Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

Wie verhält es sich bei der NK Abrechnung mit den Grundgebühren, wenn der Mieter vor dem Endtermin des Mietverhältnisses auszieht. Zum Beispiel beim Wasser.
Wenn das Mietverhältnis bis 31.01. läuft und der Mieter übergibt die Wohnung bereits am 17.01. Dann ist es ja so das man den Zählerstand aufschreibt und auch bis 17.01 den Verbrauch abrechnet. Aber die Grundgebühr fürs Wasser müsste doch bis 31.01 abgerechnet werden oder liege ich hier falsch?
Danke für Infos

Richtig, der Verbrauch wird berechnet und die Grundgebühr bis Mietende, also dann 31.1

Hallo,
grundsätzlich rechnet man alles bis zum Ende des Metverhältnisses bzw. bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung ab, ja.
Es ist mir allerdings nicht ganz klar, was Sie mit Grundgebühren meinen; die Zählermiete?
Grüße, zita

Hallo,

wenn klar ist, dass der Mieter alle Schlüßel übergeben hat und eine Übergabe (anscheinend mit Übergabeprotokoll) stattgefunden hat.
Wird entsprechend der Zählerstände durch die Hausverwaltung/Eigentümer abgerechnet (sofern es eine Wasseruhr [Kalt/-Warmwasser] und/oder eine Zentralheizung gibt).

Man muss folgendes unterscheiden:

  • Kaltwasser /mit Wasseruhr in den Wohnungen oder nur für das gesamte Haus
  • Warmwasser /erzeugt innerhalb der Wohnung direkt durch z.B. Gastherme, oder Gas/Elektrodurchlauferhitzer
  • Warmwasser /mit Wasseruhr erzeugt durch eine Zetralheizung für alle Wohnungen.

Grundsätzlich:

  • Abrechnung bei bestehenden Zählerständen nach Zählerständen bei Übergabe.

  • Bei Kosten bei dennen keine Zählerstände vorhanden sind z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausreinigung,… Abrechnung bis offiziellen Auszug 31.1 (Ende der Mietzeit).

Hallo Egatere,

es ist richtig, daß die Grundgebühr bis zum Ende der Vertragszeit zu zahlen ist, es sei denn, daß der Nachmieter schon vorher einzieht.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Egatere,

wenn der neue Mieter die Wohnung am 17.01. übernommen hat, dann muss er auch ab diesem Termin alle Kosten übernehmen und dazu gehören natürlich auch die Grundgebühren.
Wenn Sie die Jahresgrundgebühr durch die Anzahl der Tage, also durch 365 teilen und das in diesem Fall mit 16 multiplizieren, dann haben Sie den Betrag, den der bereits ausgezogene Mieter noch für diesen Monat entrichten muss. Alles klar?

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Egatere,
entscheident ist hier das vertraglich vereinbarte Mietzeit-Endedatum. Bis zu diesem Datum können alle Nebenkosten (inkl. der Wasser-Grundgebühr) berechnet werden.
Beste Grüße
Kocki

Hallo,
alle Betriebskosten sind in dem Fall per 31.01. abzurechnen. Das heisst auch die bis dahin angefallenen Wasserkosten. Der Ablesewert ist ja nur ein Umlageschlüssel für die Abrechnung.

Gruß
Stefan_1962

Guten Tag!
Wenn eine ordentliche Übergabe stattgefunden hat, mit Ablesung der Daten usw. wurde vom Vermieter der frühere Termin anerkannt, d.h. alle Kosten sind zum früheren Termin abzurechnen.

L.G. Jihet

Grundgebühren, bzw. Grundkosten, wie sie in der Heizkostenverordnung implementiert sind, müssen vom Mieter bis zum ordentlichen Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden. Es sei denn, man einigt sich darauf, den Vertrag bereits zum vorgezogenen Auszugstermin zu beenden.
Gruß Weschdl