Nebenkostenabrechnung

Hallo.
Beim Einzug in unsere alten Wohnung haben wir eine Nebenkostenabrechnung von 2011 für 4 Monate einen Betrag von über 800 Euro erhalten. Habe dann die Abrechnung mit den Zählerstände verglichen und der Vermieter hat beim Warmwasser 12 qm und Kaltwasser 56 qm zuviel abgerechnet. Habe es dem Vermieter vorgelegt und er sagte nur in der Küche seien noch 2 Zähleruhren. Beim Einzug hatten wir diese nicht im Protokoll und somit auch keine Zählerstände. Müssen wir dennoch alles zahlen? Vermieter hat uns auch beim Auszug nicht auf die beiden Zähler hingewiesen.

Viele grüße und guten rutsch
Zonki

Aber die Zähler kann man doch nicht übersehen. Wenn die da sind und abgelesen wurden, gilt das. Wenn Sie bei Ablesung nicht aufpassen, ist das Ihr Problem.
Jetzt wissen Sie jedenfalls, was das Wasser und noch teuerer, Abwasser kostet. Beim nächsten Mal aufpassen.

Hallo,

würde mir die Zähler im nachhinein zeigen lassen. Da Wasserzähler fortlaufend arbeiten ist der Verbrauch somit noch nachvollziehbar. Sollten Sie das Wasser verbraucht haben, müssen Sie es selbst verständlich auch bezahlen.

MfG.

Danke für die schnelle Antwort.
Beim Einzug in die Wohnung hat der Vermieter nichts vom Zähler erzählt und im Übergabeprotokoll auch nicht. Ich guck doch nicht beim einzug ob noch irgendwo Zähler in der Wohnung verdteckt sind. Der zähler soll laut Vermieter unterm spülbecken sein.

Aber die Zähler kann man doch nicht übersehen. Wenn die da
sind und abgelesen wurden, gilt das. Wenn Sie bei Ablesung
nicht aufpassen, ist das Ihr Problem.
Jetzt wissen Sie jedenfalls, was das Wasser und noch teuerer,
Abwasser kostet. Beim nächsten Mal aufpassen.

Hallo,

ich kenne mich nur mit der Technik von wasserzählern aus, das hier ist eher eine rechtliche Fragestellung.

Grundsätzlich gilt aber der Grundsatz, dass Leistungen, die nach Menge abgerechnet werden, (‚geschäftlicher Verkehr‘) zwingend mit geeichten Messgeräten gemessen werden müssen.

Hier wäre also zu klären, was im Mietvertrag steht bzw. wie vorgesehen war, den Verbrauch zu ermitteln.

Dreh doch den Spieß um und behaupte einfach einen bestimmten Verbrauch. Der Vermieter muss dir dann nachweisen, dass du mehr verbraucht hast.

Schau auch mal auf die Eichgültigkeit der Zähler. Wenn der Warmwasserzähler mit „2007“ oder „07“ beschriftet ist, dann wäre er bis Ende 2012 gültig (kalt: Aufschrift „2006“). Steht da eine ältere Jahreszahl, dann ist die Eichgültigkeit überschritten, das ist eine Ordnungswidrigkeit des messgerätebesitzers (=Vermieter) und du kannst i.A. die Rechnung um ca. 15% pauschal kürzen mit der entsprechenden begründung.

Gruß! Ulf

… der Vermieter hat beim Warmwasser
12 qm und Kaltwasser 56 qm zuviel abgerechnet.

Hallo Zonki,

da hat der Vermieter einen bedauerlichen Fehler gemacht. Mich wundert aber, daß Sie die Uhren in der Küche nicht bemerkt haben. Ich schlage folgenden Weg vor:
Sie bitten den Vermieter um die Zählerstände, die beim Auszug des Vormieters abgelesen wurden. Verlangen Sie Einsicht in dessen Nebenkostenabrechnung und lassen Sie sich nicht wegen angeblichen Datenschutzes abweisen.
Wenn die Ablesewerte mit den Werten Ihrer Abrechnung übereinstimmen, dann müssen Sie wohl die Abrechnung akzeptieren und zahlen. Ein Streit hat m. E. keine Erfolgsaussicht, wenn der abgerechnete Vrebrauch angemessen ist und weil dann Aussage gegen Aussage steht.

Wenn die Ablesewerte bei Ihrem Einzug nicht mehr ermittelbar sind, weil es zum Beispiel einen Leerstand der Wohnung gab, dann sollten Sie sich mit dem Vermieter gütlich einigen. Sie könnten z. B. anbieten, einen angemessenen Teil des Verbrauchs zu übernehmen. Das ist dann Verhandlungssache.
Bedenken Sie, daß ein Rechtsstreit mit Anwalts- und Gerichtskosten Kosten verursacht, die den Streitwert schnell überschreiten.

Noch ein Hinweis: prüfen Sie, ob der abgerechnete Verbrauch plausibel ist. Z. B. durch den Vergleich mit dem Verbrauch seit der letzten Abrechnung.

Weitergehende Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

verwirrende fragen, immer hin hat der Vermieter zuviel abgerechnet! das heisst, nur der zuviel berechnete teil aufs jahr gerechnet wüprde 36m³ WW und 168m³ KW ergeben…was haben sie denn da, ein Friseursalon ???

wenn der indiv.verbrauch nicht ermittelt werden kann, dann muss nach monaten umgelegt werden. über ihren verbrauch schreiben sie ja nix auch nicht um den gesamt verbrauch der wohnung.

und 56 m³ KW in der Küch für 4 monate … sollten sie vielleicht mal den han zudrehen nach benutzung!