Nebenkostenabrechnung

Hallo Leute,

Nochmals Nebenkostenabrechnung:
Vom vorherigen Eigentümer wurde die Nebenkostenabrechnung nicht vollstädnig gemacht, einige Sachen wurden nicht abgerechnet.

a) Kann ich die Grundsteuer ab sofort als Nebenkosten mit abrechnen?

b) Kann ich die Wohngebäude-Versicherung mit abrechnen?

c) Kann ich die neu abgeschlossene (hat vorher noch nicht bestanden) Versicherung für Hagel, Wasser usw. mitansetzen?

d) Kann ich evtl. den Beitrag zum Vermieterbund mit anrechnen, wenn ich noch eintrete?

e) Kann ich Verzugszinsen vom Mieter verlangen, wenn die Miete heuer dreimal nicht am 3. sondern erst am 15. des Monats da war? Er wurde immer angemahnt. Kann ich 12,5% SOllzins ansetzen auch, wenn ich nie im Soll war?

f) Kann ich einen Wartungsvertrag mit ner Heizungsfirma neu abgeschlossen wurde mit abrechnen?

g) Kann ich überhaupt was ändern?

Markus

Hallo Markus,

Nochmals Nebenkostenabrechnung:
Vom vorherigen Eigentümer wurde die Nebenkostenabrechnung
nicht vollstädnig gemacht, einige Sachen wurden nicht
abgerechnet.

a) Kann ich die Grundsteuer ab sofort als Nebenkosten mit
abrechnen?

nur wenn mietvertraglich vereinbart

b) Kann ich die Wohngebäude-Versicherung mit abrechnen?

nur wenn mietvertraglich vereinbart

c) Kann ich die neu abgeschlossene (hat vorher noch nicht
bestanden) Versicherung für Hagel, Wasser usw. mitansetzen?

Für was Hagelversicherung ? Eine solche Vresicherung ist unwirtschaftlich. Sie verstösst gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Ansonsten kannst Du nur abrechnen wenn im Mietvertrag "Sach- und Haftpflichtversicherungen"umlagefähig sind.

d) Kann ich evtl. den Beitrag zum Vermieterbund mit anrechnen,
wenn ich noch eintrete?

Nein, Rechtsberatung, Beiträge für Interessenverbände sind nicht umlagefähig.

e) Kann ich Verzugszinsen vom Mieter verlangen, wenn die Miete
heuer dreimal nicht am 3. sondern erst am 15. des Monats da
war? Er wurde immer angemahnt. Kann ich 12,5% SOllzins
ansetzen auch, wenn ich nie im Soll war?

Nur wenn Du ihn angemahnt hats, er in Verzug gekommen ist. Aber, mahne ihn doch mal ab. Prüfe aber zuerst, ob nicht mit dem Voreigentümer der 15. des Monats als Zahlungstermimn vereinbart ist. Ist der 3. vereinbart, dann Abmahnung senden und in der Abmahnung klar hinweisen, dass weitere verspätete Zahlungen nicht mehr hingenommen werden und ( dies muss in die Abmahnung ) bei wiederholter verspäteter Mietzahlung das Mietverhältnis gekündigt wird.

f) Kann ich einen Wartungsvertrag mit ner Heizungsfirma neu
abgeschlossen wurde mit abrechnen?

Wenn in den Heizkosten Wartung vereinbart ist ja, sonst kannst Du nichts umlegen.

g) Kann ich überhaupt was ändern?

Ja, wenn der Mieter mitspielt. Sagt der nein, bleibt es bei nein. Setze Dich mit mir, wenn Du nähere Tipps suchst, auch eine Prüfung des Vertrages möchtest, über email in Verbindung. Bitte bei Kontakt Namen-wer-weiss-was in email

Gruss Günter

Hallo Markus,

wie immer hat Günter bereits hervorragende Antworten gegeben,
allerdings habe ich eine Anmerkung:

e) Kann ich Verzugszinsen vom Mieter verlangen, wenn die Miete
heuer dreimal nicht am 3. sondern erst am 15. des Monats da
war? Er wurde immer angemahnt. Kann ich 12,5% SOllzins
ansetzen auch, wenn ich nie im Soll war?

Nur wenn Du ihn angemahnt hats, er in Verzug gekommen ist.
Aber, mahne ihn doch mal ab. Prüfe aber zuerst, ob nicht mit
dem Voreigentümer der 15. des Monats als Zahlungstermimn
vereinbart ist. Ist der 3. vereinbart, dann Abmahnung senden
und in der Abmahnung klar hinweisen, dass weitere verspätete
Zahlungen nicht mehr hingenommen werden und ( dies muss in
die Abmahnung ) bei wiederholter verspäteter Mietzahlung das
Mietverhältnis gekündigt wird.

Entscheidend ist dabei, was im Mietvertrag für Abrechnungszeiträume vereinbart
wurden, wobei ich mal von monatlich ausgehe. Die Miete ist zu Beginn, spätestens
am 3. Werktag fällig, § 556b BGB.
Da dieser Zeitpunkt nach dem Kalender bestimmbar ist, brauchst Du nicht mahnen,
der Mieter kommt vielmehr von Gesetzes wegen in Verzug, § 286 II Nr.2 BGB, wenn
an dem Tag das Geld nicht auf Deinem Konto ist.

Als Verzugszinsen kannst Du zZ 6,22 % geltend machen (ergibt sich aus § 288 I BGB
in Verbindung mit dem jeweiligen Basiszinssatz, den man dem Wirtschaftsteil der
Zeitung entnehmen kann). Mehr ist nicht drin.

Eine schriftliche Abmahnung hilft vielleicht, allerdings kannst Du nur kündigen,
wenn er mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Zahlt er bspw. nach zwei
säumigen Monaten einmal, kannst Du nicht kündigen.
Jedenfalls sieht es das gesetz so, eventuell hat Günter da andere Erfahrung aus
der Praxis.

Gruß - Jaschi