die formularverträge alle 17
betriebskostenarten drin -
sorry - und wärmemengenzähler als miet und wartungsvertrag ist
leider umlegbar, wie auch alles andere was ich gelesen hab.
Hallo, danke für die Anwort.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es reicht, wenn im Mietvertrag nur steht"Nebenkosten für heiz -und Betriebskosten" Muss bei den Betriebskosten nicht noch ein Zusatz hin um gerade all diese Betriebskosten umsetzen zu können?
Vielen Dank
Hallo marussja,
im Mietvertrag müssen alle zur Nebenkostenabrechnung
anstehenden Positionen einzeln aufgeführt sein.Nur über diese Positionen kann der Vermieter bei der
Jahresabrechnung auch eventuelle Nachzahlungen fordern.
Allerdings muss er Ihnen auf Wunsch Einsicht in die
Originalrechnungen gewähren, oder gleich entsprechende Kopien
beifügen.
Alles Andere sollten Sie ablehnen, denn wenn eine Änderung in
dieser Angelegenheit erfolgen soll, dann muss er das vorher
rechtzeitig den Mietern mitteilen,
damit diese dazu Stellung nehmen können.
Die Heizungswartung muss normalerweise im Mietvertrag
enthalten sein, nicht aber eine eventuelle Reparatur,denn
diese hat der Vermieter zu tragen.Meine Empfehlung an Sie:
Gehen Sie mit Ihren Unterlagen zu einem Mieterschutzverein in
Ihrer Nähe oder zu einem Anwalt für Mietrecht, dort wird man
Ihnen helfen.Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Hallo, vielen Dank.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich für diese Kosten also nicht aufkommen muss?
Zumal im Mietvertrag nur steht „Nebenkosten für Heiz-und Betriebskosten“.
Es wird also nicht auf einzelne Posten hingewiesen.
Von einer teuer bezahlten Messfirma hatte ich auch keine Ahnung.
Dort tauchen die Kosten auf, die der VM nicht im Mietvertrag speziefisch aufgelistet hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so korrekt ist.
Vielen Dank
die betriebskosten sind bei allen vorgdruckten aufgeschlüsselt an anderer stellen unter den absätzen.
kein vermieter setzt selbst so ein schriftstück auf.
also wenn wenn es ein vordruck war - keine chance!
die betriebskosten sind bei allen vorgdruckten aufgeschlüsselt
an anderer stellen unter den absätzen.
kein vermieter setzt selbst so ein schriftstück auf.
also wenn wenn es ein vordruck war - keine chance!
Hallo,
so ist es eben nicht.
Im gesamten Mietvertrag ist diese Sache nicht geregelt.
Da kann ich den Mietvertrag noch zehn mal durchlesen, es steht nichts davon drin.
Da steht nur noch was von diesem Verteilerschlüssel. Selbst da ist nichts vom Vermieter ausgefüllt worden.
Letztendlich wurde 30/70 berechnet.
Ich denke das ist soweit ok.
Ansonsten ist nichts weiters aufgeführt, wie von mir oben geschildert.
Vielen Dank
Hallo, vor ich dit komplett antworten kann. Wie Groß ist die Wohnung Laut Mietvertrag? Benötige ich dringend um dir was wegen den Vorrauszahlungen sagen zu können.
Lg Steffen
Hallo, vor ich dit komplett antworten kann. Wie Groß ist die
Wohnung Laut Mietvertrag? Benötige ich dringend um dir was
wegen den Vorrauszahlungen sagen zu können.
Lg Steffen
Hallo,
laut Mietvertrag sind es 112 qm, da ist dann aber noch ein Balkon von 6 qm inbegriffen.
Bei der Betriebskostenabrechnung geht man aber von 120 qm aus.
Vielen Dank
Hallo,
zunächst einmal möchte ich klarstellen, dies ist keine
Rechtsberatung, sondern lediglich die Wiedergabe meiner
persönlichen Meinung, angelehnt nach dem letzten
Kenntnisstand der Gesetzgebung und laufender
Rechtssprechung. Ggf. ist eine rechtsberatende Stelle
(Mieterschutzverein oder ähnliches) bzw. ein
Rechtsanwalt einzuschalten.
Laut Mietvertrag ist vereinbart, "Nebenkosten für Heiz-
und
Betriebskosten, Müllabfuhr
Wasserverbrauch,Schmutzwassergebühr
werden separat abgerechnet und vom Mieter
bezahlt.Vereinbart
werden 50,00€ im Monat Vorauszahlung".
