Hallo Leute,
ich bin Anfang März 2010 umgezogen, und habe von dieser Wohnung ende Oktober diesen jahres die Nebenkostenabrechnung für januar und februar 2010 bekommen.
Der Ablesetag in der alten Wohnung war der 25.02.2010, und das Ausstellungsdatum der Abrechnung war der 11.10 2011. Die rechnung beläuft sich auf knapp 340€!..und das für eine 45 qm Wohnung in 2 Monaten.
Nun meine eigentliche Frage ist, ob die Rechnung noch gültig ist, denn laut §556 Abs 3 BGB ist die Frist von 12 Monaten ja verstrichen!
Kann mir jemand sagen ob das stimmt oder nicht?
Die Höhe der rechnung zweifle ich eh an, denn als ich in dieser Wohnung ein volles jahr gewohnt hatte, hab ich in etwa genausoviel nachzahlen müssen!..
Aber stimmt das nun mit den 12 Monaten?
Der ehem. vermieter hat uns die rechnung gegen Ende Okt diesen jahres in den Briefkasten unserer neuen Wohnen geschmissen, also nicht mal per Post geschickt.
ich sehe das auch so. die verjährungsfrist beginnt mit ende des abrechnungszeitraumes, in deinem fall ende febr. das würde ich dem ehem. vermieter auch so mitteilen. zu der höhe kann ich nichts sagen. ich empfehle meinen kindern immer, bei auszug die zählerstände etc. zu notieren.
Danke dir, naja, in zwei Monaten einen so enormen Verbrauch ist schon komisch, doch die eigentliche Frage ist ja, ob iich nach der 20 Monatigen zustellung der rechnung diese noch begleichen muss, da die verjährungsfrist ja nach §556 Abs 3 BGB abgelaufen ist…
Hallo Axel,
sorry, ich weiß nicht, wieso ich plötzlich als „Experte“ angefragt werde, nur weil ich selbst eine Frage gestellt habe.
Allerdings kann ich Deine Frage trotzdem zuverlässig beantworten. Die Nebenkostennachzahlung verjährt 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Üblicherweise ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Wenn Du also im März 2010 ausgezogen bist und der Abrechnungszeitraum wie üblich im Dezember 2010 geendet hat, verjähren die Nachzahlungen, sofern Du bis spätestens 31.12.2011 keine Abrechnung erhalten hast. Rückzahlungen verjähren allerdings nicht.
Du must den Betrag also zahlen, sofern Du nicht nachweisen kannst, dass die Höhe unberechtigt ist.
Gruß, Stefan
da Du den Paragrafen so schön zitierst, hast du ihn sicher auch sorgfältig gelesen:
„(…) Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. …“
Sicher ist der Abrechnungszeitraum vom 1.1.2010 - bis zum 31.12.2010. Also kann Dir die NKA 2010 fristgerecht bis zum 31.12.2011 zugehen. Dein Vermieter hat sie Dir freundlicherweise schon im Oktober zugestellt.
Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf die zwei Wintermonate Monate Jan, Feb. Mit deinen Nebenkostenvorrauszahlungen in den heizarmen Sommermonaten subventionierst Du i.dR. die heizintensiven Wintermonate. Dieser Ausgleichseffekt ist nun nicht zu verbuchen. Zudem sind 2010 die Energiekosten extrem gestiegen (was ja jeder Mensch auch an der Tankstelle merkt!! Insofern könnte die Höhe der Nachzahlung durchaus realistisch sein (kommt auf die Höhe der Vorauszahlung, die Isolierung der Wohnung, deinem Heizverhalten, etc. an.
Besonders, wenn du im letzten Jahr auch schon (auch für 12 Monate) genau so viel zahlen musstest.
Lasse Dir vom Vermieter die Rechnung erläutern und sieh die Belege ein.
Nebenkostenabrechnungen erfolgen zum Jahresende mit einer Frist von 12 Monaten. Sprich 31.12.2011 ist der Stichtag für dei NK-Abrechnung für das Kalenderjahr 2010.
Ein Vierteljahr nach der Wohnungsübergabe sollte die die Kaution zurückgezahlt worden sien. Dein Ex-Vermieter sitzt diesmal am kürzeneren Hebel. Selbstverständlich ist immer die Frage was in den Nk umgelegt wird und wie. Im Zweifelsfall erst mal Widerspruch einlegen und Akteneinsicht fordern, viell schreckt dies genug ab?
Viel Erfolg und nie die Diplomatie vergessen.
gmar
die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 muss ihnen bis zum 31.12.2011 16:00 Uhr zugestellt worden seien. Voraussetzung dafür ist, dass das Abrechnungsjahr für die Betriebskosten das Kalenderjahr ist. Die Rechnung ist ihnen also korrekt zugegangen. Auch hat der Vermieter die Betriebskostenabrechnung Ihnen sicherlich nicht in den Briefkasten geschmissen, sondern ihnen von einem Boten persönlich zustellen lassen. Dies ist die sicherste und kostengünstigste Zustellensmöglichkeit.
