Nebenkostenabrechnung

Ist das umlegen der angeblichen Nebenkosten für den winterdienstes öffentlicher Gelände ansetzbar in der nebenkostenabrechnung? Danke

Hallo Regina,

bei wer-weiß-was fragen Sie leibhaftige Menschen. Eine kurze Anrede und einen Gruß fände ich schon nett.
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Winterdienst in die Nebenkostem fällt, ist er auch anrechenbar. Mit öffentlichem Gelände meinen Sie sicher die Straße vor dem Haus. Ja, der Winterdienst muss von den Hausbewohnern entrichtet werden. Ist dafür vom Vermieter in Absprache mit den Mietern ein externer Dienstleister beauftragt worden, sind die Kosten selbstverständlich von den Mietern zu tragen.

Mit bestem Gruß

Mary

Ist das umlegen der angeblichen Nebenkosten für den
winterdienstes öffentlicher Gelände ansetzbar in der
nebenkostenabrechnung? Danke