Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
Meine erste Nebenkostenabrechnung für meine Praxisräume beinhaltet zwei Posten, die ich nicht nachvollziehen kann.
Berechnet werden die Posten: Verwaltung und Einzelkosten Mieter.
Mein individueller Anteil beträgt dabei fast 50%.
Ist das gerechtfertigt und was beinhalten diese Posten?
Mit bestem Dank Kreathera

Hallo Kreathera,
war aht denn dernVermieter zu diesen Kosten gesagt? Er solte sich dazu äußern, denn es geht nicht eindeutig aus der Bezeichnung hervor. Einzelkosten gibt es nicht…

MfG Mary

bei den Verwaltungskosten sollten Sie Ihren Mietvertrag prüfen, ob die Kosten dort vereinbart sind und in welcher Höhe. Zu den Einzelkosten würde ich mir einen Einzelkostennachweis vom Verwalter anfordern, soweit sich der Kostenursprung nicht aus der Abrechnung ergibt.

Hallo Kreathera,
ich gehe davon aus, dass die Praxis angemietet wurde und nicht Eigentum ist. Ausgehend von meiner Annahme sind KEINE Verwaltungskosten zu zahlen. Nur ein Hauswart gehört mit seinen Tätigkeiten zu den Nebenkosten, wenn dies im Mietvertrag so geregelt ist.
Zu den Einzelkosten Mieter kann ich auch nichts sagen.
Hier ist die Hausverwaltung/der Vermieter anzusprechen und um Klärung der Positionen aufzufordern.
Vorher bitte in den Mietvertrag schauen, was dort zu den Nebenkosten vereinbart wurde (z.B. welche Nebenkosten wurden vereinbart und wie ist deren Aufteilung: nach Personen? nach Mietparteien? nach Wohnungsgröße in qm?
Auch sollte man sich bei unklaren Abrechnungen die vom Vermieter die einzelnen Ausgaben per Rechnung zeigen lassen und ggf. kopieren. Denn nur per Rechnung belegte Ausgaben sind umlegbar!
Beste Grüße
Kocki

Hallo
Bei Gewerbe ist das immer individuell verhandelt, wenn die Verwaltungsgebühren im Mietvertrag vereinbart sind, kann sie der Vermieter auch umlegen.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de