ich habe gestern erfahren von meiner ehmaligen vermieterin das ich 1000€ nachzahlen muss.Ich habe von September bis Februar die Wohnung gehabt,und jetzt 1000€?Im Haus war ca.1 monat ein wasserschaden war der Schimmel in meiner Wohnung verursacht hat.Und der vermieter wollte dieses einfach übestreichen,was ich sehr dreist finde.Wie kann ich mich jetzt verhalten?
Mit so wenig Informationen kann man nicht beurteilen, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Eine Klärung ist nur anhand der detaillierten Nebekostenabrechnung möglich, zu der die Vermieterin verpflichtet ist.
Vorstellbar sind jedoch 1000€ Nachzahlung für die sechs kalten Wintermonate – unter bestimmten Bedingungen.
Der Wasserschaden und Schimmelbildung haben nichts mit der Nachforderung zu tun. Da hätten Sie zu früherer Zeit Mietminderung geltend machen müssen.
Hallo, Ich brauche für eine Antwort mehr Infos von dir. Wie Groß ist die WG?Welches Jahr hast du da Gewohnt?Wieviele NK hast du Pro Monat Gezahlt?Wieviel KM?
Lg
Hallo, Ich brauche für eine Antwort mehr Infos von dir. Wie
Groß ist die WG?Welches Jahr hast du da Gewohnt?Wieviele NK
hast du Pro Monat Gezahlt?Wieviel KM?
Lg
Danke erstmal für eure Antworten.
Die wohnung hatte 46 qm hab im jahr 2009 dort gewohnt von September bis Feb.diesen Jahres.
120 Nk im monat.
Km war 240
auf Anhieb stellt sich mir die Frage - wie ist die Abrechnungsperiode? Wenn Abrechnungsperiode mit Kalenderjahr übereinstimmt, dann ist weiter die Frage, für welches Jahr die Abrechnung sein soll? Handelt es sich um eine oder zwei Abrechnungen? Wenn Kalenderjahr - ist die September bis Dezember-Abrechnung von 2008 oder 2009? Der Unterschied besteht im Ablauf der Frist zur Abrechnung.
Einen Monat Wasserschaden? In deiner Wohnung oder im Haus? Wo genau war der Wasserschaden - in der Steigleitung oder dem Versorgungsarm für die Wohnung (Unterschied - Gemeinschaftseigentum - Sodereigentum) Wasser wird sicherlich in dem Sinne nach Verbrauch abgemessen - dieser ist sicherlich irgendwo festgehalten, ggf. mit Ablesebelegen von Vorjahren (Vormietern) durch die Hausverwaltung vergleichen lassen. In aller Regel und Durchschnitt verbraucht ein 1Personen-Haushalt ca. 40 m³ im Jahr, kannst du also auf einen Monat runter rechnen. Verstehe ich das richtig, du warst letztendlich nur 6 Monate drin?
Sofern die Abrechnung/Nachzahlung nicht schlüssig ist, würde ich auf jeden Fall mal widersprechen - wenn möglich ganz gezielt auf den zweifelhaften Posten (vermutlich Wasserversorgung) den Widerspruch beschränken. Nur ein konkreter Widerspruch hat Aussicht auf erfolg (ein „ich bin dagegen“ wird vor Gericht keine Relevanz haben).
Dies ist keine Rechtsberatung sondern die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung, angelehnt an meine Kenntnisse der geltenden Gesetzgebung und laufenden Rechtssprechung. Im Zweifelsfalle ist ein Rechtsanwalt oder eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren.
Hallo.
Ja da kann was Nicht Stimmen. Bitte den Vermieter Alle Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu Stellen. Biete ihn auch an die Angemeßenden Kopiekosten zu Erstatten. Das Gleich Spiel hatte ich bzw haben wir auch mit den Vermieter. Bei uns wurde Versucht die Wasserkosten aus 2007!!!zu erheben. Jetzt haben wir einen Lieben Brief Geschrieben & nie wieder eine Antwort bzw. Auforderung Erhalten!!! Du wirst sehen das Gleich Passiert bei euch auch.
Lg
bitte teile mir mehr mit damit ich dir entsprechend antworten kann.
0. Meinst du, dass von dir 1000 Euro für Schönheitsreparaturen verlangt werden?
Für was musst du 1000 Euro nachzahlen?
Ist ein Übergabeprotokoll bei Wohnungsende gemacht worden?
Wie hoch waren die Nebenkosten monatlich?
Die Nebenkostenabrechnung kann nur je Kalenderjahr erfolgen. D.h. für Sept. bis Dez. muss eine Abrechnung erstellt werden und für Jan. bis Feb. muss eine Abrechnung erstellt werden, diese kann jedoch meist erst nach Ende dieses Jahres erfolgen, da in den meisten Fällen erst dann alle Nebenkosten abgerechnet bzw. erhoben worden sind.
Was steht im Mietvertrag zu den Nebenkosten? In welcher Art werden die Nebenkosten verteilt, z.B. ein Teil nach Personen, ein Teil nach qm und ein Teil nach Mietparteien.
Welche Nebenkostenabrechnungen sind dir zugeschickt worden und für welche Jahre?
Bitte informiere mich entsprechend, damit ich dir auch antworten kann.
Beste Grüße
Kocki