Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
habe eine Frage zu Nebenkostenabrechnung 8 Familien Haus

in den vergangenen Jahren hat jede Partei zirka 8,00 Euro für Strom, Treppenhaus, Keller bezahlt. In der Abrechnung 2011 haben sich die Kosten mehr als verdoppelt auf 19,00 Euro pro Mieter obwohl die Kosten für die Waschmaschine und Trockner weggefallen sind da diese Maschinen auf Karten umgestellt wurden. Darf der Vermieter auch einen Anteil Strom für die Heizung in den Nebenkosten berechnen?
Die Heizkostenabrechnung wird separat abgerechnet wobei auch da noch Stromkosten berechnet werden.

Für eine kurze Nachricht bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt, aber mein gesunder Menschanverstand sagt mir, dass jede Kilowattstunde nur einmal berechnet werden darf, also entweder in der Nebenkostenabrechnung, oder in der Heizkostenabrechnung.

mfG
robson

Hallo Dieter,

natürlich darf der Vermieter die Stromkosten für die Heizung mit umlegen, aber nur einmal.
Wenn in der separaten Heizkostenabrechnung die Stromkosten bereits berücksichtigt wurden,dann kann er diese Kosten nicht noch einmal in der Nebenkostenrechnung aufführen.
Alles klar?

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

schönen Dank für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter

schönen Dank für die Antwort.

Dieter

Hallo, zuerstmal sollte man prüfen ob von den Stadtwerken de Preise gestiegen sind. Dann am besten Einsicht in die Rechnungen nehmen und in die der vergangenen Jahre. Der Vermieter muss ihnen darlegen können wie er die Stromkosten in der Abrechnung aufgeschlüsselt hat. Er muss Ihnen erklären können, wie die Trennung erfolgte nach Zählerständen von Zähler der Heizung und anderen Zwischenzählern oder pauschal. Parallel dazu sollten Sie über einen Monat mal alle Zählerstände mehrmals aufschreiben und auf das Jahr hochrechnen.Nur so kann man selbst prüfen Kosten stimmen. Ihr Info-nebenkosten-team

vielen Dank für die Info.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter

Hallo Dieter,

also der Vermieter darf einen Anteil der Stromkosten für die Heizung mit reinrechnen. Allerdings nur einmal!! Sollte er also eine separate Heizkostenabrechnung z. B. über ISTA/Brunata etc. machen, dann sind diese Kosten damit schon abgedeckt.

Lassen Sie sich die Rechnungen zeigen, auf die sich der Vermieter bezieht.
Sie haben das Recht alles was er angegeben hat an Unterlagen auch einzusehen. Sollte er da Probleme machen, können Sie überlegen das über den Mieterschutzbund klären zu lassen. Der DMB ist da sehr hilfreich. Allerdings wenn das die einzige Ungereimtheit ist würde ich deswegen nicht nachfragen. Die Stromkosten sind im letzten Jahr um über 20% gestiegen zum Vorjahr und wenn ihr Vermieter keinen Wechsel macht, sondern bei den Stadtwerken ist (die am teuersten sind), dann ist das nachvollziehbar mit der Verdoppelung.
Auch wenn jeder Vermieter dazu angehalten ist im Namen der Mieter Kostengünstig zu arbeiten sind die meisten Vermieter wenig interessiert daran, den das würde bedeuten das sie mitdenken und vor allem handeln müßten!
Viel Glück. Hase1

Hallo Dieter,

Der Strom für die Heizung gehört in die Nebenkostenabrechnung und ist i.d.R. im Hausstrom (treppenhäuser, Außenlicht, Keller, Hiezung) enthalten. Die Heizkostenabrechnung externer Abrechner (ista etc.) berücksichtigen den Heizungsstrom i.d.R. nicht. Anders ist es natürlich bei Elektroheizung (Nachtspeicheröfen) aber die sind ja glücklicherweise selten geworden.

Gruß

RedMary

schönen Dank für die Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter