Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich habe eine Frage zu unserer NK-Abrechnung 2009, die heute eingetroffen ist und die mich doch etwas überrascht hat.
Wir sind Mitte November 2009 eingezogen und berechnet wurde uns nur der Dezember mit 160 Gradtagen (Gesamtes Jahr 1000 GT).
Nun wurde vom gesamten Jahresverbrauch unser Monat anteilig berechnet, also 0.16x Verbrauch. Mal davon abgesehen das ion der Rechnung ein Fehler ist, würde ich die Abrechnung gerne „anfechten“ da im Dezember nur eine Person im Haushalt gewohnt hat, die auch noch meist gar nicht da war.
Wir zahlen monatlich 150,- € NK, sollen aber nun für einen Monat aus 2009 noch 95 € nachzahlen, was sich aus folgenden Daten ergibt:

Heizkosten:
-Grundkosten 31,26 €
-Verbrauch 87,73 € (für einen Monat??)

Warmwasser:
-Grundkosten 3,23 €
-Verbrauch 10,86 €

Hausnebenkosten:

Kaltwasser, Abwasser, Grundsteuer, Hausreinigung, Haftpflichtversicherung, Gebäuseversicherung, Hausmeister, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung Regenwasser, Winterdienst, Gebühr Kaltwasserabrechnung, Gebühr NKabrechnung , Nutzerwechselgebühr)

Sind diese ganzen Positionen rechtens? Uns werden 112,29 € für den einen Monat in Rechnung gestellt…das wären im Jahr 1467,-€ …ist das nicht ziemlich viel?

Wenn ich meine Grundkosten (Heiz-, Warmwasser-, Hausnebenkosten) monatlich zusammenrechne komme ich schon auf knappe 147 € … bei ner Abschlagszahlung voin 150 € darf ich ja schon für ganze 3 € im Monat heizen oder wie muss ich das verstehen?

Es wäre sehr nett wenn bei mir jemand bisschen Licht ins Dunkel bringen könnte.

Meine Fragen wären also konkret:

  1. Kann ich verlangen das der Vermieter nochmals ablösen kommt und die HK genau auf meinen Verbrauch berechnet?

  2. Sind die Grundkosten der verschiedenen Positionen nicht zu hoch (insbesondere Haus-NK)?

Danke

Hallo,

die einzelnen Positionen, die in Ihrer Nebenkostenabrechnung vorkommen, sind prinzipiell in Ordnung. Über die Höhe, wie diese auftreten, kann man so nichts sagen. Woher die hohe Nachzahlung bei den Heizkosten kommt hat einen einfachen Grund: Die Nebenkosten werden auf das gesamte Jahr in gleichen Teilen aufgeteilt. Im Winter wären sie real viel teurer, da hier zusätzlich geheizt wird. Somit zahlt man quasi im Sommer für den Winter mit. Da nur der Dezember, ein Monat in dem man mehr Nebenkosten verbraucht, abgerechnet wurde, müssen Sie den Teil, den Sie sonst im Sommer bereits bezahlt hätten, nachzahlen.
Um die Höhe der Nachzahlung nachvollziehen zu können würde ich mir die Abrechnung noch einmal genau ansehen und mir evtl. auch die Orginal-Rechnungen beim Vermieter einmal ansehen. Wenn nach Verbrauch abgerechnet wurde, sollten Sie dies bereits in Ihrer Abrechnung nachvollziehen können. Wird hier nach Personentagen oder ähnlichem abgerechnet, sollten Sie sich die originalen Rechnungen einmal ansehen und die Beträge nachrechnen.
Es ist für die Nebenkosten völlig irrelevant, ob und wie viele Personen sich in der Wohnung aufhalten. Wenn Sie eine 4-wöchige Weltreise machen, müssen Sie die Nebenkosten ebenso weiterbezahlen wie wenn Sie dort wohnen. Einziger Unterschied sind die variablen Nebenkosten wie der Wasserverbrauch und die Heizkosten. Sie fallen dann nicht an, da nichts verbraucht wurde. Das nicht da sein ist somit kein Grund die Nebenkostenabrechnung anzufechten.

