Nebenkostenabrechnung

Hallo Zusammen,

ich habe am WE die Nebenkostenabrechnung meiner Schwägerin erhalten für welche wir sorgen.

Meine Schwägerin wohnt seit 01.09.2010 in einer 60 m2 großen Wohnung. Am 16.03.2012 hat sie nun eine Nebenkostenabrechnung über die vergangenen 16 Monate erhalten. Der Vermieter führt z.B. Grundsteuer und Versicherungen auf. Diese lege ich ja auch auf meine Mieter um, aber die bewohnen ein 1Familienhaus. Meine Schwägerin wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien. Nun zu meinen Fragen:

  • Stimmt der Abrechnungszeitraum? Ich dachte man darf immer nur für 12 Monate abrechnen!
  • Falls der Abrechnungszeitraum nicht stimmt; was muss der Vermieter dann machen? Eine Abrechnung der letzten 12 Monate, also die ersten 4 Monate weglassen oder wie? Er hat doch erst vor ein paar Tagen das erste mal abgelesen. Wie soll das gehen?
  • Grundsteuer: Der Betrag erscheint mir sehr hoch. Für 16 Monate werden über 100 Euro veranschlagt. Da das Haus 7 Parteien hat, erscheint mir das sehr hoch. Da müsste die jährliche Steuer ja über 700 Euro sein. Zum Vergleich: Ich zahle jährlich 54 Euro Grundsteuer! Das Gleiche auch bei der Versicherung. 154 Euro für 16 Monate. Also das wären dann insgesammt über 1000 Euro Versicherungssumme für das ganze Haus. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er es auf der Abrechnung auflistet, also den Betrag für die gesammte Grundsteuer auflistet und dann den Anteil berechnet?
  • Wie bekomme ich Einblick ob die Zahlen stimmen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Zappa

Hallo Zappa,

  1. Zum Abrechnungszeitraum: Die NKA muss in erhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes eintreffen. Für 2010 (1.1.- 31.12.2010) bis 31.12.2011. Für 2011 ensprechen bis 31.12.2011. Die Kosten müssen jeweils aufgesplittet werden. Die Kosten von 2010 müssen nicht gezahltwerden… können aber -ggf aus Fairnessgründen.
  2. zu Grundsteuer und Versicherung: In Mietshäusern sind diese Kosten leider viiiel höher. Auf Nachfrage bei der Versicherung sagte man uns: Der Risokofaktor sei auch um ein vielfaches höher. Bei der Grundsteuer ist es ebenso: Ein selbst bewohntes Haus ist nicht mit einem Mietshaus zu vergleichen. Alle Belege müssen auf Verlangen zur Einsicht kommen!
    Meine Empfehlung: Ein freundlicher Informations- und Klärungstermin mit dem Vermieter. Oder/ und schhriftlichen Einspruch gegen die NKA betr. 2010.
    Gruß
    Mary
    Also:

Hallo Zappa,
da stimmt einiges nicht. Ich zähle das kurz mal auf:

  1. Es ist zu klären, welchen Abrechnungszeitraum der Vermieter gewählt hat. Dies muss aus dem Mietvertrag hervorgehen.
  2. Im Mietvertrag muss auch vereinbart worden sein, welche Art von Nebenkosten in welcher Art (nach qm, nach Personen oder nach Wohneinheiten) was abgerechnet wird.
  3. Der Zeitraum darf nur ein Jahr betreffen
  4. D.h. hier es sind neue Abrechnungen zu erstellen
  5. Die Abrechnung für 2010 - 4 Monate ist zu spät eingegangen und die Frist ist abgelaufen - keine Zahlung mehr erforderlich, es sei denn, dass die Abrechnungsperiode z.B. ab dem 1.9. bis 31.08. vereinbart wurde???
  6. Die Versicherung bei uns für ein 12 Parteien Haus beträgt 1745 Euro und die Grundsteuer 1804,70 Euro jeweils insgesamt! Der Mieteranteil bei beiden Nebenkosten bei einer 50qm großen Wohnung macht 208,22 Euro aus!
  7. In der Nebenkostenabrechnung MUSS die Gesamtsumme und die Art der Verteilung jeder einzelnen Nebenkostenart aufgeführt sein!
    FAZIT:
    -Klären was im Mietvertrag steht und welche Aberechnungsperiode vorliegt.
    -Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, am Besten per Einschreiben Rückschein oder per Boten.
    -Der Einspruch muss begründet werden, siehe meine o.g. Hinweise.
    -Generell ist bei Unklarheiten vom Vermieter die Einsichtnahme in die jeweiligen Rechnungen zu verlangen, dem muss er nachgehen, ggf. Kopien machen was aber vom Vermieter berechnet werden kann. Es geht auch einfach per Kamera oder Smartphone einfach abknipsen.
    Beste Grüße
    Kocki

Hallo eine Abrechnung geht immer über 12 Monate. Wenn der Vermieter das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode ansetzt, sind die 4 Monate verjährt und der Vermieter hat kein Anspruch mehr daraus. Sie könnten sogar soweit gehen, dass Sie die 4 Monate Vorauszahlung zurück fordern, da der Vermieter für die 4 Monate nicht seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Sie müssen auf alle Fälle schriftlich gegen die Abrechnung in Widerspruch gehen. Am besten nehmen Sie Einblick in alle Rechnungen die dieser Abrechnung zugrunde liegen, das steht Ihnen zu. Wohnen Sie an einem anderen Ort, muss der Vermieter Ihnen die Rechnungen sogar in Kopie zur Verfügung stellen.Pro Kopie kann er 0,26 € verlangen. Am Besten nutzen Sie im Internet den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes, durch sind Richtwerte für beide Seiten hinterlegt. Bei der Versicherung kommt es immer auf den Inhalt an, was versichert wurde. Viel sind Positionen enthalten, die eigentlichen nicht umlagefähig sind. Info-nebenkosten.de