Im Mietvertrag können alle Betriebskosten vereinbart
werden, die dann später durch den Mieter übernommen
werden müssen - und ebenso in die Abrechnung mit
einbezogen werden müssen. Alleine sich auf die Anlage II
der Betriebskostenverordnung zu berufen und diese als
Anlage an den Mietvertrag zu hängen reicht nicht aus.
Müllabfuhr: Ich weiss nicht in welchem Landkreis du
wohnst, es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies
abzurechnen und die Kosten weiter zu geben. So wie du es
beschreibst, übernimmt der Vermieter die Kosten um sie
dann aber im Rahmen der Abrechnung weiter zu berechnen.
Anders wäre es, wenn Du direkt die Kosten bei der
Gemeinde direkt begleichen würdest.
Genauso Wasser - ist verbrauchsabhängig, Du verbrauchst
das Wasser und durch deinen Verbrauch entsteht Abwasser
(hängt unmittelbar zusammen). Diese Kosten kann manan
und für sich nicht abstreiten, wenn du nicht duschen,
auf Klo gehen, kochen, etc. würdest, gäbe es keinen
Verbrauch, somit hätte niemand diese Kosten (zu tragen).
Man kann an der Stelle nicht erwarten, dass der
Vermieter diese Kosten trägt und diese auch nicht an den
Mieter weiter belasten darf (dann würde ich jeden Tag
nur noch in der Badewanne rumplantschen bis das Wasser
überschwappt).
Bei der Nebenkostenabrechnung kommt jetzt zu Tage, dass
die
Betriebskostenabrechnung von einer Messfirma übernommen
Vermutlich ISTA, TECHEM, Brunata (in manchen Gegenden),
Brunata Metrona (in anderen Gegenden), oder so einer
ähnlichen Firma - das ist normal und ok, der Eigentümer
hat das Recht, sich Hilfe herbeizuholen.
wird,die mit fast 1000,-€ für Wartungsarbeiten (
Brenner-Service)etc.bei der Abrechnung zu buche
schlägt.
1000€ für Dich alleine oder insgesamt? Für Dich alleine
find ich das ein bisschen sehr hoch gegriffen, das, so
könnte ich mir vorstellen ist der gesamte anteil und
wird nur anteilig auf die Mieter umgelegt.
Das ist soweit auch ok, weil das zu den Heizkosten
gehört, nach der Heizkostenberechnungsverordnung darf
Wartung auf die Mieter umgelegt werden - nicht aber die
Instandsetzung (nach einem Ausfall, Notfalldienst,
etc.).
Desweiteren kommen dort Zahlungen wie Hausversicherung
für
Sturm u.s.w zu Tage und Ablese und Abrechnungsgebühren
vor.
Dann sind da noch Kosten Ablesung und Mietzahlungen der
einzelnen Geräte und noch diverse andere Sachen,die
noch
zusätzlich berechnet werden.
Laut Anlage II der Betriebskostenberechnungsverordnung
und Heizkostenberechnungsverordnung können diese Kosten
auf die Mieter umgelegt werden.
Da dies aber nicht so im Mietvertrag vereinbart
ist,wäre meine
Frage, ob das so bezahlt werden muss,
Was nicht vereinbart ist, muss nicht bezahlt werden. Der
Vermieter ist von vorn herein verpflichtet, alle Kosten
offen zu legen, die auf den Mieter zukommen. Was nicht
vereinbart ist, kann nicht nachträglich (zum nachteil
des Mieters) vereinbart oder auferlegt werden.
zumal durch diese Kosten
eine wesentlich höhere Nachzahlung zu leisten sind.
Selbst wenn die Kosten vereinbart waren aber die
Vorauszahlung wesentlich höher ist, als das was bereits
vorausbezahlt wurde, ist die Frage ob man da schon von
Mietwucher sprechen kann - mit günstigen Kosten
anlocken, um später die Katze aus dem Sack mit den
teuren Nebenkosten rauszulassen.
Die berechnete Quadratmeterzahl stimmt auch nicht mit
der im
Mietvertrag überein.
Stehen im Mietvertrag die Quadratmeter drin? Weicht das
mehr als 10% vom tatsächlichen Wert ab? Ich rate,
dringend einen Anwalt einzuschalten und
schnellstmöglichst eine neue Wohnung zu suchen.
Ich hoffe, dass sich jemand auskennt.
Viele Grüße
Grüße zurück, viel Erfolg und alles Gute!
Guten Abend, also Pkt1: Wenn im Mietvertrag 112qm muß auch 112€ in der Nebenkostenabrechnung stehen!!!
Pkt2:50€ Nebenkosten sind viel zu Niedrig Angesetzt!!!
