Hallo,
ich habe nun die nebenkostenabrechnung für meine 57qm whg für das letzte jahr bekommen ab november bis dezember die belaufen sich auf 167.63euro meiner ansicht nach viel zuhoch, ich habe darauf mit dem vermieter kontakt aufgenommen der sich dazu nicht äussert. auf grund dessen habe ich mit anderen mietern ausdem haus gesporchen und erfahren das die whg immer hohe abrechnungen hatte so um die 800-900euro. nun meine frage ist das nicht betrug wenn der vermieter dies verheimlicht bzw. zu günstig vermietet, ist das ein grund zur sofortigen kündigung
Hallo Kurierfahrer,
der Vermieter ist verpflichtet, alle umlegbaren Betriebskostenpositionen einzeln im Mietvertrag aufzulisten.
Außerdem ist für ein Mietshaus ein Umlageschlüssel für die Betriebskosten zu erstellen, aus dem jeder Mieter seine eigenen Anteile erkennen kann.
Die Rechnungsstellung ohne diese Angaben ist unzulässig und daher rate ich Ihnen, sich mit Ihrem Mietvertrag und allen Dokumenten an einen Mieterschutzverein oder an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden, dann bekommen Sie die erforderliche Hilfe.
Ich kann Ihre Angelegenheit ohne Einsicht in die genannten Unterlagen nicht beurteilen und daher wünsche ich Ihnen viel Erfolg an anderer Stelle.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel