Nebenkostenabrechnung

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von 2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von
2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit
ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

Nein die Nebenkostenabrechnung ist damit nicht verjährt,weil es sind Verbrauchkosten wo der Vermieter vorbezahlen muss.

Hallo Michel59,
ja sie ist verjährt. Sie muss nach Ende des betreffenden Kalenderjahres innerhalb von 12 Monaten zugestellt sein. Und das ist ja nicht der Fall.
Du musst eine Nachzahlung nicht tätigen, wohl muss der Vermieter ein Guthaben auszahlen.
Teile dies dem Vermieter schriftlich mit, dass die Nebenkostenabrechnung verjährt ist und somit von dir keine Zahlung erfolgt.
Sollte der Vermieter über einen Anwalt oder Steuerberater begründet nachweisen können, dass er Rechnungen nicht vorliegen hatte, oder ein Brand die Unterlagen zerstört hat, usw., dann kann eine verspätete NK-Abrechnung rechtens sein.

Viele Grüße
Kocki

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von
2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit
ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

Hallo,

die Anwort von Cleo 2000 ist falsch. Sie verjährt nach 12 Monaten nach Ende des Kalenderjahres. Nur unter bestimmten Umständen kann der Vermieter geltend machen, dass eine Fristüberschreitung gerechtfertigt ist.

Viele Grüße
Kocki

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von
2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit
ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

jo, schon

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von
2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit
ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

Hallo Michel,

schau mal hier!
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

wird die Abrechnung dem Mieter nicht bis spätestens zum Ablauf des zwölften
Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt, so ist nach Ablauf dieser
Frist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter
ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung
nicht zu vertreten.

Also: Der Abrechnungszeitraum ist (wahrscheinlich) 1.1.2008-31.12.2008. Also
muss die NKA von 2008 bis spätestens zum 31.12.2009 zugestellt sein.
Der Vermieter hätte die NKA nicht ein Jahr lang bei sich lagern solle/dürfen.
Glück gehabt.

Gruß
Mary

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung, lediglich die Wiedergabe
meiner persönlichen Meinung angelehnt an die mir
bekannte Gesetzgebung und laufende Rechtssprechung.

Laut Gesetz ist der Eigentümer verpflichtet, zeitnah
abzurechnen, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres
nach Ende der Abrechnungsperiode. D.h. wenn die
Abrechnung 2008 vom 01.01. bis 31.12.2008 ging, dann ist
spätestens am 31.12.2009 die Abrechnung an den Mieter
weiter zu reichen - ausser die Abrechnung erfolgt aus
Gründen, die der Vermieter nicht zu verschulden hat,
z.B. Hausverwaltung hat zu spät abgerechnet,
Heizkostenabrechnung wurde zum wiederholten male falsch
abgerechnet (muss nachweisbar sein), Hausverwaltung ist
abgefackelt und sämtliche Unterlagen mit verbrannt, oder
sonstige skurrile Geschichten, die vor Gericht beweisbar
bleiben müssen.
In dem von dir geschilderten Fall lag die Abrechnung dem
Vermieter breits im Februar 2009 vor - vorausgesetzt die
Eigentümerversammlung hat zeitgleich statt gefunden und
die Abrechnung wurde so beschlossen, keiner der
Eigentümer hat Widerspruch gegen die Abrechnung
eingelegt und der Beschluss, die Abrechnung so
anzunehmen ist nach 30 Tagen rechtskräftig geworden,
dann hätte der Eigentümer spätestens im April 2009 mit
dem Mieter abrechnen können.
Ich persönlich würde mir überlegen, ob ich dem
Eigentümer Good-Will zeigen möchte und zumindest einen
Teil der Nachzahlung (als nicht belegte und nicht
absetzungsfähige Spende) an den Eigentümer bezahle oder
ob ich es ganz sein lasse (auf die Gefahr hin, dass ich
dann bald freiwillig kündige und mir lieber eine neue
Wohnung suche).
Auf jeden Fall ist es wichtig, dass er abgerechnet hat,
somit ist auch schon mal belegt, dass Du auch kein Geld
mehr zu erwarten hast (sofern es sich um eine
Nachzahlung handelt) und du auch keine weiteren
Ansprüche gegenüber dem Vermieter hast.

Daher, liebe Eigentümer, eine Nebenkostenabrechnung
fertig zu stellen kostet nicht viel Zeit, kann aber Geld
kosten, wenn die Abrechnung nicht rechtzeitig erfolgt -
am besten immer gleich erledigen!

Freundliche Grüße,

J.L.

Hallo,Welcher Zeitraum wurde den Genau Abgerechnet?
Lg Steffen

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von
2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit
ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

Hallo, ich denke, dass Dein Vermieter versäumt hat Dir die Abrechnung zu geben. Ich würde mal sagen…Pech für ihn, es sei denn, Du hättest eine Gutschrift zu erwarten. Ich denke, ich liege da nicht verkehrt. Im Internet findest Du diesbezüglich auch Hinweise.
LG

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von
2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit
ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

Hallo, ja die Abrechnung für 2008 ist am 31.12.2009 verjährt. Eine Nachzahlung braucht ihr nícht zu zahlen. Ein Guthaben muss er allerdings immer noch erstatten…dieses ist nicht verjährt.
Gruss

hallo michel,
ich bin mir nicht sicher, aber ich würde sagen die ist verjährt.

hallo.habe vor einer woche meine nebenkostenabrechnung von
2008 bekommen.meinem ehemaligen vermieter liegt sie seit
ca.februar 2009 vor.ist sie damit verjährt?

Hallo und Sorry, dass ich jetzt erst antworte.

Also wenn du eine Abrechnung von 2008 in 2010 erhalten hast, ist diese nicht verjährt, sondern gilt als nicht zugegangen. Woher weisst du denn, dass die Abrechnung seit Feb 09 bei deinem Vermieter liegt.

Gruß, Latino2009

hallo:danke für die antwort.das problem hat sich schon gelöst.trotzdem vielen dank.gruss,michel