Nebenkostenabrechnung

Wer kann mir bitte sagen ,in welchem Zeitraum mein Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres senden muß,das ich verpflichtet bin,diese zu bezahlen?Und wie es sich verhält wenn eine Mietpartei mehr nachzahlen muß wie die Andere.Wobei andere das mehr als die Hälfte der geforderten Summe zurückbekommen.Vielen Dank für eventuelle Hilfe.Micha

Hallo Aliens,
also Dein Vermieter muss Dir für das Jahr 2011 bis zum 31.12.2012 die Nebenkostenabrechnung übergeben haben. Sollte er das erst am 1.1.2013 machen hat er verspielt, dann bist Du aus dem Schneider. Habe aber am 31.12.12 jemanden bis Mitternacht als Zeugen da, das der Brief nicht im Briefkasten war!!
Könnte wichtig sein falls er vor Gericht geht.
Wenn er was auf den Umschlag schreibt (Z.B. abgegeben am 31.12.12 um 10.35 Uhr) ist das nicht rechtlich haltbar solange er keinen Zeugen hat, der da mit unterschrieben hat.

Eine NK-Abrechnung ist sehr komplex. Du hast viele Berechnungen darin, die für alle gleich gelten, aber durch die Personenanzahl, die QM-Zahl der Wohnung und den Verbrauch der Heizung, Strom und Wasser gesteuert wird. Und natürlich auch davon abhängt ob jemand 3 Monate oder schon 12 Monate in der Wohnung wohnt.Daher ist es nicht unbedingt mit dem Nachbarn zu vergleichen…
Du hast ein Anrecht darauf das Dir alle angegebenen Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Strom etc.) als Rechnungskopie mitgeschickt werden, so daß Du selber jede Berechnung nachvollziehen kannst und das würde ich auch in Anspruch nehmen wenn Du Dir unsicher bist.
Ansonsten kann Dir dabei super der Deutsche Mieterschutzbund (DMB) helfen. Die prüfen alles für Dich und helfen Dir auch mit Deinem Vermieter.
Auch hat der DMB so tolle Merkblätter (sind auch über Internet erhältlich) die Du Dir schon mal durchlesen solltest.
Sie prüfen auch ob Dein Vermieter sich an die Gesetze hält. Z.B. wegen der Wasseruhren, den Stromzählern, Heizungszählern, Haus- und Dachdämmung etc.
Viel Glück, Hase1

Hallo aliens,

der Mieter muss bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Ihnen die Abrechnung zugestellt haben.
In der Regel wird nach dem Kalenderjahr also 01.01.bis 31.12. abgerechnet, aber manche Vermieter setzen einen anderen Zeitraum an, z.B. vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres oder ähnlich. Wichtig ist, dass der Zeitraum immer genau 12 Monate umfasst
Beim Kalenderjahr ist die Abrechnung für 2011 bis zum 31.12.2012 möglich und alles was vor diesem Zeitraum liegt ist verjährt.
Daß die einzelnen Mieter unterschiedliche Nachzahlungen oder gar Rückerstattungen haben, ist normal, denn hier spielen viele Faktoren eine Rolle(Größe der Wohnung in qm, Anzahl der Personen, Energieverbrauch für Heizung und Wasser, geleistete Vorauszahlungen usw.)

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo aliens, (Richtigstellung der vorausgegangenen E-Mail, nicht Mieter, sondern Vermieter)

der Vermieter muss bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Ihnen die Abrechnung zugestellt haben.
In der Regel wird nach dem Kalenderjahr also 01.01.bis 31.12. abgerechnet, aber manche Vermieter setzen einen anderen Zeitraum an, z.B. vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres oder ähnlich. Wichtig ist, dass der Zeitraum immer genau 12 Monate umfasst
Beim Kalenderjahr ist die Abrechnung für 2011 bis zum 31.12.2012 möglich und alles was vor diesem Zeitraum liegt ist verjährt.
Daß die einzelnen Mieter unterschiedliche Nachzahlungen oder gar Rückerstattungen haben, ist normal, denn hier spielen viele Faktoren eine Rolle(Größe der Wohnung in qm, Anzahl der Personen, Energieverbrauch für Heizung und Wasser, geleistete Vorauszahlungen usw.)

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Hase,vielen Dank,bin jetzt schlauer.Leider kam die Rechnung am 27.12.

Hallo Heinz,vielen Dank