Nebenkostenabrechnung

Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen! Also ich bin letztes Jahr in meine neue Wohnung eingezogen genauer : 1.11.09 und bekomme jetzt schon eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.11.09 bis 30.6.10! Ist das rechtens von meinem Vermieter? Und dann ist die NK so undurchschaubar! Dh, keine Rechnungen liegen bei, das Haus hat einen schönen kleinen Vorgarten und um das kümmert der Vermieter sich selbst, bzw die Eltern der Vermieters! Dürfen sie Ihre Arbeit in Rechnung stellen?? Kann der Vermieter mir nach einem halben Jahr, eine NK überreichen??

Bin um jede Antwort dankbar!!

LG

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
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Hallo j169,

es gelten nachfolgende Regeln. Eine NK-Abrechnung für ein paar Monate ist rechtens, es sei denn, dass im Mietvertrag hierzu etwas anderes vereinbart ist.
Auch bzgl. der Gartenarbeit ist es wichtig, in den Mietvertrag zu schauen. Wenn dort die Gartenarbeit NICHT aufgeführt ist, kann sie auch nicht abgerechnet werden. Der Vermieter kann durchaus seine Eltern mit der Gartenarbeit betrauen und diese Ausgabe als Nebenkosten abrechnen. Rechnungen müssen der NK-Abrechnung nicht beigefügt sein. Der Mieter hat aber ein Recht darauf, diese beim Vermieter/Verwalter einzusehen und ggf. Kopien (gegen Kosten) zu erhalten.
Nun die Textpassagen zum Zeitraum der NK-Abrechnung:
Der Abrechnungszeitraum muss nicht notwendigerweise mit dem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) übereinstimmen; zieht der Mieter zum Beispiel zum 1. April ein, kann als Abrechnungszeitraum auch die Zeit vom 1. April bis zum 30. März des Folgejahres gewählt werden. Das Wahlrecht hierzu hat nach herrschender Meinung der Vermieter, wenn die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes z.B. im Mietvertrag bestimmt haben.
Beste Grüße
Kocki

Hallo j169,

die Mietparteien können den Abrechnungszeitraum festlegen, wie sie möchten, jedoch ist ein Abrechnungszeitraum über acht Monate von Nov.-Juni sehr ungewöhnlich. In der Regel läuft er über 12 Monate von 1.1. - 31.12. eines Jahres. Und– steht etwas zum Abrechnungszeitraum im Mietvertrag?
Die Rechnungen liegen nie bei, können aber auf Aufforderung eingesehen werden. (Nicht zugeschickt…) Wenn Sie etwas nicht verstehen, sollten sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihn fragen! Reden hilft immer!
Zum Thema Garten:
Erst einmal ist es ja schön, dass der Vermieter, bzw seine Eltern sich kümmern. Zur Rechnungsstellung ist die Antwort etwas differenzierter. Sicher kommt es darauf an, was in ihrem Interesse liegt…

  1. Steht irgendetwas dazu im Mietvertrag? Wenn die Gartenarbeit in Umlage gebracht wird, kommt es darauf an, wie hoch die Kosten sind. Ist es eine kleine Aufwandsentschädigung, sollte man sich freuen. Ein Gärtner wäre sicher teurer.
  2. Wenn die Kosten sehr hoch erscheinen (ein Gärtner ist mit 25 - 30 € / Std. zu taxieren…) könnten Sie geschickter Weise die Eltern einmal in ein nettes Gespräch verwickeln. („So ein schöner Nebenverdienst ist ja auch ganz schön, oder?“) Gemein wäre es ja, wenn bei den Eltern gar nichts ankommt… Dann entsprechend reagieren.
    Wenn Sie selbst Gartenfan sind, bieten sie ihre Hilfe (gegen Mietreduktion etc.) an.

Viel Erfolg wünscht
Mary

mit dem Motto: Darüber sprechen hilft!

sorry,
hier kann ich dir leider nicht helfen.
viel glück noch.
gruß
mahema