Eine Abrechnung geht über 12 Monate, dass muss auch in der Abrechnung ausgewiesen sein. Da sind die 2 Monate der anteilige Nutzungszeitraum innerhalb der Abrechnung. Beispiel 1.1.2010 - 31.12.2010. da hat der Vermieter zeit Ihnen die Abrechnung bis 31.12.2011 zu zustellen. da ist es egal wie er Ihnen die Abrechnung zukommen lässt. Er kann durchaus mit einem Zeugen den Brief zugestellt haben. Er brauch nur einen Nachweis, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen würde.
Die Heizkostenabrechnung ist meist unter Berücksichtigung der vorliegenden Zählerstände der Zwischen- und Jahresablesung auf der Grundlage der Heizkostenverordnung ordnungsgemäß erstelltund rechnerisch ist die Heizkostenabrechnung nachvollziehbar, es ist nur ungünstig in der kalten Jahreszeit, am Anfang oder kurz von Ende einer Abrechnungsperiode in eine neue Wohnung einzuziehen bzw. ausziehen. Da deckt die Vorauszahlung meist nicht, für den kurzen Zeitraum, die angefallenen Kosten, die sich sonst über das Jahr verteilen würden.
Wir prüfen auf Grundlage der Betriebskostenverordnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt info-nebenkosten.de
Hallo Axel1978,
zunächst-der Abrechnungstermin ist voll in Ordnung! Ihr Vermieter hat für das Jahr 2010 mit der Abrechnung bis 31.12.2011 Zeit, egal!!! wann man 2010 ausgezogen ist.
Der Betrag von 340,00€ ist für Sie -wie bei fast allen Mietern- für die 2 Monate im Jahr 2010 unverständlich. Erklärt sich jedoch durch die Gradtagszahltabelle :
(Monat Anteil in ‰ Anteil je Tag in ‰
Januar 170 170/31 = 5,48
Februar 150 150/28 = 5,35
150/29 = 5,17
März 130 130/31 = 4,19
April 80 80/30 = 2,66
Mai 40 40/31 = 1,29
Juni
bis August 40 40/92 = 0,43
September 30 30/30 = 1,00
Oktober 80 80/31 = 2,58
November 120 120/30 = 4,00
Dezember 160 160/31 = 5,16
wo eindeutig die Monate Nov-Dez./Jan.-März mit der höchsten Umlagekriterie der Heizkosten belastet ist.
Ihnen fehlen im Prinzip die Vorauszahlungen für das gesamte Jahr, wo auch in den schwachen Monaten Vorauszahlung geleistet wird, jedoch keine Wärme verbraucht wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Hallo Axel1978,
erst zum Ende des Abrechnungszeitraums, normalerweise Kalerjahrbezogen, beginnt die 12-Monatige Frist.
D.h. bei dir vermutlich Beginn am 1.1.2011 bis 31.12.2011. Es sei denn, ihr habt eine anderen Abrechnungszeitraum.
Beste Grüße
Kocki
Hi Axel1978,
die Frist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Jahres , in diesem Fall 2010 , zu laufen. Von daher also noch fristgemäß. Die Höhe lässt sich natürlich anzweifeln. Wie sieht es mit Belegen für die Nebenkostenabrechnung aus? Sollte man erst einfordern, bevor man vorschnell bezahlt.Vielleicht auch mit dem örtlichen Mietheizspiegel vergleichen. Gibt´s häufig bei bei der Stadt oder Tageszeitung gratis.
Viel Erfolg
fragmich46
Soweit ich weiss, gilt die 12-Monats-Frist. Ab wann die zu laufen beginnt, weiss ich allerdings nicht…
„Der ehem. vermieter hat uns die rechnung gegen Ende Okt diesen jahres in den Briefkasten unserer neuen Wohnen geschmissen, also nicht mal per Post geschickt.“
Ist egal, wenn er Zeugen dafür hat.
Wenn der Ablesetag der 25.02.2010 war und Du erst im März 2010 in diese Wohnung gezogen bist, mutmaße ich hier, dass dies für Dich nicht bestimmt sein sollte, sondern eher für den Vormieter.
Sind evtl. noch neuere Daten bis zum 11.10.2011 (auch hier die Frage an den Vermieter: warum wird nicht zum 31.12. abgelesen?) vorhanden? Vielleicht ist hier auch nur das Ablesedatum falsch deklariert?
Die Nebenkostenabrechnung an sich ist noch gültig. Wird z.B. für 2010 eine Nebenkostenabrechnung erstellt, dann ist diese bis zum 31.12.2011 an den Mieter zu stellen. Erst dann ist die Frist verstrichen und der Vermieter kann z.B. im Fall einer Nachforderung nichts mehr verlangen.