Gruß
hausblick

AM BESTEN Anwalt nehmen und prüfen lassen, ob das mit dem Mietvertrag übereinstimmt. Oder im Mieterverein gehen!!!

Wird nach Verbrauch oder nach Personen abgerechnet?? was sthet hierzu im Mietvertrag???

Guten Tag!

Um die Fragen genau beantworten zu können, wäre eine Angabe der qm-Zahl hilfreich.
Warum bei Ihnen mit Gradtagszahlen -und dann 160 für einen Monat- gerechnet wird, ist unverständlich. Beim Einzug sollten alle Werte in einem Protokoll festgehalten werden und ab diesen Zahlen wird für Sie berechnet. Heizkosten werden lt. Verrechnungsverordnung immer in Grundkosten -nach qm- und Verbrauchkosten -lt. Ablesung- berechnet und dies meist im Verhältnis von 70% Verbrauch : 30.

Wasser/Kanal sind verbrauchsabhängige Kosten und dürfen auch nur so abgerechnet werden.
Kosten wie Versicherungen, Steuern, Hausstron, etc. werden abhängig der genutzten qm-Zahl berechnet.

Gebühren für Wasser- und/oder Nebenkostenabrechnung dürfen nicht erhoben werden.

Grundsätzlich heißt es, einen Nebenkostenabrechnung muss klar + übersichtlich und für den Laien -Mieter- nach vollziehbar sein, ansonsten ist diese nicht fällig.
Sie können auch Einsicht in die zur Erstellung relevanten Belege verlangen, innerhaln 4 Wochen nach Zugang allgemein.

Ihre Abrechnung zeigt einige Ungereimtheiten und somit ist es angebracht Widerspuch einzulegen.

L.G. Jihet

Das mit der Nutzung war auf den Verbrauchswert bezogen, da angeblich 87 € im Dezember verbraucht wurden…bei Grundkosten sehe ich ein das die bestehen, egal ob man da ist oder nicht.

Trotz alledem kann es eigentlich doch nicht sein das ich 150 € NK zahlen und davon allein 147 € Grundkosten für die 3 Positionen sind oder? Ohne das ich auch nur irgendwas verbraucht habe.

Was eine übliche Höhe an Heizkosten im Dezember ist, kann ich leider nicht sagen. Wenn man es gerne warm hat, kann das evtl. hinkommen.

147 € von 150 € Grundkosten ist allerdings wirklich nicht in Ordnung. Hier sollten Sie sich am besten mal mit dem Vermieter zusammensetzen und wenn die Rechnung der Grundkosten richtig ist die Höhe der monatlich gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen anpassen.

Hallo,

ich habe die Abrechnung mal eingescannt, vielleicht können sie einen Blick drüber werfen? Ich habe nun einige Zeit damit verbracht diese zu verstehen.

-Fehler die mir aufgefallen sind: Erst wird mit 1000 Gradtagen gerechnet, in meiner Abrechnung auf Seite 3 aber wieder nur mit 800. Daher ergeben sich falsche Anteilsberechnungen.

Die Wohnung hat 59,64 qm².

Würde mich freuen von Ihnen zu hören

http://www.nero-sport.de/Dennis/NK1.png
http://www.nero-sport.de/Dennis/NK2.png
http://www.nero-sport.de/Dennis/NK3.png

Hallo,

ich habe die Abrechnung mal eingescannt, vielleicht können sie einen Blick drüber werfen? Ich habe nun einige Zeit damit verbracht diese zu verstehen.

Ich werde so oder so einen Termin mit meinem Vermieter vereinbaren bzgl. Durchsprechung der Abrechnung.

-Fehler die mir aufgefallen sind: Erst wird mit 1000 Gradtagen gerechnet, in meiner Abrechnung auf Seite 3 aber wieder nur mit 800. Daher ergeben sich falsche Anteilsberechnungen.

