Hallo wer kann mir helfen
Mein Vermieter will noch mehr Wasserabrechnen wie auf meiner Wasseruhr steht
171m3 stehen auf meiner Wasseruhr davon nimmt er noch 25% für Warmwasserverbauch
ist das rechtlich
Hallo wer kann mir helfen
Mein Vermieter will noch mehr Wasserabrechnen wie auf meiner Wasseruhr steht
171m3 stehen auf meiner Wasseruhr davon nimmt er noch 25% für Warmwasserverbauch
ist das rechtlich
Hallo,
Ihr Vermieter belastet Sie nicht mit zusätzlichen Wasserverbrauchskosten, sondern mit den Kosten für die Erwärmung des Wassers.
Dieses Vorgehen ist absolut korrekt, denn das Wasser hat sich ja nicht von alleine erwärmt 
Viele Grüße
Stefan_1962
Das kann ich ja alles nachvollziehen aber warum bezahl ich dann Heizkosten und muß für das zusätzliche wasser von 41m3 auch noch Wasser und Abwasser bezahlen.
Davon steht nix bei uns im Mietvertrag.
also ich muß 171m3 plus 41 m3 bezahlen
Hallo alinchen2805,
die Betriebskosten für das Warmwasser können nur berechnet werden, wenn das Volumen des verbrauchten Warmwassers bekannt ist. Andernfalls rechnet man mit 18% der Gesamtheizkosten.
Mehr kann ich aufgrund deiner Anfrage nicht mitteilen.
Vielleicht reicht das jedoch.
Beste Grüße
Kocki
Quelle: http://anleiter.de/anleitung/wie-berechne-ich-warmwa…
Danke
Also mein Vermieter kann nichtmal die heizkosten genau abrechnen ich bezahle eine Pauschale von 125Euro für die heizung . er sagt er kann nur das kalt Wasser abrechnen und wennich ganz heizes wasser anmache läuft meine Wasseruhr nicht mit. da kann doch alles nicht richtig sein wenn er mir einfach 25% vom gesamten wasserverbauch draufrechnet oder???
Hallo Alinchen2805,
es ist schwer für mich ohne genauer Kenntnis der Situation des Hauses, wieviele Parteien, Wieviel qm hat jeder, welche Inhalte hat der Mietvertrag hinsichtlich der Nebenkosten und Heizkosten, wie lange hat er schon so abgerechnet mit +25% (dann kann es nämlich gewohnt sein und ist rechtens).
Also du siehst, viele Dinge spielen eine Rolle.
Z.B. wenn deine Wohnung 50qm groß wäre würde ich sagen, dass die Heizkosten zu hoch sind. Bitte mit dem orstansässigen Mieterverein oder einem Anwalt mit Spezialgebiet Mietrecht die Sachlage besprechen und dann abstimmen, ob Einspruch schriftlich mit Begründung gestellt wird.
Beste Grüße
Kocki
HAllo Kocki
So in meinem mietvertrag steht 45 euro für wasser und heizkosten 125 euro nichts davon das er das warmwasser extra berechnet. wir wohnen in einem einfamilien haus haben aber keine eigene heitzung die steht im neben haus mit 7pateien und wir alle werden über eine heizungsalage versorgt.
er kann die heizkosten nicht nachrechnen da wir keinen eigenen zähler oder ähnliches haben.
wir haben nur eine eigene wasseruhr
die anderen pateien laufen alle über die hauptwasseruhr
ich wohne erst seit 1,5 jahren hier
danke für ihre hilfe
LG
Hallo alinchen2805,
unabhängig von der Regelung deines Vermieters ist aus meiner Sicht die Höhe für ein Einfamilienhaus angemessen, ja sogar unterdurchschnittlich!!!
Wenn aber der Mietvertrag etwas anderes aussagt, dannn ist der Vertrag für beide Parteien bindend.
Was ich anstelle des Vermieters machen würde ist, alle Kosten der Heizung/Wasser (hier kommt auch Wartung und Grundkosten wie Strom, etc. hinzu)durch 8 Parteien aufteilen, das wäre gerecht!!
