Hallo Leute. Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe.Ich wohne seit mitte Oktober 2009 in einer 30qm 2 Zi Wohnung (wo übrigens in alle Räume Schimmel gibt…) und bezahle 180€ Kalt + 60€ Nebenkosten in Monat. Gestern habe ich meine Nebenkostenabrechung für 2009 gekriegt. Da steht dass ich für die 10 Wochen die ich im Jahr 2009 wohnte schon 152€ bezahlt habe und ich sollte noch 240€ Nachzahlen innerhalb 4 Wochen. Ich bin Student, arbeite ziemlich viel und bin nur Abends zuhause und nicht jeden Abend. Die Vermieterin meinte die Kosten sind gestiegen und ihre Tochter sollte 1500€ nachzahlen. Die Wohnung der Tochter ist mehr als doppelt so groß wie meine, die Frau arbeitet nicht so oft, hat eine 16jährige Tochter und ihr Mann wohnt da auch. Also 3 Leute die da 12 Monate gewohnt haben bezahlen 1500€ und ich muss 240€ für 2,5Monate zahlen? Das finde ich zu viel. Außerdem: in der Rechnung steht Abrechungszeitraum 01.01.09 bis 31.12.2009 (Ich wohne hier seit 15.Okt:smile: und unter „Weitere Betriebskosten“ stehen Miete Warmwasserzähler: Datum 02.01.2009 Betrag: 105.79€ Immissionsmessung(Lohn) Datum 20.07.2009 Betrag 63.08€ Miete Kaltwasserzähler: Datum 02.01.2009 Betrag 75.86 Ich meine, damals wohnte ich gar nicht hier. Vor mir wohnte ein Mann in der Wohnung bis Mai(er ist gestorben). Ich habe das Gefühl dass der Vermieter denkt dass ich fürs ganze Jahr 2009 nachzahlen werde. Glaubt ihr dass die Rechnung stimmt? Vielen Dank für eure Hilfe!
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de
deine Nebenkostenabrechnung sollte aus zwei Teilen bestehen:
Die angefallenen Kosten für das ganze Haus mit allen Wohnungen für den
ganzen Abrechnungszeitraum (1.1.2009-31.12.2009)
Die anteiligen Kosten nur für deine Wohnung, umgerechnet für den Zeitraum
15.10.2009-31.12.2009. Also für 77 von 365 Tagen. Wenn das nicht so
abgerechnet ist, musst du Widerspruch einlegen.
Überprüfe nochmals deine Rechnung daraufhin. An der Imissionsmessung etc.
musst du dich auch anteilig (umgerechnet auf deine Wohnung und auf die 77 Tage)
beteiligen, wenn sie durchgeführt wurde, als du noch nicht dort gewohnt hast.
(Sicher ist das angegebene Datum das Datum der Rechnungsstellung.) Das gleiche
gilt für Miete der Wasserzähler etc…
Dein Nachzahlungsbetrag kann jedoch durchaus stimmen, denn du hast ja gerade
in den sehr, sehr kalten Monaten in der Wohnung gewohnt und sicher auch
geheizt.
In der Regel relativieren sich die Kosten im Laufe des Jahres, im Sommer braucht
man eben weniger Energie.
Hallo Mary,
danke für deine Hilfe. Das werde ich tun.
Bin gerade am überlegen ob ich Mitglied vom Mieterbund werde… glaubst du es lohnt sich? Ich habe überhaupt keine Ahnung von dieser ganze Bürokratie…
wenn du keine Lust hast dich auf aufwändige Recherchen im Internet einzulassen, wäre das ratsam. Du wirst dich sicher in deinem Leben noch öfters als Mieter mit so etwas beschäftigen müssen.
Gruß
Mary
Hallo guimaraes,
aus meiner Sicht liegt bei dir keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vor. An eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung stellt die Rechtsprechung vier Anforderungen:
• die Zusammenstellung muss die Gesamtkosten der Wohnanlage in geordneter Form enthalten,
• der auf den Mieter entfallende Anteil muss berechnet sein
• und der Verteilungsschlüssels muss soweit nicht bekannt erläutert werden,
• die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Vermieters müssen angegeben und von dem anteiligen (Gesamt-)Kosten, die auf den Mieter entfallen, abgezogen werden.
Der Anteil für dich ist aus deiner Schilderung heraus nicht richtig. Bitte schau in deinen Mietvertrag über folgende Dinge:
Mietzeitbeginn ( ist entscheident für die Berechnung und für die vorausgezahlten Nebenkosten)
welche Nebenkosten sind im Mietvertrag vereinbart worden.
Daher schriftlich Widerspruch einlegen und die Nebenkostenabrechnung wegen der nicht formell ordnungsgemäßen Abrechnung zurück weisen. Dies ist in dem Schreiben zu begründen.
Verlange weiter die Einsichtnahme der Rechnungen, auf die sich die Nebenkostenabrechnung bezieht. Schau dir genau an, was du im Mietvertrag stehen hast und vergleiche die Positionen/Arten der vertraglichen Nebenkosten mit den Rechnungen. Kläre weiter den Beginn deiner Mietzeit und lasse dies in der Nebenkostenabrechnung richtig stellen und neu berechnen.