hallo Gemeinschaft,
meine frage - kann der Vermieter seine Grundsteuer für das vermietete Anwesen dem Mieter als Nebenkosten in Rechnung stellen?
Vielen Dank im Vorraus
hallo Gemeinschaft,
meine frage - kann der Vermieter seine Grundsteuer für das vermietete Anwesen dem Mieter als Nebenkosten in Rechnung stellen?
Vielen Dank im Vorraus
Ich glaube Ja, denn ich zahle auch die Grundsteuer für mein gemietetes Haus.
MFG
Es ist mehr oder weniger üblich, dass der Vermieter die Grundsteuer in die Betriebskosten einrechnet.
Ich habe z.B. einen Mietvertrag, in dem die Betriebskosten einzeln aufgeführt sind, u.a. die Grundsteuer. Der Vermieter hat ein Vertragsformular des Haus-und Grundbesitzervereins benutzt, so dass man schon daran erkennt, dass dieser Verein es seinen Mitgliedern nahelegt, die Grundsteuer seinen Mietern aufzuerlegen.
Dagegen Einspruch einzulegen, hätte nur dann einen Sinn, wenn sie nirgends im Vertrag auftauchen und der Mieter darauf vertrauen durfte, dass sie dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden.
Hallo, natürlich kann der Vermieter die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umlegen. In der Betriebskostenumlageverordnung sind alle Kosten aufgelistet die er umlegen kann, wenn er dies auch im Mietvertrag vereinbart hat. In den Standardverträgen ist es immer mit berücksichtigt.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team
Hallo,
uneingeschränkt JA!
Beste Grüße
Kocki
Ja…alle Steuern und Versicherungen für Häuser fließen in die Nebenkostenabrechnung ein !!