Die Wohnung hat 59,64 qm².

Würde mich freuen von Ihnen zu hören

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Hallo,

ich habe die Abrechnung mal eingescannt, vielleicht können sie einen Blick drüber werfen? Ich habe nun einige Zeit damit verbracht diese zu verstehen.

-Fehler die mir aufgefallen sind: Erst wird mit 1000 Gradtagen gerechnet, in meiner Abrechnung auf Seite 3 aber wieder nur mit 800. Daher ergeben sich falsche Anteilsberechnungen.

Die Wohnung hat 59,64 qm².

Würde mich freuen von Ihnen zu hören

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zu den Fragen:
…Wir zahlen monatlich 150,- € NK, sollen aber nun für einen Monat aus 2009 noch 95 € nachzahlen

Das ist doch günstig! wie groß ist denn die Wohnung? nach den Abschlägen würde ich mal sagen ca 60 - 70m²?
inklusive Müllabfuhr ist das doch sehr günstig, oder?

Die Positionen Deiner Nebenkostenaufstellung sind alle umlegbar.

  1. Kann ich verlangen das der Vermieter nochmals ablösen kommt

Ablesen vermutlich. Hat er das nicht bei Einzug gemacht? Hast du das nicht selbst bei Einzug gemacht? Die Ablesewerte sollten im Übergabeprotokoll stehen. Dann braucht auch nicht nach Gradtagen gerechnet werden, sondern dann zählt der wahre Verbrauch. Und der ist im Dezember nun mal so hoch.

  1. Sind die Grundkosten der verschiedenen Positionen nicht zuhoch (insbesondere Haus-NK)?

nein

Danke

bitte

Hallo,

ich spreche dich jetzt einfach mal mit Du an, hoffe es geht in Ordnung. Also wir sind Vermieter und ich kann Dir sagen, dass bis auf 2 positionen (Gebühr-NK Abrechnung u. Nutzerwechselkosten), von denen ich noch nichts gehört habe, alles in Ordnung ist.Solltest du auf eine neue Ablesung bestehen, gehen die auf deine Kosten.Du kannst jedoch von dem Vermieter verlangen, dass er dir die genaue NebenkostenAufstellung seiner Hausverwaltung zur Verfügung stellt, um sie zu prüfen inkl. die Ablesprotokolle ( die sollten eigentlich immer gleich mitgeschickt werden !) Frag einfach nochmal konrekt nach, aber ich kann dir sagen, dass die Nebenkosten im letzten jahr enorm in dir Höhe geschossen sind, auch unsere Mieter sind am prüfen, was ihr gutes Recht ist.Aber ich kann nur sagen, dass man mit den Nebenkosten nicht tricksen kann, dass sind alles Kosten die nach zu prüfen sind, also wir Vermieter können uns daran nicht bereichern ! Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben, kannst dich aber geren nochmal melden !!
Schönen tag noch,
Gruß Claudia

Das mit den unterschiedlichen Gradtagen ist mir auch aufgefallen. Hier sollten Sie auf jeden Fall mal beim Vermieter nachfragen. Zusätzlich sind mir noch die letzen beiden Positionen in der Ersten Tabelle aufgefallen. Meines Wissens nach dürfen keine Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Was unter einer Nutzerwelchselgebühr zu verstehen ist, istmir nicht ganz klar.
Wenn Sie sich richtig unsicher sind, sollten Sie mit der Abrechnung am besten zum Mieterschutzbund gehen. Die können hierzu genauere Auskünfte erteilen.
Welche Kosten in einer Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden dürfen finden Sie hier:
http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12…

Gruß
hausblick

zu den Fragen:
…Wir zahlen monatlich 150,- € NK, sollen aber nun für einen
Monat aus 2009 noch 95 € nachzahlen

Das ist doch günstig! wie groß ist denn die Wohnung? nach den
Abschlägen würde ich mal sagen ca 60 - 70m²?
inklusive Müllabfuhr ist das doch sehr günstig, oder?

245,- € NK für einen Monat - find ich jetzt nicht günstig …Wohnung ist 59qm.

In meinen letzten Wohnungen (die warn zwar so um die 40-45qm) lagen die NK bei 40,-€^^

Hallo Claudia,

schön erstmal auch was von einem Vermieter bzw. Vermieterin zu hören.

Was mir halt so komisch vorkommt ist, dass wenn ich alleine nur die Grundkosten zusammen rechne, komme ich schon auf 147 € …bei einer Abschlagszahlung von 150 €.
Ohne das ich auch nur 1x die Heizung anmache oder Warmwasser anstelle.
Ich hab die Abrechnung mal online gestellt…vielleicht könntest du mal nen Blick drauf werfen und mir deine Meinung sagen?
Komisch kommt mir auch vor, das angeblich der Stand der Heizung bei 0 war und Ende 2009 bei x. Da wir halt erst zum Dezember eingezogen sind kann ich das leider nicht nachvollziehen.

Vielen Dank

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245,- € NK für einen Monat - find ich jetzt nicht günstig
…Wohnung ist 59qm.

Ich dachte 150?:
…Wenn ich meine Grundkosten (Heiz-, Warmwasser-, Hausnebenkosten) monatlich zusammenrechne komme ich schon auf knappe 147 € … bei ner Abschlagszahlung von 150 €

In meinen letzten Wohnungen (die warn zwar so um die 40-45qm)
lagen die NK bei 40,-€^^

inklusive Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung, Versicherungen und Grundsteuer, Abrechungsgebühren und Miete der Geräte?
Das ist eigentlich nicht möglich. Schaue mal nach, was Müllgebühren/ Haushalt kosten, wie hoch die Grundsteuer ist und was Versicherungen so kosten. Da bist du schon über 40 € bevor du einmal den Wasserhahn aufgetreht hast und ohne im Dezember zu heizen.

Wonach wird eigentlich der Kaltwasserverbrauch „gerechnet“. Da sollte auch ein Zählerstand vorliegen. Wurde dieser auf Basis des Vormieters geschätzt? Hast du keine Zählerstände bom Einzug?

245,- € NK für einen Monat - find ich jetzt nicht günstig
…Wohnung ist 59qm.

Ich dachte 150?:

150,- € ist die Abschlagszahlung für 12/09 gewesen …dazu kommt nun eine Nachzahlung von 95,37 € …also 245,37 € insgesamt.

…Wenn ich meine Grundkosten (Heiz-, Warmwasser-,
Hausnebenkosten) monatlich zusammenrechne komme ich schon auf
knappe 147 € … bei ner Abschlagszahlung von 150 €

In meinen letzten Wohnungen (die warn zwar so um die 40-45qm)
lagen die NK bei 40,-€^^

inklusive Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müll,
Straßenreinigung, Versicherungen und Grundsteuer,
Abrechungsgebühren und Miete der Geräte?
Das ist eigentlich nicht möglich. Schaue mal nach, was
Müllgebühren/ Haushalt kosten, wie hoch die Grundsteuer ist
und was Versicherungen so kosten. Da bist du schon über 40 €
bevor du einmal den Wasserhahn aufgetreht hast und ohne im
Dezember zu heizen.

Hast recht…es waren auch 90,- € für alle NK … ist halt trotzdem noch deutlich weniger als die oben besagten 245,- €.

Wonach wird eigentlich der Kaltwasserverbrauch „gerechnet“. Da
sollte auch ein Zählerstand vorliegen. Wurde dieser auf Basis
des Vormieters geschätzt? Hast du keine Zählerstände bom
Einzug?

Zählerstände hab ich gefunden … nu muss ich mal ausrechnen was wir ggf. zuviel zahlen.

Danke :smile:

Hallo Luetze,

die Berechnung der Heizkosten mittels Gradtagszahlen ist hier anzuwenden, sofern keine Ablesewerte zur Ermittlung des Verbrauchs und Kostenverteilung vorliegen und der angegebene GTZ-Wert für den Monat Dezember ist mit 160/000 Promille (s. a. VDI 2067) ist richtig. Aber eine nachträgliche Ablesung für einen vergangenen Zeitraum, hier für Mitte November 2009, ist nicht möglich.

