hallo allerseits,
falls hier jemand weiterhelfen kann, wäre das großartig.
wir sind drei mädels die zusammen in ein haus gezogen sind. miete wurde aufgeteilt, nebenkosten laufen auf mich, die anderen beiden zahlen mir den durch drei geteilten betrag jeden monat damit die rechnungen bezahlt werden können.
jetzt hat sich eine dazu entschieden auszuziehen. kündigt zum 31.03 fristgerecht den mietvertrag. jetzt hat die, die zum 31.03 gekündigt hat, mir am 20.02 per mail mitgeteilt, dass sie ihren teil der nebenkosten nicht zahlen wird, weil sie dann schon auszieht. da kein nachmieter gefunden wurde, sind das natürlich kosten, die auf zwei geteilt werden müssen, und ein 160 m2 haus hat entsprechende kosten. leider bin ich auch noch arbeitslos geworden und kann den erhöhten preis nicht zahlen. ich bin die, die die nebenkosten zahlt. ich habe ihr mitgeteilt dass die kosten zu zahlen sind, weil der vertrag ja auch bis ende märz läuft und wir haben auch keinen nachmieter, der schon früher einziehen könnte, um ihr die kosten dafür zu ersparen.
weiss irgendjemand wie da die rechtslage ist?
ich würde ihr den anteil der nebenkosten, wenn sie die zahlung verweigert, mit der kaution berechnen, sodass keine verluste entstehen.
sie hat jetzt gedroht osnst mit nem anwalt entgegenzukommen und ich wüsste gerne wie meine rechtslage ist.
ich bin für jede ehrliche antwort dankbar
Nebenkosten sind zum Teil fixe Zahlungen, wie z.B. Grundsteuer oder Müllgebühren. Der andere Teil sind variable Kosten wie Wasserverbrauch und Heizkosten. Die Nebenkosten eines Mieters sind grundsätzlich bis zum Kündigungstermin zu zahlen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diejenige, die früher auszieht, dann auch kein Wasser mehr verbraucht, keinen Strom (falls ihr den mit einberechnet) und auch ihr Zimmer nicht mehr heizt. Somit muss sie auch nur den Teil der fixen Nebenkosten noch zahlen.
Hallo,
also, wenn Sie einen ordentlichen Mietvertrag haben, ist die Sachlage ganz klar (auch ein mündlich geschlossener Vertrag gilt).
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mitbewohnerin innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit (3 Monate) gekündigt hat. Wenn also der Vertrag rechtmäßig am 31.03. endet, sind auch bis Vertragsende bzw. bis Mietende die Kosten, natürlich auch die Miete, zu bezahlen.
Grüße, Zita
die miete wird bezahlt, sie weigert sich nur die nebenkosten wie strom usw zu zahlen weil sie dann, wie sie schreibt, nicht mehr da ist. als sie hier gewohnt hat war sie auch kaum da und hat trotzdem ganz normal bezahlt. jetzt schreibt sie am 20.02 dass sie schon am28.02 auszieht und will dann natürlich keine kosten, die sie nicht verursacht nicht mehr zahlen. der mietvertrag wurde zum 31.03 das kann ich alles verstehen und würde für die kosten auch aufkommen, aber wie gesagt, ich kann es mir nicht leisten. die nebenkosten wurden immer durch drei geteilt und nicht durch zwei. dazu kommt dass ich arbeitlos bin und noch weniger einkommen als davor.
Wenn die Mietverträge rechtssicher geschlossen und keine sittenwidrigen oder anders gearteten rechtswidrige Vereinbarungen getroffen waren, dann hat die ausziehende Mieterin Ihre Anteile der Miet- und Nebenkosten bis zum ordentlichen Auszugestermin zu bezahlen.
Gruß Weschdl
die Lage ist meines Erachtens klar: Vertrag ist Vertrag und von beiden Seiten zu erfüllen.
Konkret:
Die Ausziehende muß bis zum Ende der Mietzeit ihre Miete und ihre Nebenkostenvorauszahlungen leisten.
Die Abrechnung über die Nebenkosten können Sie erst nach Vorliegen der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, also in 2012, erstellen.
Die Rückzahlung der Kaution ist beim Auszug fällig, also am 31.3.2011. Sie dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters oder in Ihrem Fall des Hauptmieters, da Sie gegenüber dem Vermieter in der Pflicht sind.
Wenn die Dame nicht bereit ist, die weiteren Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten, dann können Sie die Kautionsrückzahlung angemessen kürzen. Bedenken Sie dabei, daß unter Umständen eine Nachzahlung für die Nebenkosten 2011 fällig werden kann !!!
Liegt die Abrechnung 2010 schon vor und ist eine Nachzahlung fällig? Auch das ist bei der Berechnung ggf. von Bedeutung.
Mein Vorschlag:
Teilen Sie der Dame schriftlich (!) mit, daß Sie die fälligen Zahlungen pünktlich erwarten und ansonsten wie oben beschrieben verfahren werden.
Hallo,
nochmals zur Klarstellung: wenn es einen ordnungsgemäßen Mietvertrag gibt, der fristgerecht zum 31.03. gekündigt wurde, so sind vom kündigenden Mieter alle Kosten (nicht nur die Mietzahlung) bis zum Vertragsende zu bezahlen, das ist Gesetz und aktuelle Rechtsprechung!
Schreiben Sie (möglichst per Einschreiben) an die ausgezogene Mieterin und machen ihr das klar; wann sie auszieht, ist eine ganz andere Sache, das kann sie machen wie sie will. Für Sie ist nur das Mietvertragsende wichtig.
Grüße, Zita
Hallo, guten Tag
Haben Sie mit der Person einen Vertrag? Wenn ja dann lassen Sie sich keine Angst mit einen RA machen. Die anfallenden Kosten muss sie bis 31.03. auch bezahlen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
3 Mojnate Kündigungsfrist??? (intern??)
das ist normal, was wurde vereinbart??
Erstmal eine Aufstellung der Kosten machen ( 3 Monate Miete + NK, dann ist erst gekündigt, und ggf. mit Kaution abrechnen, reicht das nicht, schreiben (Rückschein) wenn das nicht eingeht, folgt Mahnbescheid (siehe: http://www.inkasso-sofort.de/) Vorbedingung: alle Forderungen per Boten oder Rückscheoin oder Brief Gerichtsvollzieher: so ist dAS Vermieterlben!!!
Hallo!
Grundsätzlich laufen alle Kosten -Mietanteil + Nebenkosten- bis zum Kündigungstermin weiter.
Eine Aufrechnung der Kaution mit offenen Posten ist legal. Es wäre jedoch ratsam, die Aufrechnung der Kaution schriftlich zu erklären.
L.G.
ich habe ein ähnliches Problem.
Ich habe in einer 3er WG gewohnt.In den letzten Monaten vor meinem Auszug war jedoch das 3. Zimmer nicht mehr vermietet. In meinem Mietvertrag steht, dass ich „mein Zimmer“ + 1/3 aller anderen Zimmer miete.
Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung und die darin enthaltenen Nebenkosten wurden auf 2 Mieter aufgeteilt.
Bin mir nicht sicher, ob die Vermieterin so abrechnen darf, weil sie ja quasi das 3. Zimmer gemietet hatte, weil sie keinen Mieter gefunden hat.
Bin über Hilfe sehr dankbar.