Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich lebe zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Mein Vermieter hat mir nun die Nebenkostenabrechnung fürs letzte Jahr überreicht. Allerdings erscheinen dort auch Betriebskosten für Tiefgarage, Rolltor und Wartung Doppelparker. Ich habe aber keine Garage angemietet, mein Auto steht draußen. Ich denke, für diese Kosten muß ich als Mieter nicht aufkommen??!!!
Danke vorab für Ihre Antworten.

MORA

Hallo, schau als erstes in deinen Mietvertrag. Ob es mit im Vertrag steht Aber wenn es nicht genutzt wird, darf es auch nicht in Rechnung gestellt werden.

Info-nebenkosten.de Team

Hallo,
danke für die rasche Antwort. Im Mietvertrag steht nichts dergleichen…außer der einfache Satz:
Nebenkosten lt. Betriebskostenverordnung.

Bei dem Satz gilt - lt. Betriebskosten verordnung - nur dann wenn eine Tiefgarage gemietet, dann dürfen nur die Kosten auch mit berücksichtigt werden. Noch darauf achten, das der Strom für die Tiefgarage auch getrennt berechnet wird und für Sie in der Abrechnung nachvollziehbar dargestellt wird.

Das sieht nach einem Widerspruch gegen die Abrechnung aus.
Viel Erfolg

Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Hallo Mora,
ist im Mietvertrag die Tiefgarage mit in den Nebenkosten erwähnt? Nur das ist ausschlaggebend.

Gruß

Mary

Hallo Mora5719,

zuerst bitte prüfen, welche Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurden und mit welchem Verteilerschlüssel.
Ist dort die Tiefgarage NICHT aufgeführt, sind hierfür auch keine Kosten zu zahlen.

Weiter bitte im Internet dazu nachlesen, z.B. unter http://www.deutsches-rechtsforum.de/printable/selbst….
Hier ist genau so ein Fall mit Gerichtsbescheid und Begründung dargelegt.
Beste Grüße
Kocki

Hallo,

Im Mietvertrag sind keine Nebenkosten einzeln vereinbart, sondern nur lapidar lt. Betriebskostenvereinbarung. Ich werde die Kosten für die TG nicht zahlen.

Herzlichen Dank für die Antwort:smile:

Mora

Hallo Mary,

die Tiefgarage wird im Mietvertrag mit keinem Wort erwähnt. Ich werde diese Kosten auch nicht zahlen.
Danke für die rasche Antwort.

Mora

Hallo Nebenkosten-Team,

herzlichen Dank noch einmal für Eure Antwort.
Ich werde diese Kosten in Abzug bringen, habe für die TG weder eine Vereinbarung noch sonst irgend etwas im Mietvertrag stehen.

Grüße MORA

Hallo noch ein Tipp, wenn sie das in Abzug bringen, was ich für richtig halte, trotzdem einen kurzen Dreizeiler an den Mieter warum sie das tun. Das ist er im Zugzwang zu begründen, warum ich ihnen die Kosten in Rechnung gestellt hat und wie er in Zukunft gedenkt abzurechnen. Denn wenn er dann zur nächsten Abrechnung unter Vorsatz den gleichen Fehler macht, ist dann eigentlich die ganze Abrechnung unwirksam.

Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Hallo,

herzlichen Dank noch einmal.
Ja das werde ich tun, brauche ja auch etwas schriftliches in der Hand. Man weiß ja nie!!
Schönes Wochenende!
Mora