Nebenkostenabrechnung

Hallo alle zusammen,
also ich habe die sehr hohe Nebenkostenabrechnung selbst überprüft und einige Mängel gefunden. Ich habe die Nebenkosten dann neu berechnet und dies meinem Vermieter vorgelegt. Er hat sich fast geweigert sich das anzuschauen und hat mir mit einem Anwalt gedroht,fals ich nicht umgehend bezahle. Was mache ich jetzt, suche ich mir einen Anwalt, warte ich auf ost von seinem?
Vielen Dank für die Hilfe
Charli

wenn Sie die Mängel an der Abrechnung bereits schriftlich mitgeteilt haben, würde ich auf eine Antwort warten

Hallo Charli,
leider bleibt dir nichts anderes übrig, als mit Hilfe eine Anwalts dagegen vorzugehen. Eventuell kann ein ortsansässiger Mieterverein dir aber auch helfen.
In jedem Fall musst du schriftlich per Einschreiben Rückschein begründet die Nebenkostenabrechnung zurück weisen und eine korrekte anfordern. Sichere dich bei dem Vorgang „Schreiben in den Umschlag legen“ durch einen Zeugen ab.
Vermutlich sind aber auch Teile der Nebenkostenabrechnung korrekt. Dann hast du die Pflicht, die korrekten Nebenkostennachzahlungen dem Vermieter zu überweisen.
Beste Grüße
Kocki

Hallo Charli,

am besten ist es, schriftlich (per Nachnahme) Wiederspruch einzulegen mit der Bitte einer Korrektur. Berufe dich in dem Schreiben auf das Gespräch, lege die Neuberechnung mit dazu und schreibe in dem Schreiben, das eine Anlage dabei ist.
Dann kannst du erst einmal abwarten. Das Drohen mit dem Anwalt ist ersteimal Geklapper…

Viel Erfolg
Gruß
Mary

Vielen Dank:smile:
allerdings war war dieses Schreiben ja genau das. Ich habe geschrieben, das ich nach klärung die nebenkosten umgehend begleiche.
Also meinst du, ich soll ihm das im grunde nochmal schicken, mit der Bitte mir eine korregierte abrechnug zukommen zu lassen?
LG
Charli

Ja (!) , denn nur ein formal korrekter Wiederspruch hat später (hoffentlich kommt es nicht dazu) gerichtlich bestand.Und die Aufforderung die NKA korrigiert nochmals zuzusenden hat dann auch später wegen der Fristen eine Bedeutung.
Die Nachnahme beweist, dass er die Aufforderung tatsächlich erhalten hat. Er könnte ja immer behaupten, er habe nie mit dir darüber gesprochen… und schriftlich hat er nichts vorliegen… Leider muss man sich so absichern!

Gruß
Mary

Hallo Charli,

ich wurde jetzt erstmal auf eine Reaktion des Vermieters warten. Dann kannst du dir ggf. immer noch einen Anwalt nehmen oder beim Verbraucherschutz oder beim Mieterschutzverein nachfragen.

Hast du schon mit anderen Mietern über die NK-Abrechnung gesprochen? haben die auch Widerspruch eingelegt?
Vielleicht wäre es gut, wenn ihr euch zusammenschließen würdet?!