Hallo Basmaster,
der Abrechnungszeitraum ist meist das Kalenderjahr, er kann aber auch anders festgelegt werden. Entscheidend ist, wie es im Haus mit allen Mietern üblich ist. Wenn Sie einziger Mieter im Haus sind, kann der Vermieter den Zeitraum frei wählen, er beträgt aber immer 12 Monate.
Klären Sie bitte zunächst, was vereinbart wurde.
Wenn das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum vereinbart wurde, dann kann der Vermieter für das Jahr 2010 keine Nachforderungen stellen. Für die Abrechnung 2011 hat er noch Zeit bis zum 31.12.12. Danach haben Sie 12 Monate Zeit zur Prüfung.
Wenn der Abrechnungszeitraum bei Ihrem Einzug am 1.11.10 begann, dann sind Nachforderungen für das erste Jahr nicht mehr möglich (1.11.10 - 31.10.11).
Zur Beurteilung der Vorauszahlung und ggf. Erstattung brauche ich ein paar Angaben
- Gesamt-Betriebskosten (müssen belegt werden)
- Wohnungsgröße in qm
- bewohnte Fläche im Haus, qm gesamt
- sind die Heizkosten enthalten?
- wie werden die Heizkosten ermittelt, durch eine externe Firma?
- gibt es Kosten der Gartenpflege?
- Wenn ja, wer pflegt den Garten?
- dürfen Sie den Garten nutzen?
Vielleicht kann ich die Vorauszahlung einschätzen, wenn ich die Daten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt