ich lebe zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Mein Vermieter hat mir nun die Nebenkostenabrechnung fürs letzte Jahr überreicht. Allerdings erscheinen dort auch Betriebskosten für Tiefgarage, Rolltor und Wartung Doppelparker. Ich habe aber keine Garage angemietet, mein Auto steht draußen. Ich denke, für diese Kosten muß ich als Mieter nicht aufkommen??!!!
Danke vorab für Ihre Antworten.
Hallo, schau als erstes in deinen Mietvertrag. Ob es mit im Vertrag steht Aber wenn es nicht genutzt wird, darf es auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Bei dem Satz gilt - lt. Betriebskosten verordnung - nur dann wenn eine Tiefgarage gemietet, dann dürfen nur die Kosten auch mit berücksichtigt werden. Noch darauf achten, das der Strom für die Tiefgarage auch getrennt berechnet wird und für Sie in der Abrechnung nachvollziehbar dargestellt wird.
Das sieht nach einem Widerspruch gegen die Abrechnung aus.
Viel Erfolg
zuerst bitte prüfen, welche Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurden und mit welchem Verteilerschlüssel.
Ist dort die Tiefgarage NICHT aufgeführt, sind hierfür auch keine Kosten zu zahlen.
Im Mietvertrag sind keine Nebenkosten einzeln vereinbart, sondern nur lapidar lt. Betriebskostenvereinbarung. Ich werde die Kosten für die TG nicht zahlen.
herzlichen Dank noch einmal für Eure Antwort.
Ich werde diese Kosten in Abzug bringen, habe für die TG weder eine Vereinbarung noch sonst irgend etwas im Mietvertrag stehen.
Hallo noch ein Tipp, wenn sie das in Abzug bringen, was ich für richtig halte, trotzdem einen kurzen Dreizeiler an den Mieter warum sie das tun. Das ist er im Zugzwang zu begründen, warum ich ihnen die Kosten in Rechnung gestellt hat und wie er in Zukunft gedenkt abzurechnen. Denn wenn er dann zur nächsten Abrechnung unter Vorsatz den gleichen Fehler macht, ist dann eigentlich die ganze Abrechnung unwirksam.