Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Es ist so das ich dieses Jahr im April meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 und das Jahr 2008 bekommen habe. Die Kosten für 2008 habe ich nach einem schreiben an meinem Vermieter, mit den Inhalt, dass ich die Kosten für 2007 nicht zahlen werden (Verjährungsfrist)überwiesen.
Nun habe ich die Abrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Laut Abrechnung müsste ich 582,00€ erstattet bekommen. Mein Vermieter möchte dieses Guthaben nun mit der Abrechnung von 2007 (die ich nicht bezahlt habe) verrechnen.
Das kann doch so nicht korrekt sein oder???
Hallo wasweisswer84,
wenn Sie im April 2011 die Nebenkostenabrechnungen für 2007 und 2008 erhalten haben, brauchen Sie nichts zu zahlen, denn beide Jahre sind verjährt.
Der Abrechnungszeitraum beträgt immer genau 12 Monate und wird in der Regel jeweils für das Kalenderjahr vom 01.Januar bis 31.Dezember abgerechnet.
Es gibt auch Ausnahmen, wo der Vermieter z.B. vom 01.Juli bis zum 30.Juni des Folgejahres abrechnet, was dann auch genau 12 Monate sind.
Eines ist allerdings sehr wichtig, dass nämlich die Nebenkostenabrechnung immer spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorliegen muss, sonst ist die Sache verjährt.
Also unterliegen die Abrechnungen für 2007 und 2008 bereits der Verjährung, wenn Sie diese erst im April 2011 erhalten haben.
Pochen Sie auf Ihr Recht und wenn der Vermieter uneinsichtig ist,schalten Sie einen Mieterschutz-Verein oder einen Anwalt für Mietrecht ein.
Ein frohes Neues Jahr 2012 und viel Glück wünscht Ihnen
Heinz Brassel
cool! herr brassel ist klasse! mehr von solchen experten in dieses forum!