Nebenkostenabrechnung

Hallo ich habe heute am 4.Juni 2010 meine Nebenabrechnung erhalten.
Die Nebenabrechnung läuft ab dem 01.09.2009. Der Mietvertrag aber erst ab 01.10.2009.
Der Vermieter hat uns einen Monat Mietfrei gegeben da die komplette Wohnung renoviert werden musste,haben daher die Schlüssel am 01.09.2009 erhalten.
Darf er uns dann für diesen Monat Betriebskosten,Stellplatzkosten etc. in rechnung stellen??
Desweiteren wurde am 05.10.2009 unser Spülkasten repariert weil er nicht funktionierte, dieses wurde uns auch in Rechnung gestellt.Müssen wir das bezahlen???
Mit bei lag auch die Abrechnung des Anbieters für Heizkosten.Von der Firma habe ich schon mal eine Abrechnung erhalten, von meinem vorherigen Vermieter.
Auf der vorherigen Abrechnung stand drauf was ich verbraucht habe,was eingezahlt worden ist und was ich nachzahlen musste.Auf der Abrechnung jetzt steht nur was ich verbraucht habe,jedoch nicht das ich 240Euro eingezahlt habe.Der Vermieter nimmt nun den vollen betrag.Er verrechnet zwar alle kosten mit dem was ich eingezahlt habe auch die Heizkosten,jedoch stimmt der der Betrag von den Kosten nicht und der Betrag von dem was ich eingezahlt habe.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1070,79. Wenn ich alle kosten für 4 Monate und die Reparatur zusammen rechne stimmt der betrag.Eingezahlt habe ich nur 540 das stimmt aber nicht ab dem 1.10 wurde miete bezahlt und bis dezember wurden 600 euro eingezahlt.
Was kann ich nun tun??muss ich die reparatur bezahlen und kann ich von der offenen summe 60 euro abziehen???und muss ich die Nebenkosten ab 01.09.09 bezahlen oder erst ab da wo der Mietvertrag beginnt 01.10.09.

Hallo.
Frage 1:Ja auch wenn Ihr einen Monat Umsonst die Miete Gehabt habt auf grund der Renovierung entstehen NK!!!Diese Müßen Bezahlt werden!!!Siehe auch BGB!!!

Frage2:Reperaturen bis zu 150€ im Jahr Müßen Laut BGB vom Mieter Selbst getragen werden!!!

Frage3:smiley:ie habe Ich Leider Nicht Ganz Verstanden.
Lg Marco

Hallo
gerne gebe ich ungefragt meine Meinung zu dem Fragethema.
Zuerst, die bereits bestehende Antwort solltest Du einfach überlesen. Die ist falsch.
Jetzt zu Deinem Thema,
der Mietvertrag startet am 1.10 und die Renovierung war am 1.9, so warst Du ab dem 1.10 in der Pflicht. Alles was ab 1.9 bist 1.0 gelaufen ist, ist Sache des Vermieters, Punkt.

Nächstens, eine Mietkostenabrechnen muss > eindeutig und nachvollziehbar

Hallo Anne86,

da ist ja eine Menge bei dir „los“.

  1. zur Reparatur Spülkasten: hier handelt es sich um sogenannte „Übertragung von Bagatellreparaturen“.
    Diese müssen auch im Mietvertrag erwähnt sein und das auch mit einer Obergrenze in Euro, meist bis zu 100,00 Euro ist vereinbart, dass diese der Mieter max. im Jahr selber zahlen muss. Schau bitte in den Mietvertrag.
    Trotzdem meine ich, dass dies in deinem Fall nicht zulässig ist, da du ja erst ein paar Tage dort wohnst und den Bagatellschaden ja nicht durch Eigennutzung erzeugt haben kannst. Aber hier würden dann die Gerichte entscheiden, je nachdem was im Mietvertrag steht und wie es die Richter entscheiden würden.

  2. Mietbeginn lt. Mietvertrag entscheidet über den Beginn der Nebenkostenzahlung und der Mietzahlung, es sei denn, dass im Mietvertrag hierzu eine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

  3. Einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung schriftlich einreichen und konkret begründen, welche Kosten nicht gerechtfertig sind.
    Meine Empfehlung daher, auch nur den Teil der Nebenkostennachzahlung überweisen, der gerechtfertigt ist; Jedoch der Hinweis hierzu, dass innerhalb von 14 Tagen nach Eingang ALLE geforderten Nebenkosten bei einer Nachzahlung zu überweisen sind. Und nur über den Widerspruch die nicht gerechtfertigten Nebenkosten dann vom Vermieter wieder zurückerstattet werden müssen. Aber wie gesagt, meine Empfehlung ist die, nur die gerechtfertigten Nebenkosten zahlen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo,

mein üblicher Spruch, dies ist keine Rechtsberatung sondern lediglich die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung, angelehnt an das mir bekannte gültige Gesetz oder laufende Rechtsprechung, ggf. ist ein Rechtsanwalt oder eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren

Hallo ich habe heute am 4.Juni 2010 meine :Nebenabrechnung
erhalten.
Die Nebenabrechnung läuft ab dem 01.09.2009.

