es sind 171 m3 plus die 42,75m3 in meinen mietvertag steht nix davon das ich zusätzlich warmwasser bezahlen muß
hallo
es befindet sich nix an meiner heizung deswegen verstehe ich es ja nicht
Hallo alinchen2805,
es ist nach wie vor vieles nicht klar, aber mehr Wasser als verbraucht worden ist, kann nicht abgerechnet werden.
Wenn die Kosten des Kaltwasserverbrauchs bereits in den allgemeinen Kosten abgerechnet worden sind, können sie, auch in Anteilen, nicht mehr als Warmwasser zusätzlich nochmals abrechnet werden (§ 8 Heizkostenverordnung).
Freundliche Grüße,
Hallo Sabine
Das ist es ja er kann hier nix abrechnen deswegen ist es mir auch sehr komisch auser mein wasser da ich eine waser uhr habe aber ersagt das er mir kein wasser schnecken will und deswegen 25% von dem wasser noch draufhaut keine anung werde besser mal zum anwalt gehen und dann weiß ich ja mehr
danke für ihre hilfe
MfG
Alinchen
Hallo alinchen2805,
letzendlich ist es eine gute Entscheidung bezüglich der doch etwas gegensätzlichen Abrechnungsarten und auch in Bezug auf die Vereinbarungen im Mietvertrag einen Anwalt zu aufzusuchen.
Jedoch kann der Vermieter zum einen keine Kosten abrechnen, die nicht angefallen sind und die Wasserverbrauchskosten, wie Wasserzulauf und Gebühren etc. können bei den sog. allgemeinen Betriebskosten abgerechnet werden, wie wahlweise auch unter den Heizkosten mit der Abrechnung des angefallenen Heizwertes für die Warmwasserbereitung,aber nicht, eben auch nicht anteilig, nochmals unter den einen oder anderen Nebenkosten.
Freundliche Grüße und alles Gute,