Ohne zu wissen wo du wohnst(Bundesland & wie du wohnst 2-3Familienhaus ect, kann ich dir Pauschal sagen das deine Nebenkosten mind. 130€ Betragen!!!
Wieviel mußt du den Nachzahlen?
Welcher Zeitpunkt wurde Abgerechnet?
Lg Steffen
also so kommen wir nicht weiter!
wenn sie von mir eine hilfe wollen, schicken sie mir den mietvertrag aufs fax 07726-3787664. ich bin mir sicher, dass irgendwo eine zeile steht, dass die nebenkosten nach irgend einer verordnung abgerechnet werden. z.b. 2. berechnungsverordnung. damit ist alles abgegolten. die einzelpunkte werden dann bei so einem satz nicht mehr aufgeführt, da jeder sich den gesetzestext dann irgendwo durchlesen kann.
hallo marussja,
leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen.
sorry
gruß
mahema
Hallo Marussja,
das ist meiner Meinung nach nicht spezifiziert genug und nicht eindeutig beschrieben. Es soll z.B. darin stehen, wie die Nebenkosten verteilt werden: ob nach Personen, qm oder Mietparteien. Da du aber bereits den Mietvertrag so akzeptiert hast und es vermutlich in den vergangenen Jahren so abgerechnet wurde, ist dies strittig. Ich empfehle dir hier, beim nächsten ortsansässigen Mieterverein oder bei der Verbraucherzentrale vorstellig zu werden und dich dort sachkundig machen.
Beste Grüße
Kocki
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Hallo marussja,
bei den „Nebenkosten für Heiz- und Betriebskosten“ können alle von dir
aufgeführten Kosten (Messkosten durch Messfirma, Wartung, Hausversicherung,
Ablesegebühren, Miete der Wärmemengenzähler) enthalten sein.
Siehe hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
Besser wäre es gewesen, wenn der Vermieter diese auch in dem Mietvertrag separat
aufgeführt hätte.
Jedoch: 100,- Euro für Wartungsarbeiten sind für ein Jahr viel zu hoch.
Hier würde ich mir die Rechnung zeigen lassen!!
Und - wenn die angegebenen qm nicht ok sind, muss der NKA förmlich
widersprochen werden.
Ich würde empfehlen in diesem Falle den örtlichen Mieterschutzbund zu Rate zu
ziehen.
Gruß
Mary
PS:
50,- Euro Vorauszahlung ist sehr, sehr wenig. Das wird ja noch nicht mal für ein
Einzimmer-Appartement reichen
Hallo marussja,
bei den „Nebenkosten für Heiz- und Betriebskosten“ können
alle von dir
aufgeführten Kosten (Messkosten durch Messfirma, Wartung,
Hausversicherung,
Ablesegebühren, Miete der Wärmemengenzähler) enthalten sein.
Hallo an alle, die mir bisher geschrieben haben. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken.
Ich habe jetzt ersteinmal Widerspruch eingelegt und noch einige Unterlagen angefordert. Nun werde abwarten, wie sich die Sache entwickelt.
Ich werde berichten, was dabei rausgekommen ist.
Vielen Dank
Siehe hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.htmlBesser wäre es gewesen, wenn der Vermieter diese auch in dem
Mietvertrag separat
aufgeführt hätte.
Jedoch: 100,- Euro für Wartungsarbeiten sind für ein Jahr viel
zu hoch.
Hier würde ich mir die Rechnung zeigen lassen!!
Und - wenn die angegebenen qm nicht ok sind, muss der NKA
förmlich
widersprochen werden.
Ich würde empfehlen in diesem Falle den örtlichen
Mieterschutzbund zu Rate zu
ziehen.Gruß
MaryPS:
50,- Euro Vorauszahlung ist sehr, sehr wenig. Das wird ja noch
nicht mal für ein
Einzimmer-Appartement reichen
Hallo an alle, ich habe eine Frage bezüglich meiner
Nebenkostenabrechnung.
…
Ich hoffe, dass sich jemand auskennt.
Viele Grüße
Hallo und sorry, dass ich jetzt erst antworte.
Das hört sich sehr schwierig und verzwickt an. Gab es zu deinem Mietvertrag einen Nachtrag im weitere Vereinbarungen getroffen wurden zwecks der Abrechnung? So wie es sich anhört, solltest du dir von einer Fachstelle weiterhelfen lassen, die sich auf Nebenkosten spezialisiert hat, diesbezüglich findest du im Internet auch Anlaufstellen wo die vorerst kein Mitglied werden musst.
Gruß Latino2009