Beste Grüße
Kocki
Danke ja das verstehe ich ja jetzt aber ist es zulässig vom mein wasserverbauch noch 25% zu nehmen um das warmwasser abzurechnen
ich muß ja dann noch mal 41m3 wassergebühren bezalen die nicht auf meiner wasseruhr stehen
das verstehe ich nicht, normal ist es doch das es über die wärme bezahlt wird oder über strom (Durchlauferhitzer) diese habe ich aber nicht
Danke
LG
Hallo alinchen2805,
um es einfach zu sagen: Wasser alleine kostet Geld und wenn man einen Teil dieses Wassers auch noch erwärmen muss um heißes Wasser zu bekommen, dann kostet das zusätzliches Geld für die verbrauchte Energie die man dafür aufwenden muss. Daher hat dein Vermieter einen Teil, hier 1/4 des Wasserverbrauchs angesetzt der zur Warmwasseraufbereitung angenommen wird. Ich sehe daher kein Abrechnungsproblem vom Vermieter. Besser wäre natürlich, er könnte alles genau per Zähler nachweisen, was aber bei Euch derzeit nicht möglich ist. Der Gesetzgeber akzeptiert dies auch. Aber wie schon beim letzten mal geschrieben: Wenn Du Klarheit haben willst dann ziehe den orstansässigen Mieterverein oder einem Anwalt mit Spezialgebiet Mietrecht hinzu um die Sachlage zu besprechen.
Beste Grüße
Kocki
danke noch mal für Ihre hilfe
Hallo,
da ich ebenfalls nur interessierte an sowas bin, kann ich dir da leider nicht helfen.
Ich hoffe, du hast schon eine porsitive Antwort von einem Experten bekommen.
Viel Glück.
MfG
Ms Piggydot
hallo leider bin ich auch nicht ganz weit gekommen habe einen anwalt zu rate gezogen abwarten was da so noch kommt. Ich wohne zeit 20 jahren zur miete nur so was wie hier habe ich noch nie erlebt.
danke dir und wünsche dir auch viel glück
mfg alinchen2805
Hallo alinchen2805,
ich nehme an, es handelt sich bei der Wasseruhr um einen sog. Kaltwasseruhr, der in Ihrer Wohnung installiert ist und es ist keine Warmwasseruhr in der Wohnung installiert.
Das gesamte von einem Nutzer verbrauchte Wasser wird mittels dieses abgelesenen Wertes bei der Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Handelt es sich bei dem Warmwasserverbrauchswert um 42,75 m³ (= 25% von 171 m³) oder ist ein anderer Wasserverbrauch angegeben?
Freundliche Grüße,
Hallo Sabine1960
die Wasseruhr ist nicht in meinem haus wir sind mit noch einem haus verbunden und meine wasser uhr ist dort im keller ja das ist der werd die anderen pateien laufen alle über die haubtwasseruhr er hat die anderen wohnungen alle warm vermietet das haißt wasser und heizung kann er bei den anderen nicht abrechnen. und bei mir kann er auch nicht die heizkosten abrechnen da bezahle ich auch nur ein festen betrag. also weiß ich jetzt nicht abes richtig ist denn so kenn ich das nicht wohne seit 16J zur miete und das habe ich noch nie erlebt
lg alinchen
42,75 ist der angegebene verbrauch denn ich dann noch zusätzlich mit wasser und abwasser bezahlen soll
ich kann es nicht verstehen
Hallo,
sollten Sie eine Zentralheizung haben („Es müssten sich Ablessegeräte an Ihren Heizkörpern befinden“ Hierbei erfolgt die Abrechnung durch den Vermieter in Verbindung mit dem Abrechnungsbeleg eines Heizungsabrechnungsdienstes wie z.B. Brunata)
kann er das, wenn in der Abrechnung durch den Heizungsabrechnungsdienst auch ein Anteil für die Warmwasseraufbereitung herausgerechnet wurde. Ist dies nicht der Fall, würden Sie doppelt bezahlen!
Haben Sie z.B. eine Gasetagenheizung mit Warmwasseraufbereitung oder einen separaten Gas/- oder Elektrodurchlauferhitzer bei der Sie den Energieverbrauch selbst mit dem Energieversorger abrechnen, kann er es nicht verlangen ,da Sie nicht für Kosten zahlen müssen die dem Vermieter gar nicht entstehen.
A. Meier
Hallo alinchen2805,
Sind in der Abrechnung 171 m³ + 42,75 m³ ODER 128,25 m³ Kaltwasser + 42,75 m³ Warmwasser?
Bitte sehen Sie in Ihren Mietvertrag, ob eine Position für Warmwasserverbrauch als zu zahlender Nebenkostenbetrag aufgeführt ist, da dies eine eigene Position lt. BetrkVO ist oder aber in der Nr. 2 BetrkVo enthalten ist.
Freundliche Grüße,
mein vermieteer kann die heizkosten nicht abrechnen genau so seh ich das auxch mit dfoppelt bezahlen ich weiß nicht ab da richtig ist