Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
ich habe vor kurzem eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 1999 bekommen. Ich soll 300 DM nachbezahlen. Gib es dafür eine gesetzliche Regelung, wie hoch dieser Betrag sein darf?
Stefanie
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
ich habe vor kurzem eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 1999 bekommen. Ich soll 300 DM nachbezahlen. Gib es dafür eine gesetzliche Regelung, wie hoch dieser Betrag sein darf?
Stefanie
Gib es dafür eine gesetzliche Regelung,
wie hoch dieser Betrag sein darf?
Hallo Stefanie,
die Nebenkostenabrechnung darf genau so hoch sein, wie die auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten, abzüglich geleisteter Abschlagszahlungen. Die eigentliche Frage lautet also wohl, ob alle auf der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Posten auch auf den Mieter (in diesem Fall also auf Dich) umlegbar sind.
Um daß beurteilen zu können, müßtet Du allerdings eine genaue Liste dieser Posten hier anführen.
Übrigens muß die Nebenkostenabrechnung ein detailierte Aufstellung der einzelnen Kosten-Komponenten enthalten.
Gruß
Werner
Hallo Stefanie,
Du solltest vor allem prüfen, was in Deinem Mietvertrag steht. Wenn es ein vorgedruckter Formularvertrag ist, kannst Du davon ausgehen, daß alle Kostenarten, die man umlegen darf, auch aufgeführt sind. Vergleiche mal die jetzige NK-Abrechnung mit der vom Vorjahr, wo sind auffällige Steigerungen? Führt der Hausmeister vielleicht auch kleinere Reparaturen durch? Dann kannst Du da einen Teil abziehen.
MfG
Harald
Gib es dafür eine gesetzliche Regelung,
wie hoch dieser Betrag sein darf?Hallo Stefanie,
die Nebenkosten werden i.d.R. durch einen Verteilungsschlüssel berechnet, der in Deinem Mietvertrag bezeichnet wird, z.B. Berechnung über die Anzahl der Personen, die eine Wohnung bewohnen. Durch den Vermieter müsstest Du eine Aufstellung der einzelnen Posten für das Jahr 1999 bekommen haben. Er ist im Übrigen verpflichtet, die Nebenkosten vernünftig und nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Im Zweifelsfall muß er Dir die Rechnungen dazu vorweisen können. Vergleiche doch einmal die Abrechnung aus 1998 mit der Aktuellen.
Gruß Michael