Liebe/-r Experte/-in,
der Verwalter in unserem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen weigert sich, den Nebenkostenabrechnungen die Hauptrechnungen des Gasversorgers und des Wasserversorgers in Kopie beizulegen. Darf er das?
Danke für eine Antwort von RPK
Hallo RPK,
der Vermieter hat jedem Mieter auf Wunsch Einsicht in die Originalrechnungen zu gewähren und muss Ihnen auf Wunsch auch entsprechende Kopien übergeben, allerdings darf er dafür eine geringe Gebühr verlangen.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
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Hallo Heinz Brassel,
danke für die gute Antwort. Noch eine Frage: Steht dieses in einem Gesetz? Wo?
Frdl. Grüße von R. Karpe
Hallo Heinz Brassel,
danke für die gute Antwort. Noch eine Frage: Steht dieses in
einem Gesetz? Wo?
Frdl. Grüße von R. Karpe
Hallo RPK,
Zuständig ist der § 259 BGB
Eine genaue Erläuterung finden Sie unter
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abr…
Herzliche grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Hallo,
das war eine Superhilfe
Vielen Dank von R. Karpe