Hallo,
ich habe nun endlich meine Nebenkostenabrechnung für 2010 erhalten und finde nun zum ersten Mal den Punkt Haus- und Gartenpflege mit Pauschal 400€ in meiner Abrechnung. Hier soll ich umgerechnet auf die qm zahl meiner Wohnung; 240 € bezahlen. Dazu muss ich sagen, dass ich bei Einzug in meine Wohnung (Mai 2009) ausdrücklich gefragt wurde, ob ich den Garten nutzen und pflegen möchte. Diese Frage hab ich mit großer Freude meiner Vermieterin mit „NEIN“ beantwortet!!! In meinem Mietvertrag befindet sich allerdings der Punkt Gartenpflege, welcher nicht mit den Nebenkosten abgegolten ist. Meine Frage allerdings, darf einfach eine Pauschale von 400 € berechnet werden?? Meine Vermieterin hat keine Firma für diese arbeiten engagiert, sondern ihre Tochter, welche mit im selbigen Haus wie ich wohnt, kümmert sich darum. Winterdienst (Schneeräumen), sowie Straßekehren und reinigen des Hausflures, ist vertraglich geregelt und muss von mir, sowie meiner Nachbarin übernommen werden. Eigentlich bin ich nicht bereit, diese pauschale zu bezahlen, da ich von Anfang an gefragt wurde, ob ich mich um den garten kümmern will oder nicht, weil ihre Tochter das gerne alles selbst übernehmen würde. Wäre es für meine Vermieterin von Notwendigkeit gewesen mich mit um den Garten zu kümmern, wäre dies kein Problem für mich gewesen!!
Vielen Dank für eure Hilfe!
nein
Vielen Dank für die schnelle Antwort!! Kann mir also meine Vermieterin die Gartenarbeit gar nicht in Rechnung stellen oder müssten hierzu Belege vorliegen?
Die Tochter meiner Vermieterin wird für die Arbeit im Garten nicht bezahlt, sondern soll ebenfalls ihren Teil an den 400€ tragen!!!
das hängt davon ab, ob Sie schon Abrechnungen in der Vergangenheit erhalten haben, in denen keine Gartenpflegekosten enthalten waren
In der letzten Abrechnung waren keine Gartenpflegekosten oder ähnliches aufgeführt! Dazu muss ich sagen, dass meine Vermieterin bei der letzten Abrechnung nicht wusste, wie abzurechnen ist und einfach die Nachzahlung der Stadt durch zwei geteilt hat und uns diese in REchnung gestellt hat. Dieses Jahr erhalten wir unsere Nebenkostenabrechnung von einem Hausverwalter, welcher verschiedene Punkte in Rechnung stellt, unter anderem eben auch die Haus- und Gartenpflege mit Pauschal 400 €, von denen 60% auf mich umgelegt werden sollen! Leider weiß ich gar nicht, wie ich hier reagieren soll bzw. was meine Vermieterin mir nun in Rechnung stellen darf oder nicht?? Ich nutze den Garten nicht und wie gesagt, die Pflege übernimmt die Tochter meiner Vermieterin unentgeltlich!
das hängt davon ab, ob Sie schon Abrechnungen in der
Vergangenheit erhalten haben, in denen keine
Gartenpflegekosten enthalten waren
Hallo,
bin gerade im Urlaub, daher nur ein kurzer Verweis auf eine Website, in der einige Urteile zitiert sind:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenpflege.htm
Vielleicht hilft die das vorerst weiter.
Gruß
Mary
einfach Abrechnungsfehler anzeigen und um Korrektur bitten
Hallo 04NoVa05,
es kommt natürlich darauf an, wie die Regelung im Mietvertrag steht. So wie Sie es schildern müßte die Gartenarbeit nach Leistung abgerechnet werden. Sie sollten aber für sich prüfen, ob die 400,- Euro für die erbrachte Leistung angemessen sind. Wieviele Stunden hat die Tochter nach Ihrer Beobachtung im Garten gearbeitet und welcher Stundenlohn wurde zugrunde gelegt? Die Verteilung der Kosten nach qm-Anteilen ist üblich, sollte aber im Mietvertrag geregelt sein.
