Nebenkostenabrechnung

Hallo,
eine Abrechnung nach Gradtagszahlen ist durchaus üblich und gesetzlich zulässig. Da spielt es keine Rolle, wieviele Personen im Abrechnungszeitraum in der Wohnung waren.
Einen Rechenfehler sehe ich auch nicht: Der Dezember gehört zu den Heizmonaten und hat einen höheren Anteil als z.B. der Juni.

€ 129,29 für den Dezember bedeutet ja, wie gesagt, nicht, dass Sie den betrag x12 Mon. rechnen müssen, um Ihren Jahresanteil zu erhalten. Wie gesagt, da gibt es eine Gradtagszahlentabelle. Googlen Sie mal danach, dann werden Sie den Zusammenhang sicherlich verstehen.

Die Bk-Vz. ist immer aufs Jahr berechnet. Bedenken Sie, dass der tatsächliche Anteil im Sommer bedeutend niederiger ist als im Winter.

Viele Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

wenns denn nur 129 e wären, wärs ja ok…aber wenn ich meine abschlagszahlung von 150 und die nachzahlung zusammen rechne sind das 245,- € für den einen Monat.

Was ich mich zudem frage ist, ob denn die Angabe in meinem Mietvertrag von 150€ NK so richtig ist, wenn denn schon alleine die Grundkosten (Haus-NK, Heizung, Warmwasser) 147 e betragen.

Gruss

Hallo Luetze,

ich habe folgende Antworten:
zu 1: Ich würde nicht zu einer erneuten Ablesung raten, weil das
a) Kosten verursacht, die Sie zu tragen hätten,
b) Sie für den November bisher nicht mitbezahlt haben,
c) eine jetzige Ablesung keine für 2009 relevanten Ergebnisse bringen würde,
d) die Gradzahl 160 für den Dezember korrekt ist und
e) die Zahl der Bewohner nur dann eine Rolle spielt, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde.

zu 2: Die genannten Positionen sind überwiegend unstrittig, ABER
Gebühr Kaltwasserabrechnung,
Gebühr NKabrechnung und
Nutzerwechselgebühr
sind zu prüfen. M.E. sind sie nicht zulässig.
Die Höhe der Kosten kann ich nicht beurteilen, da ich die Einzelpositionen nicht kenne.
Sie haben jedes Recht, sich die Abrechnung erklären zu lassen und die Unterlagen einzusehen.
Prüfen Sie auch, ob z. B. Hausmeistertätigkeiten doppelt abgerechnet wurden. Das geschieht bei unlauteren Vermietern „unabsichtlich“ z. B., wenn zu den Hausmeisterpflichten auch Hausreinigung, Gehwegreinigung und Winterdienst gehören. Lassen Sie sich bei Verdacht den Hausmeistervertrag zeigen.
Vielleicht wissen Sie aus eigener Beobachtung, ob da etwas unklar ist.
Weitere Informationen (Erfahrungen) bekommen Sie vielleicht auch von Nachbarn.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, die Abrechnung habe ich angesehen.
Es stellen sich einige Fragen dazu:

Welche Zählerstände bei Einzug sind abgelesen worden und liegen gem. Protokoll vor?
Sind in der Mietwohnung jeweils ein Warmwasserzähler (WWZ) und ein Kaltwasserzähler (KWZ) angebracht?
Wieviele Mietparteien hat das Haus, aufgeteilt in Wohnparteien und ggfs. gewerbliche Parteien, falls vorhanden?
Definitiv stimmt einiges nicht, wie z. B. die Nutzerwechselgebühr von 15,65 EUR und die Gebühr Hausnebenkosten je Einzelnebenkostenabrechnung über 11,31 EUR - beide Positionen sind nicht umlegbar und von der Rechnung in Abzug zu bringen.
Die NWG weil 1. keine Vereinbarung zur Übernahme vorliegt und 2. eine Behelfsrechnung mittels GT nur Anwendung findet, wenn keine Ablesung stattgefunden hat.
Die Berechnung der Hausnebenkostenabrechnung sind regelmäßig Kosten der Verwaltung und nur bei einem Gewerberaummietvertrag umlegbar, auch nicht wenn z. B. ein Raum der ansonsten zu Wohnzwecken dienenden Wohnung gewerblich als Büro genutzt wird.

Dies als Info vorab mit Bitte um Beantwortung und freundliche Grüße,

Hallo Sabine,

also Zählerstände liegen dem derzeitigen Vermieter anscheinend nicht vor. Der Vermieter hat Anfang 2010 gewechselt, ich besitze allerdings ein Übergabeprotokoll, das von unserem Einzug datiert, mit allen Zählerständen (wasser, heizung).

  • Es gibt jeweils einen KWZ und WWZ.

  • Insgesamt gibt es 9 Mietparteien, alle privat - also keine gewerblichen Räume.

Freue mich über die Hilfe, ich werde dann die Tage mal einen Termin mit meinem Vermieter vereinbaren um die NK-Abrechnung zu besprechen.

Grüße,

Dennis

Hallo Luetze,
so wie ich das alles lese, hat der Vermieter korrekt und gerecht abgerechnet!
Die Gradtagtabelle ist dazu da, gerechter abzurechnen, da die Grundheizkosten (30-50% sind erlaubt) eben je nach Monat sehr unterschiedlich sind. Im Dezember werden 160 Teile berechnet, im Mai bespw. nur 30, da ja im Mai i.d.R. gar nicht geheizt wird. Warum sollte jemand, der nur von Mai-September in einer Wohnung wohnt für die hohen Grundheizkosten der anderen Mieter im Winter mit aufkommen - und umgekehrt.
Der tatsächliche Verbrauch ist ohnehin klar. Also auch die Heizkosten für den Monat Dezember sind völlig ok, – es kann keine sehr große Wohnung sein. Denn bis 200 € Heizkosten in den Wintermonaten sind keine Seltenheit! Je nach dem, wie teuer gerade die Energie (ÖL, Gas) ist.
Auch die anderen Posten sind alle ok.
Also: man kann die Dezemberkosten auf keinen Fall mit 12 multiplizieren! Die 112.29€ scheinen mit ganz gut angesetzt um im Jahresmittel hinzukommen. Je nachdem, wie sich die Energiepreise entwickeln.
Gruß
Mary

hast du schon mal die Werte der Nebenkostenabrechnung beim Nebenkosten-Rechner eingegeben?

http://www.nebenkosten-rechner.de

Ansonsten sind auch hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Nebenkostenabrechnung aufgelistet:

http://news.nebenkosten-rechner.de/fragen-und-antwor…

Die Grundkosten sind die Kosten, die gemeinschaftlich anfallen (Heizen im Gang, etc.) hat mit deinem Verbrauch nichts zu tun.