Hallo,
eine Abrechnung nach Gradtagszahlen ist durchaus üblich und gesetzlich zulässig. Da spielt es keine Rolle, wieviele Personen im Abrechnungszeitraum in der Wohnung waren.
Einen Rechenfehler sehe ich auch nicht: Der Dezember gehört zu den Heizmonaten und hat einen höheren Anteil als z.B. der Juni.
€ 129,29 für den Dezember bedeutet ja, wie gesagt, nicht, dass Sie den betrag x12 Mon. rechnen müssen, um Ihren Jahresanteil zu erhalten. Wie gesagt, da gibt es eine Gradtagszahlentabelle. Googlen Sie mal danach, dann werden Sie den Zusammenhang sicherlich verstehen.
Die Bk-Vz. ist immer aufs Jahr berechnet. Bedenken Sie, dass der tatsächliche Anteil im Sommer bedeutend niederiger ist als im Winter.
Viele Grüße
Stefan