Nebenkostenabrechnung

Sehr Geehrte,
Voraussetzungen: Zweifamilienhaus mit einer Heizanlage - Heizöl wird gekauft und mit separater Rechnung bezahlt, da Nebenkosten nicht voraus bezahlt werden - Fremdanbieter macht Heizkostenabrechnung - nach dieser Abrechnung wird aufgeteilt. Beide Parteien sind Eigentümer.

Der Mitbewohner ist etwas schwierig. Bei der letzten Ölbestellung änderte er beim abladen des Heizöl beim Fahrer die Bestellung so, dass er 500 lt bezahlen musste und ich die restlichen 2500 lt mit der Aussage, er brauche nicht mehr. Ich als gutmütiger Kerl dachte, ist eine einmalige Sache.
Nun sollten wir wieder bestellen und er sagt das selbe, er brauche nur 500 lt.
Zurzeit ist die Abrechnung vom letzten mal noch nicht da, dass ich es ihm beweisen kann, wieviel er verbraucht.
Gibt es eine Stelle, wo ich mein Fall erklären kann und ich zu meinem Geld komme?
Besten Dank für die Antwort

Hallo Jenni,
Der übliche Vorgang wäre die das eine gesammelte öl Bestellung erfolgen muss z.b 2000 Liter, wenn abgesehen wird stellt sich sowieso raus wer wieviel bezahlen muss, es sei denn es sind zwischen Zähler eingebaut . Spätestens in der nächsten Bestellung könntet ihr die genaue Abnahme Menge bestellen, aber so wie der Nachbar das macht geht das definitiv nicht.

Viel Erfolg Ayhan

Hallo Frau Jenni Beat,

für Eigentümer gibt es in den meisten Städten eine Vermieter Vereinigung, z.B. Haus&Grund. Diese habe Juristen oder Experten die helfen.
Für Mieter gibt es Mietervereinigungen, die helfen.

In Ihrem Fall ist wesentlich, ob die Heizkosten-Verbräuche je Wohnung/Eigentum abgelesen werden können. Entweder hat jeder einen verbrauchsabhängigen Zähler je Wohneinheit oder an allen Heizkörpern wird einzeln abgelesen entweder per Röhrchen (verdampferprinzip) oder per neuer Technik an jedem Heizkörper, wo der Verbrauch per Funk z.B. abgelesen wird.
Sind in beiden Wohnungen KEINE verbrauchsabhängigen Zähler oder Ablesgeräte vorhanden, kann/muss nach qm Wohnfläche je Wohneinheit aufgeteilt werden. Dabei sind gemeinsam genutzte Räume (z.B. Kellerräume mit Heizungen oder Hausflur mit Heizungen, etc.) 50/50 aufzuteilen. Die Grundkosten der Heizungsanlage und die Verbrauchskosten können „in dem Fall ohne Ablesemöglichkeit je Wohnung“ 50/50 aufgeteilt werden.
Im anderen Fall sind die Verbrauchskosten höher aufzuteilen, z.B. 70%!

Beste Grüße
Kocki

Es gibt nur eine Lösung beide zahlen den gleichen Anteil, ansonsten werden Sie immer die jenige sein die auf das Geld warten wird. War es denn in der Vergangenheit auch so das der andere so wenig verbraucht hat. Die Beste Lösung ist die nächste Abrechnung abwarten und dann den Verbrauch ins Verhältnis setzen und das Verhältnis muss dann auch beim Heizölkauf angesetzt werden. Das sollte dann aber auch schriftlich festgehalten werden. Dann kann er nicht sagen das er nur 500l braucht. Viel Erfolg Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Hallo Jenni Beat,

ich denke, Sie müssen als friedlicher Mensch die nächste Heizkostenabrechnung abwarten und danach die zukünftigen Bestellungen gemeinsam kalkulieren.

Es ist zwar unwahrscheinlich, dass Sie die fünffachen Heizkosten haben, aber eine Klärung vor der Abrechnung ist kaum möglich und eine zivilrechtliche Streitigkeit dauert noch länger. Sie können ja nach Vorliegen der Abrechnung eine Verzinsung Ihres zuviel gezahlten Ölgeldes verlangen.

Leider kann ich nicht präziser antworten.
Mit freundlichen Grüssen
Jems Schütt

Was ist, wenn den Mann kein Geld mehr hat und von Hatz4 lebt?? Dann bekommen Sie nie mehr das Geld zurück.
Sagen die dem Fahrer und der Firma, Sie zahlen nur die Hälfte und kümmern sich um die Verbrauchsabrechung!!
Sonst kommen Sie in Teufels Küche.