Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen, ich hab da mal ne frage zu den Betriebskosten in der Nebenkosten Abrechnung,

Wir haben unsere jetzt bekommen und sind einiges nochmal durch gegangen, die Warmwasserkosten werden 40% auf die qm umgelegt und 60% personen bezogen, wenn aber im Mietvertrag drinne steht das nur auf qm umgelegt wird, dürfen sie doch nicht es so aufteilen ?!

Desweiteren ist aufgefallen, das bei uns im Mietvertrag drinne steht:

Neben der Miete sind Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gem. § 2BetrKV, soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu zahlen :
Grundsteuer ( durchgestrichen) Wasserversorgungskosten, Entwässerungskosten, Kosten des Personen oder Lastenaufzugs ( durchgestrichen ) … etc.

Müssen die durchgestrichen Posten trotzdem bezahlt werden ?
Oder wäre es nicht rechtens wenn der Vermieter z.b.: die Grundsteuer uns anrechnet ?

Liebe Grüße

Sky

Hallo Skyrah00,

entscheidend ist immer was im Mietvertrag steht, denn der wurde ja auch von beiden Parteien so unterzeichnet.
Nach diesen Angaben muss in jedem Falle abgerechnet werden.
Nach der gültigen Betriebskostenverordnung müssen alle zur Verrechnung erfassten Positionen im Mietvertrag einzeln aufgeführt werden.
Positionen, die dort nicht aufgelistet oder gar durchgestrichen sind,aber in der Rechnung aufgeführt werden, brauchen Sie nicht bezahlen.

Vergleichen Sie daher die erhaltene Abrechnung mit den Eintragungen im Mietvertrag und dann sehen Sie genau was gezahlt werden muss und was nicht.

Alles klar???

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Sky,
für die Heiz-und Warmwasserkosten hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung/Gesetz geschaffen. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die verbrauchsorientierten Kosten mindestens mit 60% abgerechnet werden müssen. Daher gilt das neue Gesetz vor dem im Mietvertrag genannten Regelungen.

Grundsteuer gehört zu den Nebenkosten. Wenn der Vermieter dies aber im Mietvertrag durchgestrichen hat, dann entfällt die Grundsteuer für den Mieter.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Sky,

da geht wohl einiges durcheinander.

Es ist nicht zulässig, nur nach qm umzulegen. Wenn das tatsächlich im Mietvertrag steht, ist das nicht verbindlich.

Es muss immer ein Teil nach qm und ein Teil nach dem Verbrauch umgelegt werden. Wenn bei euch ein Teil nach qm und ein Teil nach Personen umgelegt wurde, ist das unwirksam. Die Abrechnung muss neu gemacht werden.

Wenn es bei euch Warmwasseruhren gibt, müssen mindestens 50 % nach dem individuellen Verbrauch (Warmwasseruhren) umgelegt werden, die restlichen 50 % nach qm. Es dürfen auch 60 oder 70 % nach Verbrauch sein.

Gibt es keine Warmwasseruhren, muss nach qm umgelegt werden, aber die Mieter dürfen 15 % abziehen. Im übrigen würde ich den Vermieter auf Nachrüstung von Warmwasseruhren verklagen.

Wenn im Mietvertrag bestimmte Positionen bei der Aufzählung der Betriebskosten durchgestrichen sind, müssen diese Positionen vom Mieter nicht getragen werden. Ihr könnt die Beträge aus der Abrechnung rausrechnen.

Noch Fragen?

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Hallo wenn der Hinweis auf den Paragraf Betriebskosten gem. § 2BetrKV, können alle Kosten umgelegt werden, Sie müssen dann nicht alle Kostenarten einzeln im Mietvertrag aufführen.
Die Warmwasserkosten wurden gemäß der Heizkostenverordnung abgerechnet. Sobald die Wohnungen mit Meßeinrichtungen ausgestattet, müssen die Ablesewerte auch der Abrechnung zugrunde gelegt werden. Lt. Heizkostenverordnung erfolgt immer die Kostenaufteilen nach Verbrauch und Fläche. z.B. 40% Fläche und 60% Verbrauch, das wird meinst unterschiedlich von Vermieter entschieden. (oder 50/50 oder 30/70)

17 Nebenkostenarten kennt das deutsche Gesetz. Wie hoch sie sein dürfen, wie sie abgerechnet werden dürfen und welche Kosten nicht zu den Nebenkosten gehören, wir prüfen dies auf Grundlage der Betriebskostenverordnung.

wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt.

Gruß
Info Nebenkosten

Hallo,
das heißt die Umlegung auf Personen ist sozusagen auch nicht korrekt ?
Letztes Jahr hatten wir noch keine Warmwasseruhren, diese haben wir jetzt aber bekommen.

Mit wurde jetzt gesagt das der § 2 der BetrKV ja in meinem Mietvertrag drinne steht und deswegen auch wenn in der auflistung einiges gestrichen ist , dies trotzdem komplett abgerechnet werden kann.
Stimmt das ?

Liebe Grüße Sky

Die Umlegung nach Personen ist nicht korrekt. Ein Teil nach Verbrauch, sein Teil nach qm. So ist es vorgesehen und richtig.

Wenn es im letzten Jahr noch keine Warmwasseruhren gab, muss zu 100 % nach qm abgerechnet werden. Von dem Ergebnis dürften 15 % abgezogen werden. Die muss der Vermieter tragen.

Was gestrichen ist, kann nicht umgelegt werden, auch wenn ein Verweis auf § 2 im Vertrag steht.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Warmwasser --> Vorschrift nach HeizkVO, mindestens mindestesn 50% max. 70 % über Verbrauch = Zähler, den Rest über Flächenschlüssel
Personenaufteilung ist nur zulässig, sofern ein Messung (Zähler) technisch nicht realisierbar sind.

MFG

Hallo Skyhra00,

sorry für die späte Antwort, ich war eine Zeit im Ausland…
Nun, bei der Aufteilung 40/60 handelt es sich wahrscheinlich um die Energiekosten, die anfielen um das kalte Wasser zu erhitzen. Das wird i.d.R. so angerechnet jedoch nicht nach Personen, sondern 40% Fläche und 60 % Verbrauch - wenn Wasserzähler installiert sind.
Und zu den Streichungen… Grundsteuer: herzlichen Glückwunsch!! Die muss i.d.R. der Mieter zahlen und die ist wirklich hoch!
Wasserversorgungskosten: kann sein, dass damit die Kosten für die Wasserzähler gemeint sind. Nicht aber der Verbrauch. Entwässerungskosten können sich auf das Grundstück beziehen (versiegelte Fläche). Das ist von Kommune zu Kommune anders.
Am besten ist es, man fragt mal beim Vermieter freundlich nach. Reden hat noch nie geschadet.

Gruß

Mary