Lassen Sie sich die Berechnung vom Vermieter erklären (welche Zahlungen an die Tochter sind belegbar ?) und wenn sie nicht plausibel ist, widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich.
Bedenken Sie aber auch, daß die Gartenkosten in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag erheblich höher ausfallen können, denn Ihr Vertrag sieht keine Grenze vor. Deshalb sollten Sie in einer Ergänzung zum Mietvertrag für die Zukunft eine Obergrenze für die Gartenarbeit festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Vielen Dank für die Antwort!!!
Im Mietvertrag steht lediglich, dass die Kosten für Gartenarbeiten nicht mit den Nebenkosten abgegolten sind. Die Tochter der Vermieterin wird für Ihre Arbeit im Garten nicht bezahlt, d.h. meiner Vermieterin entstehen keine Kosten…
Es ist sogar so, dass die Tochter meiner Vermieterin im selben Haus wie ich wohnt und die übrigen 160 € bezahlen soll! Für mich stellt sich die Sache so dar, dass meine Vermietern somit nichts in Rechnung stellen darf, weil für Sie keine Kosten angefallen sind. Ist das richtig so?? Dazu muss ich auch noch erwähnen, das der Garten ausschließlich von meiner Nachbarin (Tochter der Vermieterin genutzt wird, dies wurde mündlich beim Einzug vereinbart)
MfG Jennifer Burkhard
Hallo, guten Tag
Natürlich macht ein Garten viel Arbeit,aber 400€ sind sehr viel für einen Mieter.Verhandlung ist notwendig.Rechnen Sie die Wohnfläche des Hauses, dann finden Sie heraus ob Sie zuviel zahlen.Auch die Tochter muss ihren Anteil bezahlen,erst da merkt man die Richtigkeit der Abrechnung.Lassen Sie sich eventuelle Rechnungen zeigen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo 04NoVa05,
dein Hinweis „In meinem Mietvertrag befindet sich allerdings der Punkt Gartenpflege, welcher nicht mit den Nebenkosten abgegolten ist.“ ist mit unverständlich.
Entweder steht bei den Nebenkosten, dass die Gartenpflege enthalten ist oder nicht!? Dabei muss dann auch die Verrechnungsart aufgeführt sein.
Nun meine ANNAHME Beispielhaft:
Ich nehme nun an, dass der Hinweis auf Gartenpflege bei den Nebenkosten aufgeführt ist. Dann ist auch der Anteil für die G.-Pflege zu zahlen, ob der Garten genutzt wird oder nicht. Als Beispiel kann man hier gut die Nebenkosten für einen Aufzug anführen. Auch der Mieter im Erdgeschoß, der nie den Aufzug nutzt, muss anteilig die Aufzugkosten übernehmen. So ist das nun mal vom Gesetzgeber geregelt worden.
Prüfe bitte den Mietvertrag genau. Weiter lass dir die Rechnung zeigen, was für die Gartenpflege bezahlt wurde. Kontrolliere dabei die Verrechnungsart nach qm, ob dies so auch korrekt ist.
Weiter kannst du mit dem Vermieter ja abstimmen, ob du zukünftig deinen Teil der Gartenpflege übernimmst.
Beste Grüße
Kocki
Wenn die Tochter das macht, ist das auch o.k. Aber ich würde den Stundenzettel der Arbeiten einsehen wollen (damit nicht 80 € je h vereinbart wurde, das wäre nicht o.k.)
240 € ist schon viel, es darf auch nur Pflege sein und nicht Neugestaltung
Sonst diese Pauschasle nicht zahlen (abziehen) und Einsichtnahmen mit Kameramitnahme vereinbaren (den tERMIN MUSS DER vERMIETER GEBEN)
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Richtig, die Gartenpflege ist nicht in den Nebenkosten enthalten…dies ist ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt. Allerdings ist mir unklar, wie meine Vermieterin auf diese Kosten kommt!?? Die Tochter meiner Vermieterin und somit meine Nachbarin, macht die komplette Gartenpflege allein und wird dafür auch nicht bezahlt. Somit entstehen der Vermieterin keine Kosten. Darf Sie mir und meiner NAchbarin (Tochter der Vermieterin) die Kosten trotzdem in Rechnung stellen?
Belege liegen schließlich keine vor, weil keine Zahlung getätigt wurde!
Viele Grüße
NoVa
Hallo,
muss die Tochter dann aber nicht für Ihre Arbeit bezahlt werden???
Die Tochter der Vermieterin macht diese Arbeit umsonst, ich weiß nicht, wie meine Vermieterin auf den Betrag von „Pauschal“ 400 € kommt. Muss die Gartenpflege anhand von Belegen belegt werden können??
Dies kann Sie nämlich mit Sicherheit nicht…
Vielen Dank!
Beste Grüße
NoVa
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
WArum muss auch die Tochter Ihre Arbeit bezahlen, wenn Sie den GArten selbst pflegt?? Müsste es nicht so sein, dass die Tochter von Ihrer Mutter bezahlt werden müsste, damit Sie mir das in Rechnung stellen kann?
Letztendlich ist es doch so, das der Vermieterin keinerlei Kosten und keinerlei Arbeit ensteht. Darf Sie mir dann trotzdem „Pauschal“ 400 € berechnen und kann diese nicht mal belegen?
MfG NoVa
Hallo, guten Tag
Die Kosten für den Garten müssen an alle Mieter umgelegt werden.Ob Tochter oder nicht. Die Kosten an die Mutter muss von der Mutter belegt werden.
Wenn keine Rechnung von der Tochter da ist,bezahlen Sie nicht.
mit freundlichen Grußen a.g.
Hallo grundsätzlich sind alle Kosten die im Mietvertrag vereinbart sind auch umlagefähig!
Einfach so eine Pauschale zu erheben ist eigentlich nicht erlaubt. Jede Position in der Abrechnung muss mit einer Rechnung belegbar sein und bei Dienstleistungen muss der § 35a haushaltsnahe Dienstleistungen ausgewiesen sein. Sprechen Sie Ihren Vermieter an und verlangen den Bescheid, denn Sie können diese Anteile bei Jahreslohnsteuerausgleich mit geltend machen.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt
Hallo Frau Burkhard,
die Vermieterin kann nur tatsächlich entstandene Kosten in den Betriebskosten abrechnen und muß die Zahlungen belegen können. Wenn sie das nicht kann, müssen Sie auch nicht zahlen.
Wenn Zahlungen an die Tochter nicht belegbar sind, kann das finanztechnische Gründe haben. Vielleicht müßte die Tochter diese Einkünfte dem Finanzamt mitteilen ??!!??
Mein Vorschlag bleibet:
Prüfen Sie, ob die geleistete Arbeit der geforderten Summe entspricht. Ggf. bieten Sie der Vermieterin eine geringere, aus Ihrer Sicht angemessene Zahlung an. Suchen Sie auf jeden Fall eine einvernehmliche und evtl. eine dauerhafte schriftliche Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo 04NoVa05,
es muss grundsätzlich nachzuvollziehbar sein, wie die Nebenkosten berechnet wurden und es muss auch Geld dafür nachweislich über Belege oder Bankauszüge ausgezahlt oder überwiesen worden sein.
Liegt dies nicht vor, dann sind die Kosten auch nicht auf die Mietparteien umlegbar.
Bei dir scheint es mir am Besten zu sein, du gehst zum ortsansässigen Mieterverein oder zur Verbraucherzentrale und läßt dich hier beraten, wie du weiter vorgehen sollst. Ich an deiner Stelle würde nicht zahlen und dies mit dem Vermieter in einem Gespräch unter Zeugen oder besser noch durch einen Vermittler erläutern und klären lassen.
Beste Grüße
Kocki
Guten Abend!
Stehen in Ihrem Vertrag eindeutig Kosten für Haus- + Gartenpflege? Wenn nein, dürfen diese Positionen nicht angerechnet werden. Nur was im Vorfeld vereinbart wurde, darf abgerechnet werden.
Lassen Sie sich die Belege zur Nebenkostenabrechnung zeigen. Dort önnen sie dann nachschauen, für wen + welche Tätigkeit genau, der Betrag angerechnet wurde.
L.G. Jihet