Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben einem Freund unser Haus vermietet und sind ins Ausland gezogen.
Nach 4 Jahren will er plötzlich Belege für die Nebenkostenabrechnung - bisher hatte er uns immer geglaubt.

Nun die Frage
Für wie lange Zeit rückwirkend kann er die Belege verlangen und muß ich sie ihm aushändigen oder kann er sie nur bei mir einsehen.
Ich weiß, daß er die Belege nicht verstehen wird, es ist reine Schikane - aber er hat ein Recht darauf sie zu sehen. Ich weiß, daß ein Nachbar dahinter steckt, beides sind Alkoholiker.
Muß ich nun den Nachbarn und/oder dessen Freundin ins Haus lassen, damit sie ihm dabei helfen die Unterlagen zu verstehen?

fragt Calima

Die beste Lösung wäre, für die letzte Abrechung allle Unterlagen (Rechnungen, Gebühren, Versicherungen etc.) kopieren und per Einschreiben/Rückschein zustellen (natürlich mit der NK-Abrechung).
Dann schreiben, wenn Fragen sind, bitte fragen.
Sie können sich auch (wo auch immer) mit ihm hinsetzten und alles erklären (wenn das was nützt).

Jeder Mieter hat das Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen. Wenn der Vermieter weiter weg wohnt, dann hat der Vermieter diese Unterlagen zu kopieren (gegen Kostenerstattung, ca. 15 Cent je Seite).

Wenn Sie die Unterlagen jedoch nicht herausgeben wollen (was Sie auch nie müssen), bleibt nur der Weg offen, einen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren und diesen ggf. mit Zeugen wahrnehmen. Der Mieter hat immer die Möglichkeit, jemand oder Rechtsanwalt zur Einsichtnahme mitzubringen.
Der Mieter darf dann auch die Belege fotografieren, sie müssen ihm dann keine geben.
Nach dem Termin brauchen Sie keine Unterlagen mehr abgeben (er hätte diese ja fotografieren können, das brauchen Sie ihm aber nicht sagen).
Beim Termin immer sachlich die Abrechung erklären. Wenn das jemand nicht versteht, ist das sein Problem: er hätte sich rechtlichen Beistand mitnehmen sollen; da ist der andere Freund besser, auch wenn er nach Alkohol riecht, ist ja nur für 1-2 Stunden.

Ich frage immer bei einer Einsichtnahme, ob das Gespräch dokumentiert werden soll, z.B. per Video-Aufzeichung und lass dann die Kamera laufen. Da hilft oft, das alle sachlich bleiben und nicht beleidigend.

Die Letzte Abrechnung ist massgeblich und die alten hätte er früher fragen sollen.
Wenn die bezahlt sind, sind diese auch anerkannt (wenn sachlich richtig, also keine falschen Angaben z.B. zu viele Quadratmeter als vorhanden etc).

Hallo Calima3,

er kann die Belege für die letzte Periode einsehen, sofern diese nicht schon länger als ein Jahr abgelaufen ist. Beispiel: Periode 1.1. - 31.12. 2010 darf er bis 31.12.2011 einsehen. Danach gilt die Abrechnung als akzeptiert, sofern keine sittenwidrigen, oder anders gearteten gravierende Fehler enthalten sind.
Um die Belege einzusehen, muss der Mieter zu Ihnen kommen. Die Nachbarin und/oder dessen Freundin müssen Sie nicht ins Haus lassen.

Gruß und viel Erfolg

Super Danke, da fällt mir ein Stein vom Herzen

Calima

Danke für die Antwort. Jemand anderer meinte, daß ich den Nachbarn, also den alkoholisierten Bekannten meines Mieters nicht in die Wohnung lassen muß. Ich kenn des seit 15 Jahren und weiß, daß er nur Ärger machen wiird und alles besser weiß. Gegen eine Anwalt oder anderen Zeugen hätte ich ja nichts einzuwenden. Aber muß ich wirklich den Alkoholiker reinlassen?, möglichst noch mit seiner Freundin, die ich auch nicht ausstehen kann? fragt
Calima

ich bin ja im Mai für 6 Wochen in Deutschland, deswegen kann ich meinem Mieter die Papiere ja auch persönlich zeigen.

Ganz herzlichen Dank für die Antwort, Hier ging es aber hauptsächlich darum, ob ich den alkoholkranken Nachbarn und dessen Freundin in meine Wohnung lassen muß, wenn mein Mieter die Belege einsehen möchte.
Er ist ständig betrunken und sappelt dummes Zeug und weiß alles besser.

Gruß Calima