Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich vermiete schon seid längerer Zeit eine Immobilie.
Nun bin ich in einer etwas blöde Situation geraten und bräuchte Rat.
Meine letzen Mieter sind am 30 Juni 2011 ausgezogen.
Heute habe ich erst die Nebenkostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2011 erstellt. Die letzten Mieter haben eine kräftige Nachzahlung. Das Problem ist aber das nun schon mehr als 12 Monate vergangen sind.
Heißt es jetzt, dass meine letzten Mieter die Nachzahlung nicht begleichen müssen.
Oder Beziehen sich diese 12 Monate Frist tatsächlich nur auf die Haushaltsjahre? So das ich bis Dezember damit eigentlich noch Zeit hätte?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Gruß, Artur Tabakowski

Hallo Artur,

es geht um Kalenderjahre ! In Deinem Falle bedeutet dies, dass Du bis 31.12.2012 - also dieses Jahres Zeit hast.
Die Abrechnung über die Vorauszahlungen, die Dir Dein Mieter in der Zeit bis 30.6.2011 gezahlt hat, muss ihm somit vor Jahresende (dieses Jahr) zugegangen sein.

Haben sie für die angefallenen Betriebskosten der Wohnung in dem Zeitraum 1.1.2011 bis 30.6.2011 nicht ausgereicht, besteht Dein Forderungsanspruch auf eine Nachzahlung zu Recht.
Hier gibt es nur etwas zu deuteln, wenn die Abrechnung selbst falschen Inhaltes wäre.

M.f.G.
R. Angermüller

Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Wenn sie die NK-Abrechnung immer von 1.1. bis zum 31.12. erstellen, dann haben sie auch noch Zeit bis Weihnachten 2012, die Abrechnung zuzustellen.
MfG
K. Schuler