Leider ist der Dezember sowie die weiteren Wintermonate mit den stärksten Zahlen vertreten, da hier die eigentliche volle monatliche „Heiz“-Leistung des Jahres tatsächlich erbracht wird. Über das Jahr hinweg bleiben die Vorauszahlungen monatlich gleich, denn auch in den Monaten ohne Heizverbrauch sind diese Abschläge zu zahlen. Es wird aber keine volle Leistung in den Sommermonaten erbracht, bis auf die Warmwasserbereitung und es trifft dann in den „Heizmonaten“ besonders.
Sollte aber aufgrund des Einzugs Mitte November mehr an Vorauszahlungen geleistet worden sein, so sind diese auch in der Abrechnung aufzuführen bzw. in Abzug zu bringen.
Hinsichtlich des Einwandes, das nur eine Person während dieser Zeit tatsächlich die Wohnung nur gelegentlich genutzt hat, kann der Vermieter beim Vortrag des Sachverhaltes ein Einsehen haben und den Betrag ändern oder mit der folgenden Miete verrechnen lassen.

Die Aufzählung der Nebenkosten ist etwas seltsam. Handelt es sich hierbei um den originalen Wortlaut der Bezeichnungen im unterzeichneten Mietvertrag? Bitte mal den „§ 2 BetrKV“ = Aufzählung aller umlagefähigen NK im Net suchen, da u.a. unter der Nr. 14. Hauswart die Einschränkungen beachten, auch die Ausschlüsse in § 1, Abs. 2, Nr. 1 und 2.
Bezüglich der Kosten der Nutzerwechselgebühr gibt es mittlerweile ein Urteil der BGH v. 14.11.2007 Aktenzeichen VIII ZR 19/07, das diese Kosten als nicht umlagefähigen Betriebskosten bezeichnet, sondern als Kosten der Verwaltung (§ 1 BetrKV, Abs. 2, Nr. 1). Aber die Nutzerwechselgebühr kann berechnet werden, wenn die Übernahme dieser Kosten explizit vertraglich vereinbart worden ist. Nur handelt es sich hierbei um Ablesegebühren bei Ein- oder Auszug aus dem Objekt, ergo eine Zwischenablesung, die nicht die allgemeinen periodisch wiederkehrenden Kosten der Gebrauchsüberlassung betrifft. Bei der Ermittlung mittels Gradtagszahlen fallen diese Gebühren nicht an.
Die in v. g. § 2 Betr.KV, Nr. 17, ist im Übrigen nicht als Auffangvorschrift für alle anderen Kosten zu verstehen und als solche zu handhaben, sondern der Bezug zu diesen sonstigen Kosten muss mit Nennung der bestimmten Position/en in der Auflistung der zu übernehmenden Betriebskosten als sonstige Betriebskosten aufgeführt sein, wobei der § 1 BetrKV eingehalten werden muss, d. h. Kosten der Verwaltung, auch der damit verbundenen Arbeitskräfte, des Geldverkehrs, Finanzierung, Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs etc. sind nicht auf den Mieter umlagefähig. So ist z. B. auch die Position Gebühr Kaltwasserabrechnung und Gebühr Nebenkostenabrechnung nicht ganz nachvollziehbar, sollte es sich hierbei um Ablesegebühren handelt, so sind diese anteilsmäßg vom Mieter zu übernehmen.
Anders verhält es sich, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese bewohnt, dann müssen durch den Eigentümer diese Kosten gezahlt werden, aber sie werden auch als nicht umlagefähige Betriebskosten im Sinne eines Mietverhältnisses in der Jahresabrechnung aufgeführt.
Alle weiteren aufgeführten Nebenkosten in der Auflistung der Fragestellung sind normale umlagefähige Nebenkosten, wobei hinsichtlich der Höhe der Umlagen die eigene genutzte Wohnfläche laut Mietvertrag maßgeblich ist.
Die Zahlen sind nicht ganz nachvollziehbar, z. B. ergibt 112,29 x 12 = 1.347,48 und nicht 1.467. Handelt es sich hierbei um die reinen Hausnebenkosten?
An Vorauszahlungen werden insgesamt 1.800 EUR p.a. geleistet. Somit würde ein Betrag von 452,52 EUR für die Warmwasserbereitung- und Heizkosten verbleiben, 37,71 EUR mtl. - ein geringer Betrag in der monatlichen Betrachtung, aber man heizt nicht das ganze Jahr über, sondern i.d.R. ca. 6 Monate. Somit entfällt ein höherer Betrag auf die „Heizmonate“.
Eine Vergleichsrechnung nach Zuviel oder Zuwenig kann man ohne weitere Daten nicht vornehmen, auch kommt es auf das eigene Heizverhalten, die regelmäßige Wartung und viele andere spezifische auf das Gesamtobkelt zutreffende Komponenten an.
Ich hoffe, die Fragen soweit möglich, verständlich beantwortet zu haben.