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass die gesamte Abrechnungsperiode dem Kalenderjahr entspricht, also 01.01.-31.12., hier aber aufgrund Neueinzug lediglich eine abgegrenzte Abrechnung für den Zeitraum 01.09.-31.12.2009 vorliegt.

Der :Mietvertrag aber erst ab 01.10.2009.
Der Vermieter hat uns einen Monat Mietfrei gegeben da :die komplette Wohnung renoviert werden musste,haben :daher die
Schlüssel am 01.09.2009 erhalten.
Darf er uns dann für diesen Monat
Betriebskosten,Stellplatzkosten etc. in rechnung :stellen??

In der Regel, wenn ein solcher „Mietfreier Monat“ zum Renovieren gewährt wird, befreit es trotzdem nicht von der Zahlung der Betriebskosten - schliesslich findet in diesem Sinne ein „Betrieb“ der Wohnung statt, Strom wird im Treppenhaus verbraucht, Heizung ab und an mal angemacht, Wasser verbraucht (gerade bei Renovierungsarbeiten kann es mal vorkommen, dass man öfters mal schwitzt und duschen muss), Brandgefahr ist vorhanden (Feuerversicherung), etc. Diese Kosten fallen an. Es ist eine Sache der Formulierung und Vereinbarung. In der Regel hätte ich persönlich den Mietvertrag ab 01.09. abgeschlossen und für den ersten Monat „Mietfrei“ vereinbart, Betriebskosten sind dann dennoch zu zahlen. Du schreibst, der Mietvertrag ging ab 01.10. los, den Monat september hattet ihr zum Renovieren frei - das wiederum ist ungeschickt formuliert, es macht den Eindruck, dass es unentgeltlich war. Mehr dazu noch später.

Desweiteren wurde am 05.10.2009 unser Spülkasten :repariert weil er nicht funktionierte, dieses wurde uns :auch in Rechnung gestellt.Müssen wir das bezahlen???

Wurde hierüber im Übergabeprotkoll was vereinbart? Kann es eine Kleinreparatur (weniger als 75 €) sein? Darüber sollte etwas im Mietvertrag drin stehen.

Mit bei lag auch die Abrechnung des Anbieters für
Heizkosten.Von der Firma habe ich schon mal eine :Abrechnung erhalten, von meinem vorherigen Vermieter.
Auf der vorherigen Abrechnung stand drauf was ich :verbraucht habe,was eingezahlt worden ist und was ich :nachzahlen musste.Auf der Abrechnung jetzt steht nur :was ich verbraucht
habe,jedoch nicht das ich 240Euro eingezahlt habe.

Es ist unterschiedlich, manche geben den Betrag für die Heizkosten separat an, manche rechnen die Beträge zusammen und machen eine Gesamtabrechnung. Solange unterm Strich richtig abgerechnet wird, ist es in meinen Augen in Ordnung. Es darf nur nicht der Eindruck entstehen, da werden Kosten unterschlagen oder aufgebrummt.

Der Vermieter nimmt nun den vollen betrag.Er verrechnet :zwar alle
kosten mit dem was ich eingezahlt habe auch die
Heizkosten,jedoch stimmt der der Betrag von den Kosten :nicht und der Betrag von dem was ich eingezahlt habe.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1070,79. Wenn ich :alle kosten für 4 Monate und die Reparatur zusammen :rechne stimmt
der betrag.Eingezahlt habe ich nur 540 das stimmt aber :nicht
ab dem 1.10 wurde miete bezahlt und bis dezember wurden :600 euro eingezahlt.
Was kann ich nun tun??muss ich die reparatur bezahlen :und kann
ich von der offenen summe 60 euro abziehen???und muss :ich die
Nebenkosten ab 01.09.09 bezahlen oder erst ab da wo der
Mietvertrag beginnt 01.10.09.

Vielleicht habe ich einen Zahlendreher bekommen oder die Berechnungen sind mir zu Kopf gestiegen, es fehlen mir auf jeden Fall angaben über Höhe der Miete und der Nebenkosten im einzelnen - daher möchte ich an dieser Stelle einfach mal passen.

Um mir die langfristige Miete bei diesem Vermieter nicht zu versauen, würde ich den Monat September noch mitbezahlen - es endet sonst in einem kleinkarierten Krieg vor Gericht mit hohen Anwaltskosten, etc.

Viel Erfolg,

J.L.

Hallo ich habe heute am 4.Juni 2010 meine Nebenabrechnung
erhalten.

1.:smiley:ie Nebenabrechnung läuft ab dem 01.09.2009. Der Mietvertrag

aber erst ab 01.10.2009.
Der Vermieter hat uns einen Monat Mietfrei gegeben da die
komplette Wohnung renoviert werden musste,haben daher die
Schlüssel am 01.09.2009 erhalten.
Darf er uns dann für diesen Monat
Betriebskosten,Stellplatzkosten etc. in rechnung stellen??

