Nebenkostenabrechnung

Hallo ich habe 2008 haus gekauft und seit dem keine nebenkostenabrechnung gemach und einer der mieterin ist ausgezogen und ich möchte das jetz machen und ich habe fogende problem es gibt ein haupzähler wasser und die mieterin hat zischenzähler für kaltewasser und warmwasser. warmwasser und heizing wird über öl erwärmt, und bei der heizungen sind keine zähler dran. beim warmwasser und kaltwasser habe ich nicht abgelessen 2008? was kann ich machen

Hallo rojin,

Sie haben 2008 ein Haus gekauft und noch nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt.
Hier geht es nur noch um die Abrechnung für 2011 und für die noch bewohnten Monate 2012,denn alles Andere ist bereits verjährt.
Da ich den Mietvertrag nicht kenne, in dem ja die umlagefähigen Nebenkosten einzeln aufgeführt sein müssen, kann ich Ihnen nicht weiterhelfen und ich rate Ihnen dringend sich an eine fachkundige Person zu wenden, die Ihnen nach Einsicht in Ihre Unterlagen weiterhelfen kann.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo, wenn die Abrechnung über das Kalenderjahr abrechnet werden so. Kann maximal bis 31.12. 2012 2011 abrechnet werden und dazu müssen die Ablesung der Messgeräte von Anfang und Ende 2011 vorliegen. Oder man rechnet für einen sauberen Schnitt ein Jahr die heizung und Warmwasser und Kaltwasser nach Fläche ab. Muss aber dafür bei Heizung und Warmwasser dann einen Verlust von 15% einstecken können. Das gibt die Heizkostenverordnung vor als Strafe wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde.

Ich hoffe es hilft ein Stück weiter.

Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Hallo rojin,

zu einem Fachmann gehen. Z.B. Haus und Grund Vermietervereinigung oder in der Zeitung nach Personen suchen, die Nebenkostenabrechnungen erstellen.

Die Zählerstände die bekannt sind aufschreiben, die Öl-Rechnungen des betroffenen Zeitraums dazulegen. Und auch alle dem Zeitraum betreffenden Rechnungen der Stadtwerke über Kaltwasser und Abwasser besorgen, vorlegen.

Zudem die Nebenkostenvorauszahlungen aller Mieter aufschlüsseln mit dem jeweiligen Zeitraum (z.B. Nebenkostenvorauszahlung pro Jahr von Mieter XYZ macht xxx,xx Euro. Zudem alle Rechnungen die laut Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart wurden besorgen und tabellarisch aufschlüsseln.

Mit diesen Daten zu einem Fachmann gehen und sehen, was nachträglich zu machen ist.
Beste Grüße
Kocki

Hallo Rojin,

wieso hast Du in den letzten 4 Jahren wo Du Vermieter bist keine Nebenkostenabrechnung gemacht??
Verpflichtet bist Du dazu!!
Also ohne die Zählerstände ist das schwierig und geht dann nur über das Schätzen der Werte.
Aber man sagt im allgemeinen:
pro Quadratmeter 1,- Euro für Gas und 2,- für Öl, dazu kommen für Strom, Betriebskosten wie Müll, Versicherungen etc. je 1,- Euro dazu.
Wenn die Mieterin also z.B. 50 QM als Wohnfläche hatte, dann ist bei einem normal isoliertem Haus ein Nebenostenanteil von monatlich 100,- Euro bei Gas und 150,- Euro bei Ölheizung zu zahlen.
Hat Sie mehr gezahlt solltest Du ihr das zurückgeben, was an Mehrkosten war, sollte Sie weniger bezahlt haben mußte Du das nachberechnen.
Ich würde Dir raten mit den anderen Mietern danach einen schriftlichen Zusatz für den Mietvertrag zu machen in dem die Kosten genau wie oben beschrieben drinstehen. Wenn Sie das nicht akzeptieren, dann solltest Du ISTA oder Techem anrufen und denen das übergeben, das kostet den Mieter mehr, da dann an den Heizungen die Röhrchen angebracht werden müssen und die Ablesungen kosten ca. 40,- Euro pro Jahr und Mieter. Das überlegt sich ein Mieter schon ob er das will!!
Ansonsten wenn Du im Haus-und Grundeigentümer Verband drin bist wende Dich dort an die Anwälte, die regeln das dann.
Alles Gute, Hase1

Hallo rojin,

leider bist Du als Vermieter gesetzlich verpflichtet eine verbrauchsabhängige Haizkostenabrechnung zu machen. Hier ist das Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/
Dementsprechend besteht auch die Verpflichtung, den Verbrauch zu messen. Mit anderen Worten: Alles muss mit geeigneten Messgeräten ausgestattet werden.
Mein Tipp: Mit einem (oder mehreren) Heizungsinstallateur reden, Angebote machen lassen und einbauen lassen. Die Nebekostenberechnung kann man auch durch einen Anbieter machen lassen (ista, Techem oder andere…) Zum aktuellen Fall: Du hast dich schon gesetzeswidrig verhalten. Versuche dich mit der Mieterin auf Schätzverfahren zu einigen. Viel Erfolg!

Gruß

Mary

Hallo,
leider hat das System meine Antwort damals wohl nicht gespeichert, wenn sie hier noch bei mir als offen steht. Im Prinzip habe ich die Empfehlung gegeben, einen Mittelwert zu nehmen. Einfach rumfragen, was andere so bezahlen und das dann nehmen. Und in Zukunft die Zähler ablesen, damit man richtig zählen kann.

Viele Grüße,
Petra