Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Unsere Vermieter haben im letzten Jahr die Wohnung eines Mieters geräumt (dies ist nicht das Thema) und dessen Möbel in dem Miethaus im Keller in einem allgemein zur Verfügung gestellten Kellerraum eingelagert. Dieser Raum wurde dann verschlossen und der Raum beheizt. In der Vergangenheit haben wir Mieter diesen Raum nie geheizt, da es keinen Grund dafür gab (im Bezug auf Frost). Jetzt sollen wir für das heizen der Möbel des säumigen Mieters, der seine Möbel nicht abholen will und die im Keller liegen lässt die Heizkosten tragen.

Ist dies rechtens? Aus dem Bauch heraus und der gesunde Menschenverstand sagt nein. Schließlich haben wir damit nichts am Hut. Aber was sagt die Rechtslage? Wo steht da etwas dazu? Gibt es referenzierbare Gerichtsurteile?

Hallo Scooter,

kurze Gegenfrage:
Woraus ist ersichtlich, dass die Heizkosten für diesen Kellerraum auf die Mieter umgelagert werden?

Fragt
Mary

Hallo Mary,

bei dem vergleich der aktuellen Nebenkostenabrechnung mit jenen der letzten Jahre ist dies aufgefallen. Zumal auch nun, da das Haus über keine Zentralheizung sondern Etagenheizungen verfügt, Kosten für den Gasverbrauch der Therme entstanden sind. Diese Kosten gab es die letzten Jahre nicht.

Gruß
Scooter

Dazu muss ich noch ergänzen:
Im Keller gibt es 5 Räume, welche über eine separate Gastherme beheizt werden können. Von diesen 5 Räumen sind nun 2 Räume zum „Möbellager“ durch die Vermieter umfunktioniert verschlossen worden.

Hallo,

habe zwar nicht nach vergleichbaren Fällen gesucht,
meine aber, die Sachlage ist klar!

  1. Wenn der Raum einen separaten Zähler für die Heizung hat (Strom, Ablesezähler an Heizung).

  2. Aber viel wichtiger ist: Auch wenn der Raum womöglich laut Mietvertrag klar als Gemeinschaftsraum deklariert ist, wurde er vom Vermieter verschlossen (zum Zwecke der Einlagerung von Gegenständen die nicht der Gemeinschaft gehören) und Stand somit der Gemeinschaft nicht mehr (in dem entsprechenden Zeitraum) zur Verfügung!

Er kann nach meiner Meinung somit nicht mit der gesamten Mieterschaft abgerechnet werden.
Die Heizkosten trägt der Vermieter (bzw. dann der säumige Mieter)!

A.Meier

Hallo,
gem. Heizkostenverordnung sind die Kosten auf die einzelnen Nutzer (Verursacher)umzulegen. In diesem Fall ist der Eigentümer Nutzer und Kostenverursacher des ansonsten gemeinschaftlich genutzten Raumes und die durch seine Nutzung entstandenen Kosten sind durch den Eigentümer zu tragen bzw. müssten durch ihn an den Mieter dessen Eigentum hier eingelagert worden ist, berechnet werden. Keinesfalls können diese Kosten den übrigen Mietern auferlegt werden.
Ableitbar wäre ggfs. das Urteil des Bundesgerichts-hofes Aktz. VIII ZR 183/09 v. 06.10.2010. Hier wurde aufgrund von Leerstand gegen die Umlage von Gebühren und Wasserverbrauch auf alle übrigen Mieter entschieden, da der Vermieter die entstandenen Kosten für leerstehende Wohnungen selbst zu tragen hat (Leerstandsrisiko). Aber einen expliziten Gesetzestext gibt es nicht.

Leider.

Freundliche Grüße,

Hallo scooter_lgs,

einfache Antwort: wenn der Keller grundsätzlich nicht beheizt wird, geht es voll zu Lasten des Vermieters, ansonsten trägt es die Gemeinschaft.

Beste Grüße
Kocki

Wenn in diesem Keller Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden sind kann er in der Heizkostenabrechnung als separate Abrechnungseinheit erfasst werden. Als Nutzer sollte der Eigentümer eingetragen werden.
Wenn der Heizungsverbrauch nicht erfasst werden kann, wird es natürlich schwierig, die Heizkosten zu beziffern.
Es gilt aber, das die Heizkosten dieses Kellerraums nicht von den Mietern zu tragen sind, solange der Raum ausschließlich vom Vermieter genutzt wird.

Gruß
Stefan_1962

Guten Morgen!

Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Der Raum verfügt über keinen separaten Heizungsverbrauchszähler. Wir können dies nur anhand des Gasverbrauchs der Therme ausmachen. Die letzten Jahre wurde dort nicht geheizt, somit entstanden auch keine Kosten für den Gasverbrauch. Jetzt wurde die Therme in Betrieb genommen und Gas verbraucht, weil in dem einen Raum die Möbel des alten Mieters stehen. Wir können also nicht genau sagen, wieviel Gaskosten für die Beheizung des Raumes angefallen sind, da an dieser Therme auch andere Räume hingen und anfangs diese uns noch zugänglichen Räume auch beheizt wurden (das haben wir Mieter dann abgestellt), aber ich würde behaupten, dass dies rund 60% der angefallenen Gaskosten ausmacht.

Wir (die Mieter) werden gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch einlegen mit der Begründung, dass diese Kosten vom Verbraucher (entweder die Vermieter oder der ehemalige Mieter, dessen Möbel dort lagern) zu tragen sind. Ich werde über den Ausgang mal berichten.

Gruß
Scooter

Hallo Scooter,
das verstehe ich nicht richtig…
Wenn ihr eine Gasetagenheizung habt, wird doch der Gasverbrauch i.d.R über den Versorger abgerechnet, nicht über den Vermieter. Lese ich das nun richtig, dass zu dem eigenen Verbrauch, (der ja dann nicht auf der Nebekostenabrechnung erscheinen dürfte) ein Gasverbrauch für den Keller aufgeführt und abgerechnet wurde? Sind die Heizkosten dafür in Grundkosten (per qm) und Verbrauchskosten (per m3 Gas) aufgeteilt? Ganz sicher darf der Vermieter die Kellerräume nicht auf Kosten der Mieter beheizen, Die Frage ist nur, ob dies auch wirklich getan hat…?

Gruß
Mary

Hi,

tut mir Leid, bin aber selbst interessierte in solchen themen. Sorry das ich dir nicht helfen kann.

Viel Erfolg.

MfG
Ms Piggydot