Hallo Anne86
zu 1. Ich bin selber Vermieter und wenn ich die Wohnung zum 01.10.des Jahres vermiete, dem Mieter aber schon viel früher die Schlüssel aushändige, dann werden bei der Schlüsselübergabe alle Energiezähler für diese Wohnung abgelesen und die Nebenkosten laufen sofort an, denn der Mieter nutzt ja schon die Wohnung.
Anders ist es, wenn ich die Renovierung als Vermieter selber übernehme, dann gelten auch die Nebenkosten erst ab dem offiziellen Einzug des Mieters.
Es muss also vorab festgelegt werden, wer welche Kosten übernimmt, dann gibt es auch keinen Ärger.
2.:smiley:esweiteren wurde am 05.10.2009 unser Spülkasten repariert

weil er nicht funktionierte, dieses wurde uns auch in Rechnung
gestellt.Müssen wir das bezahlen???

zu 2. Die Reparatur des Spülkastens ist Sache des Vermieters, es sei denn, der Mieter hat hier den Schaden fahrlässig verursacht.
3.:Mit bei lag auch die Abrechnung des Anbieters für

Heizkosten.Von der Firma habe ich schon mal eine Abrechnung
erhalten, von meinem vorherigen Vermieter.
Auf der vorherigen Abrechnung stand drauf was ich verbraucht
habe,was eingezahlt worden ist und was ich nachzahlen
musste.Auf der Abrechnung jetzt steht nur was ich verbraucht
habe,jedoch nicht das ich 240Euro eingezahlt habe.Der
Vermieter nimmt nun den vollen betrag.Er verrechnet zwar alle
kosten mit dem was ich eingezahlt habe auch die
Heizkosten,jedoch stimmt der der Betrag von den Kosten nicht
und der Betrag von dem was ich eingezahlt habe.

zu 3.Die Heizkostenabrechnung muss detailierte Daten enthalten,d.h.es muss der Eingangszählerstand, sowie der Ablesezählerstand aufgeführt sein, um den Verbrauch erkennen zu können und natürlich muss auch die geleistete Vorauszahlung aufgeführt sein.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1070,79. Wenn ich alle
kosten für 4 Monate und die Reparatur zusammen rechne stimmt
der betrag.Eingezahlt habe ich nur 540 das stimmt aber nicht
ab dem 1.10 wurde miete bezahlt und bis dezember wurden 600
euro eingezahlt.
Was kann ich nun tun??muss ich die reparatur bezahlen und kann
ich von der offenen summe 60 euro abziehen???und muss ich die
Nebenkosten ab 01.09.09 bezahlen oder erst ab da wo der
Mietvertrag beginnt 01.10.09.

zum Abschluss:
Bei diesem Durcheinander empfehle ich Ihnen dringend, diese Abrechnung von einem Mieterschutzverein in Ihrer Nähe oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen,denn dann können Sie sich viel Ärger und Kosten sparen.
Eine Erstberatung kostet nur sehr wenig.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Anne86,

so wie ich das lese, wart ihr ja schon ab dem 1.9. in der Wohnung, habt Wasser, Strom, Heizung gebraucht, euer Auto abgestellt etc. warum sollte das der Vermieter bezahlen; ich denke es ist fair, wenn ihr das bezahlt, wenn er euch schon die ganze Septembermiete erlassen hat.
Zu dem Spülkasten: Das ist eigentlich Vermietersache. Aber: Steht im Mietvertrag etwas unter dem Passus für kleinere Instandsetzungsarbeiten ? In der Regel wird dort ein Betrag angesetzt, für den der Mieter selbst aufkommen muss. Vielleicht sind das ja genau diese 60 €??

Deinen Ausführungen zu der Verrechnung der gezahlten Betriebs- und Nebenkostenpauschale kann ich leider nicht folgen.
Du kannst ja den Vermieter einmal anrufen, und um Klärung bitten. Das solle sowieso geschehen, um die Spülkastensache zu regeln.

MfG
Mary

Also Frage 3 hat irgendwie keiner verstanden.:wink:
Ich zahle insgesamt eine Miete von 584 Euro.davon sind 200 Euro nebenkosten( also 20 Euro Stellplatz, 80 euro Heizung und 100 Euro für Müll, etc.)
Laut der Abrechnung habe ich nur 540 Euro eingezahlt.Wenn ich nicht dumm bin ergeben aber 200 mal 3 für mich 600 Euro.Also wo sind in der Abrechnung die 60 Euro hin???Den Spülkasten müssen wir zahlen.war gut das ihr mir das gesagt habt :smile: Mit dem Sptember habe ich auch kein Problem das war ja nicht viel.Mich hat nur richtig sauer gemacht das Geld fehlt.60 Euro ist schon verdammt viel geld.

lg anne

Hallo,
ich denke mal das einfach die Zahlung Untergegangen ist. Einfach den Vermieter anrufen & Sagen das du 600€ stadt 540€ Nachweislich überwiesen hast. Dann dürfte das Kein Problem sein.
Lg

Hallo Anne,
sorry, aber ich kann dir hier leider nicht helfen, kenn mich damit nicht aus.
viel glück noch
gruß mahema