Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem und erhoffe mir Ihre Hilfe :
ich lebe zusammen mit meinem Kind und meinem Lebensgefährten in einer 2-Zimmerwohnung die eine Größe von 50qm hat. Wir zahlen monatlich 140 € an Neben- und Heizkosten. Jetzt haben wir dieses Jahr zum ersten Mal eine Nachzahlungforderung von unserem Vermieter bekommen, geltend für das Jahr 2010. Wir sollen mal eben 485 € nachzahlen. Theoretischer Weise könnte ich dies ja bei der Arge beantragen, da wir ja Hartz 4 erhalten haben. Allerdings hat mein Lebensgefährte zum 01.01.2011 endlich eine Arbeitsstelle bekommen, so dass seit dem 01.02.2011 kein Hartz 4 Anspruch mehr besteht. Die Arge sagt, da wir keinen Anspruch mehr haben, können wir auch nichts rückwirkend geltend machen, aber ich frage mich, wenn es doch eine Nachzahlung für das Vorjahr ist, habe ich da nicht doch irgendwie Anspruch drauf, denn wenn wir 40 Euro höhere Heizkosten im Monat hätten zahlen müssen, dann hätte die Arge dies ja auch so übernommen. Ich hoffe, sie können mir da helfen. Danke im Vorraus