Hallo ich habe am 14.04.1011 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.05.2009-30.04.2010 bekommen und am 25.11.2011 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.05.2010-30.04.2011.
Was meint ihr ob der Zeitraum zwischen den Abrechnungen nicht etwa zu kurz ist?
Hallo hamdin,
es ist alles in Ordnung!
Der Vermieter MUSS die NKA zusenden bis SPÄTESTENS 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei der ersten hat er sich Zeit gelassen! 14 Tage später wäre die Frist verstrichen gewesen.
Bei der zweiten war etwas flotter. Er hätte Sie aber auch schon am Anfang Mai schicken können…, dann wäre der Zeitraum zwischen den Abrechnungen noch kürzer gewesen. Das obliegt dem Vermieter, wann er das macht.
Gruß
Mary
Hallo,
das ist schon so weit korrekt. Jede Abrechnung umfasst 12 Monate.
Allerdings ist die Tatsache, dass der Vermieter die Abrechnung 01.05.2009 bis 30.04.2010 erst am 14.04.2011 vorlegt, also wenige Tage vor der Verjährung, für Sie schon ärgerlich. Vor allen Dingen, wenn Nachzahlungen fällig sind.
Sicher können Sie aber in diesem Fall mit dem Vermieter über die Modalitäten der Nachzahlung verhandeln!
Gruß, Zita
Hallo mit der ersten Abrechnung hat sich der Vermieter zeit gelassen, bis kurz vor Ablauffrist. Das wäre bei der ersten Abrechnung der 30.04.2011 gewesen und bei der zweiten Abrechnung war er halt etwas schneller, aber die Zeiträume sind korrekt, man muss nur den Inhalt genau prüfen. Info-nebenkosten-de
Guten Abend!
Es müssen grundsätzlich 12 Monate abgerechnet werden. Dies ist beides Mal der Fall. Im ersten Fall bist du knapp an der Verjährung vorbei gerauscht.
Due Zeiträume sind also o.k.
L.G.
Nee, wieseo, die Abrechung muss spätestens nach einem Jahr erfolgen und das ist der Fall. Der Vermieter muss nicht warten, kann aber max.364 Tage warten oder direkt nach einem Tag.
Antwort:
Nein, dass ist nicht zu früh! Der Vermieter hat sich lediglich an § 556 BGB zu halten und spätestens nach 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung vorzulegen.
MfG
Schattenfürst
Hallo hamdin,
gemäß § 556 BGB ist spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach der Ableseperiode über die Betriebskosten abzurechnen. Das ist bei beiden Abrechnungen beachtet worden, sie sind also zeitgerecht zugestellt.
Der kurze Zeitraum zwischen den beiden Abrechnungen ergibt sich, weil die erste Abrechnung sehr spät erstellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo hamdin,
vermutlich ist die Nebenkostenabrechnung von einer neuen Abrechnungsstelle übernommen worden und daher wurden beide letzten Jahre hinter einander abgerechnet.
Jedenfalls sind die Zeiträume eingehalten worden vom Vermieter, d.h. beide Abrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Es sei denn, dass die Abrechnungen nicht ordnungsgemäß oder falsch erstellt wurden.
Sollte dies der Fall sein, ist unverzüglich mit ausreichender Begründung per Einschreiben / Rückschein Einspruch dagegen zu erheben. Trotzdem sind dabei die korrekten Nebenkosten innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.
Beste Grüße
Kocki
Hallo ich habe am 14.04.1011 die Nebenkostenabrechnung für
den Zeitraum 01.05.2009-30.04.2010 bekommen und am 25.11.2011
die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum
01.05.2010-30.04.2011.
Was meint ihr ob der Zeitraum zwischen den Abrechnungen nicht
Hallo, guten Tag
Der Vermieter muss spätesten nach der Ablesung ein Jahr
die Abrechnung gemacht haben.Man soll die Abrechnung genau überprüfen ob nicht hier überzogen ist.
mit freundlichen Grüssen a.g.
etwa zu kurz ist?
nein, alles korrekt…