Freundliche Grüße,

Hallo,

erstmal danke für die großzügige Ausführung. Sofern ich es nun richtig verstanden habe sind die Heizkosten wahrscheinlich schon richtig berechnet, wobei ich das Übernahmeprotokoll gefunden habe in denen die Zählerstände notiert sind bei Einzug …und diese entsprechen nicht wie in der angegebenen Berechnung 0.
Daraus würde sich nach meinen Berechnungen ergeben das ich nicht 87,- sondern nur 57,- € verheizt habe, wenn ich die werte dann fürs ganze jahr nehme.
Ich finde es sehr komisch das ich 150,- € NK bezahle, die aber schon fast durch BK und Grundkosten Heizung/Warmwasser aufgebraucht werden (147,- €).
Meine Abrechnung und die Seiten des Mietvertrages bzgl. NK hab ich mal eingescannt und hochgeladen.
Vielleicht könnten sie sich diese mal ansehen und ihre meinung dazu geben.
Wäre ihnen sehr dankbar,

mit freundlichen Grüßen

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Habe ich mir angesehen: aber ich glaube, die 800 stimmen (jeder Monat hat eine Zahl: November 800 und Dezember 1000 usw.) März dann wiedr nur 400 o.ä.
Die Grundkosten sind mir jetzt auch klar:
30% nach z.B. qm und 70 % nach Verbrauch (damit auch die Leute, die immer nur im Winter in Marloca sind, auch zur Gebäudeheizung herangezogen werden.).
Bei erster Durchsicht sehe ich keine direkten Fehler: Hapftpflicht (Eigentümerhaftpflicht) ist eigentlich Vermietersache, aber das sind nur wenige euro, dafür lohnt es sich fast nicht zu streiten.
Die nächsten Tage mehr, wenn ich nochmals die Abrechung durchgehe. Bis dann

HI
ich kann dir nur den Tipp geben schau dir im Internet ( kann man runterladen als pdf Datei) die Nebenkosten verordnung herunter und lese diese aufmerksam. Du wirst erkennen das viele Posten die du genannt hast erlaubt sind. Ein Stück weit hast du dir auch Luxus ( ein rundumsorglospaket) eingekauft. Das Heizkosten nach oben geschnellt sind ist ja allseits bekannt. Die Aussage das du 150,-€ Abschlag zahlen sollst ist kein verbindlich Wert. Der kann je nach Luxusleistungen z.B. Hausmeisterdienste incl. der darin enthaltenen Sozialleistungen, Aufzug, Kehrwoche… auch höher liegen. Auch liegt man oftmal mit der denke ich bin doch nur alleine nicht richtig, da verschiedene Kosten mit mehreren Personen auch nicht teurer sind. Die Umlage pro Person wird oftmal auch fasch angesetzt da es lauten muß Umlage pro m².

Gruß Peter