Nebenkostenabrechnung

Liebe Experten,

ich wohne in einem Haus zur Miete etwas außerhalb und bin nicht an das Kanalsystem angeschlossen, sondern beziehe das tägliche Wasser über einen Brunnen. Nach Gebrauch wird das Wasser über eine Biokläranlage wieder zurückgeführt.

FRAGE 1)

Mein Vermieter macht jedes Jahr eine Trinkwasser und Abwasser-Analyse (mikrobiologosch und physikalisch)

Kann er diese Kosten die nicht unerheblich sind in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter übertragen oder ist er verpflichtet das das Wasser den gesetzlichen Richtlinien der Trinkwasserverordnung entspricht und muß diese Kosten selber tragen?

FRAGE 2)

Von den unten stehenden Nebenkosten gehe ich aus das diese Rechtens sind. Allerdings werden diese von Ihm nach m2-Zahl der Wohnfläche auf zwei Parteien umgelegt. Da beide Parteien aus jeweils 2 Bewohnern bestehen erscheint mir dies bei den Kosten 4-7 ungerecht da dieser Verbrauch meines Erachtens mehr mit der Anzahl der Personen zu tun hat als mit der m2-Zahl

  1. Wohngebäudeversicherung
  2. Haftpflicht haus- und Grundbesitz
  3. Grundsteuer
  4. Haftpflicht Öltank
  5. Haftpflicht Kläranllage
  6. Müllabfuhr
  7. Schornsteinfeger

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

LG Pipo68

Ob der Vermieter die Kosten fuer die Wasser-Analyse auf die Mieter umlegen kann ist fraglich. Es kommt wohl auf den Mietvertrag an.Normalerweise ist der Vermieter verpflichtet eine Wasserversorgung sicherzustellen.
Wenn die anderen Nebenkosten nach m2 abgerechnet werden, dann ist das so in Ordnung. Hier kommt es auch darauf an, ob im Mietvertrag die Abrechnung nach Personen vereinbart wurde. Natuerlich macht es Sinn in Sachen Muellgebuehren nach Personenzahl abzurechnen, aber da in beiden Parteien je 2 Personen leben, wird das nichts aendern.

ich wohne in einem Haus zur Miete etwas außerhalb und bin
nicht an das Kanalsystem angeschlossen, sondern beziehe das
tägliche Wasser über einen Brunnen. Nach Gebrauch wird das
Wasser über eine Biokläranlage wieder zurückgeführt.

FRAGE 1)

Mein Vermieter macht jedes Jahr eine Trinkwasser und
Abwasser-Analyse (mikrobiologosch und physikalisch)

Kann er diese Kosten die nicht unerheblich sind in der
jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter übertragen
oder ist er verpflichtet das das Wasser den gesetzlichen
Richtlinien der Trinkwasserverordnung entspricht und muß diese
Kosten selber tragen?

FRAGE 2)

Von den unten stehenden Nebenkosten gehe ich aus das diese
Rechtens sind. Allerdings werden diese von Ihm nach m2-Zahl
der Wohnfläche auf zwei Parteien umgelegt. Da beide Parteien
aus jeweils 2 Bewohnern bestehen erscheint mir dies bei den
Kosten 4-7 ungerecht da dieser Verbrauch meines Erachtens mehr
mit der Anzahl der Personen zu tun hat als mit der m2-Zahl

  1. Wohngebäudeversicherung
  2. Haftpflicht haus- und Grundbesitz
  3. Grundsteuer
  4. Haftpflicht Öltank
  5. Haftpflicht Kläranllage
  6. Müllabfuhr
  7. Schornsteinfeger

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

LG Pipo68

Hallo,
ich bin kein Jurist und wenn Sie eine sichere Antwort brauchen, würde ich einen Mieterverein in ihrer Nähe aufsuchen.
Ich denke mal, dass die Überprüfung des Wassers unter Wartung zählt und diese Kosten kann er umlegen.
Ebenso kann er die Kosten von Frage 2, Pos. 1 bis Pos. 7 per Umrechnungsfaktur Quadratmeter umlegen. Was er nicht umlegen kann sind Instandsetzung und Reparaturen.

Leider ist nicht alles gerecht. Wir selbst leben und arbeiten auf 234 qm mit 2 Personen (wohnen und arbeiten) und auch unsere Hauskosten werden auf Quadratmeter umgerechnet, obwohl in der Wohnung über uns 5 Personen auf 80 qm wohnen und z.B. viel mehr Müll produzieren. Bei der Heizkostenabrechnung trifft uns dies ganz besonders. Wir können sparen wie wir wollen und bei 15 Grad sitzen und die Nachbarn heizen ihre Wohnung auf 25 Grad und bei der Abrechnung werden dann 30% auf die Quadratmeter umgerechnet und nur 70% nach den Verbrauchseinheiten der Röhrchen.

Ich hoffe, ich konnte ein bissel weiterhelfen.

Gruss
Birgit
.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei der zweiten Frage wurde nichts dergleichen im Mietvertrag vereinbart. Es würde für uns schon Sinn machen nicht nach m2 abzurechnen, da wir den gleichen oder sogar weniger Müll produzieren und die höhere m2 Zahl an Wohnfläche haben und somit bei gleichem Müll mehr zahlen müssen. Viele Grüße Pipo68

Hallo Birgit-50, auch Dir vielen Dank für die ebenfalls schnelle Antwort. Ich weiß nicht ob das evtl unter „Reparatur“ fallen könnte, da das Wasser bei uns eine relativ lange Zeit verunreinigt war und nicht trinkbar. Aus diesem Grunde wurde das Wasser im letzten Jahr stark kontrolliert. Die Punkte der Frage 2 erscheinen mir ungerecht aber da kannst Du sehr gut recht haben. Ich werde den Vermieter natürlich trotzdem darauf ansprechen. Viele Grüße Philipp

Das ist verstaendlich. Man sollte dem Vermieter unbedingt die Situation erklaeren und ihn dann darum bitten, dass er nach Personenzahl abrechnet, da das nur gerecht ist. Viel Glueck.
Gruss, Bomdoi:wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Pipo,
zu Frage 1 habe ich leider keine Antwort für Dich. Google doch einfach mal, sicher wirst du fündig.

Zu Frage 2, kannst Du Dir alle umlagepflichtigen Rechnungen Zeigen lassen und vergleichen.
Gerecht ist es, m² umzulegen bei den Versicherungen, bei der Müllabfuhr leuchtet mir das allerdings nicht ein, da machen die
Bewohner den Dreck und nicht die m². Stelle Dir einfach vor, Deine Wohnung im Haus hat 100 m² und die andere Wohnung nur 50 m² und der Andere müsste mit 50m² genau wie Du von allem die Hälfte zahlen, wäre doch ungerecht.

Vielen Dank für Deine Antwort,
sehe ich genauso, mal sehen was der Vermieter sagt.

Viele Grüße Pipo