Hallo. Ich habe mal eine Frage, bzw sind wohl doch mehrere.
Bin im April 2009 aus der Wohnung ausgezogen. Der Ex-Vermieter bzw Verwaltung kennt meine neue Adresse.
So nun gestern kam die NK-Abrechnung für 2009. Allerdings mit falschem Namen - weil ich heiße immer noch nicht Nadine sondern Nicole…gut, soviel zum Thema Namen, der nächste Hammer die Anschrift. Nein, da schickt die Verwaltung doch die Abrechnung zu meinen Eltern!!! Okay, die wohnen auch hier im Ort. Aber trotzdem, was soll das, sonstige Briefe kamen auch immer an meine Adresse…
Nun gut, durch diese Abrechnungen steigt man ja eh immer nich durch. Also erstmal Taschenrechner und nachrechnen. Jo da wurd sich mal zu meinen Ungunsten um knapp 2 Euro verrechnet. Klar, einige werden jetzt sagen, ach 2 Euro. Dazu muß ich sagen, Kohle einfordern sind die sehr schnell, aber sonst wenn Mängel aufgetreten sind, hats schon gedauert. Letztendlich wollen die sich doch nur bereichern…is ja nich die einzige Wohnung, die die haben.
Also wie soll ich das am besten machen? Kann mir da jemand Tips geben?
Und für 2008 habe ich gar keine Abrechnung bekommen, das heißt doch, das das dann verjährt ist, oder? Also das der Ex-Vermieter nix mehr nachfordern kann…
Bedanke mich schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten und wünsche euch allen einen guten Rutsch.
Nicole
Der Vermieter muss alle 12 Monate eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ablauf des Berechnungszeitraumes zugehen. Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam.
du schreibst ja prima. Ich schlage dir vor, schriftlich Einspruch gegen die NK-Abrechnung zu stellen. Die 2,00 Differenz begründen darin, deinen Namen klar stellen und nur die berechtigte Summe an den Vermieter zahlen, nachdem er eine korrekte Abrechnung dir wieder zugeschickt hat.
Das Jahr 2008 ist verjährt, es sei denn, dass dein Vermieter berechtigte Gründe aufführen kann, dass er die Abrechnung nicht früher erstellen konnte. Z.B. Wasserschaden bei seinem Steuerberater, so dass alle Unterlagen mühsam wieder beschafft werden mussten.
in Bezug auf den Namen - so ist die Anschrift des Mieters im Mietvertrag maßgebend für die Versendung sämtlicher Korrespondenz und der Abrechnungen. Es sei denn, es ist schriftliche als Nachtrag oder zusätzliche Vereinbarung zum Mietvertrag z. B. vereinbart worden, dass jeglicher Schriftverkehr an die Anschrift der Eltern oder andere gesandt werden soll, Begründung z. B. dauerhafte Abwesenheit/Montage etc.
Hinsichtlich der nicht erfolgten Abrechung für 2008 so kann der Vermieter nach dem Ende des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums keine Forderungen mehr stellen, es sei denn er hat die verspätere Zustellung der Abrechnung nicht zu vertreten (
BGB § 556, Absatz 3).
im Prinzip beantworte ich ja gerne die Anfragen hier bei „wer-weiss-was“.
Aber bei Ihnen mach ich es definitiv nicht. Sorry, aber Ihre Anfrage lässt jegliche Sachlichkeit vermissen. Sie haben sich bereits eine Vormeinung gebildet und ich kann nicht erkennen, dass Ihnen an einer sachlich korrekten Antwort gelegen ist.
Vielleicht hilft Ihnen ja jemand anders weiter oder googeln Sie einfach mal.